B
babs
Hallo, ich hab da mal ne Frage. Kennt sich jemand mit Kostenerstattung durch die Zusatz-KV (in meinem Fall die Allianz) bzgl. Osteopathie aus????
Hab heute bei der Allianz angefragt, was bei einer Osteopathiebehandlung erstattet wird. Natürlich wird es NICHT erstattet! Osteopathie gem. Geb.Ordnung für Heilpraktiker 35.1 - 35.6 sind nicht erstattungsfähig. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen in denen Osteopathiebehandlungen erstattet werden. Die Liste hab ich mit bestellt von der Allianz. Die will ich selber sehen. Die von der Versicherung regen mich echt auf. Da verkaufen die sündhaftteure Versicherungen mit dem Slogan: "Super-KV-Paket, alles dabei, Zahnersatz, Heilpraktiker und Brille" und wenns dann drauf ankommt, dann ist die Leistung leider nicht erstattungsfähig.
Habt Ihr Erfahrungen, bzw. was muß der Osteopath in seine Rechnung schreiben, damit es anerkannt wird????
viele Grüße, Babs
Hab heute bei der Allianz angefragt, was bei einer Osteopathiebehandlung erstattet wird. Natürlich wird es NICHT erstattet! Osteopathie gem. Geb.Ordnung für Heilpraktiker 35.1 - 35.6 sind nicht erstattungsfähig. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen in denen Osteopathiebehandlungen erstattet werden. Die Liste hab ich mit bestellt von der Allianz. Die will ich selber sehen. Die von der Versicherung regen mich echt auf. Da verkaufen die sündhaftteure Versicherungen mit dem Slogan: "Super-KV-Paket, alles dabei, Zahnersatz, Heilpraktiker und Brille" und wenns dann drauf ankommt, dann ist die Leistung leider nicht erstattungsfähig.
Habt Ihr Erfahrungen, bzw. was muß der Osteopath in seine Rechnung schreiben, damit es anerkannt wird????
viele Grüße, Babs