Notar-Rechnung nach geplatzer Haus-Beurkundung

Tulpinchen

goes Hollywood
Ich weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin, geschweige denn, ob sich hier überhaupt jemand mit juristischen Details auskennt... :???:

Meine Eltern waren knapp davor, ein kleines Neubau-Reihenhaus zu kaufen. Wider Erwarten konnten sie aber mit der Verkäuferfirma nicht einig werden und sind dann aber am Morgen des Notartermins abgesprungen.

Das Reihenhaus ist längst anderweitig verkauft, jetzt kommt eine Rechnung über gut 500 Euro (!) vom Notar über den Kaufvertrag und die Unterlagen, den er uns zur Einsicht geschickt hat. 8O

Hätte er uns den versäumten Termin bei ihm in Rechnung gestellt, hätte ich das ja noch verstanden und meine Eltern hätten das auch gern gezahlt. Aber 500 Euro für einen Stapel Papier, dessen Arbeit ja auch dem tatsächlichen Käufer zur Verfügung stand, finde ich ganz schön happig...Ist das so rechtens? :-?

Wär super, wenn mir irgendjemand weiterhelfen könnte. Da ich nicht rechtschutzversichert bin und der Notar zeitgleich auch noch Anwalt ist, weiß ich nicht, wer mir überhaupt bei sowas kompetent weiterhelfen kann :(
 
D

Darkdancer

Hallo,

ich will mal versuchen, da einen Rat zu geben, obwohl ich die Antwort nicht weiß (hab auch im Internet gesucht und nichts passendes zu dem Thema gefunden), aber

Soweit ich gelesen habe, richten sich die Notar - Gebühren nach einer einheitlichen Gebührensatzung. Die Sätze errechnen sich nach dem Vertragswert. Und da bei Euch kein Vertrag zustandegekommen ist...

Ich würde mir an Eurer Stelle einen Anwalt suchen und mir dort eine kompetente Auskunft holen. Berechnen wird der dafür wohl hoffentlich nicht allzuviel, und das könnte es evtl. wert sein, bevor Ihr 500 Euro zahlt.

Immer eine gute Anlaufstelle ist Eure hiesige Verbraucherzentrale. Vielleicht können die Euch da weiterhelfen.

Ist zwar nicht viel, aber ich hoffe, es hilft weiter

Gruß

Darkdancer
 
M

Mama

Wir muessten auch weil wir abgesprungen sind eine Notarrechnung von 2500 Euro bezahlen ...............

Unsere Traumhaus haben wir erst später gefunden

Sie hatten sich da auf einen Paragraphen bezogen ..

Es werden ja bei den ganzen Ämtern ect.pp Unterlagen ect.pp angefordert und die Summe richtet sich nach dem HAUS und GRUNDPREIS

Versuche es mal ...ggf setzte Deine Rechtschutzversicherung ein
Viel Glück
LG
Yvonne
 

Stef

Gehört zum Inventar
Ist das so rechtens?

Ja, das ist es! :jaja:

Das ist die sog. Entwurfsgebühr. Das Gesetz sieht tatsächlich vor, daß wenn der Notar auf Erfordern einen Entwurf gefertigt hat, dieser Vertrag dann aber nicht zustande kommt, er die dafür vorgesehene Gebühr verlangen kann. Es gibt dazu auch ein Urteil des OLG.

Der Betrag, der dann in Rechnung gestellt wird, richtet sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks, der in dem Kaufvertrag benannt wird.

Da kann man leider nichts machen.

LG Steffi
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Ach herrje! 8O
Danke für Deine Info, Stef! Dann ist der Herr Notar aber fein raus, denn für den tatsächlichen Käufer hat er ja im Grunde genommen unseren Entwurf nehmen können, oder? Das kann man aber jetzt nicht irgendwie verrechnen, ne? Denn da das alles nahezu identische Reihenhäuser waren, haben die doch auch aufwandslos die gleiche Beschreibung, sprich Kaufvertrag.... :???:
 

Stef

Gehört zum Inventar
Das ist wirklich ärgerlich, gerade wenn man damit nicht gerechnet hat.

Aber Deine Eltern haben eine Leistung in Anspruch genommen und diese ist nicht unentgeltlich. Die Erstellung des Entwurfes hat Arbeitszeit in Anspruch genommen. Wahrscheinlich wurde der Kaufvertrag größtenteils für die neuen Käufer übernommen, aber das ist ja nicht die Regel.

Eine Verrechnung ist leider nicht möglich.

Der Notar wird übrigens streng in seiner Arbeit und auch in der Erstellung seiner Kostenrechnungen überprüft.

LG Steffi
 
Oben