Nochmal Verkehrsregel-Frage...

E

Enie

Wenn ein Auto an eine T-Kreuzung heranfährt (also so, dass es geradeaus nicht weiter geht) und dann links abbiegen will, muss es natürlich erstmal alle Autos von links und rechts vorbei lassen. Logisch. Fußgänger, die z. B. von links kommen und geradeaus weiter laufen (also den Weg des Autos genau kreuzen) muss es doch aber auch erstmal über die Straße lassen, oder?

Ich bin nämlich heute in der Position des Fußgängers gewesen, der Autofahrer war ein sehr junger Mann (Zivi oder so) in einem PKW mit dem Logo der Stadt drauf. Der musste sowieso warten wegen der Autos, ich bin also über die Straße, und als ich ganz genau direkt vor seiner Motorhaube war, waren wohl die Autos weg und er meinte, fahren zu dürfen - und hat mich aus einem halben Meter Entfernung angehupt. Ich dachte, mein Herz bleibt stehen oder ich kriege Wehen vor lauter Schreck...

Das Hupen war natürlich unter aller Kanone und ist in so einer Situation (also Nicht-Gefahren-Situation) auch verboten. Aber ich meine sogar, ich hatte sowieso "Vorfahrt" - oder?
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

Eva, nein, hier hätte theoretisch das Auto Vorrang gehabt.
§25 Abs. 3 StVO sagt: "(:relievedface: Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 29:relievedface:. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen."

Insofern spielt es keine große Rolle, ob Du entlang der Vorfahrtstraße läufst - nur, wenn ein Auto auf der Vorfahrtstraße kommt und in diese Nebenstraße einbiegen will, muß es auf Dich als Fußgänger besonders achten - ansonsten hast Du vor den Fahrzeugen keine Vorrechte als Fußgänger.
Natürlich gilt aber immer auch "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" bzw. "Vorfahrt darf nicht erzwungen werden" - deshalb hast Du, wenn Du schon vor dem Fahrzeug bist, weil der bisherige Verkehr diesem das Fahren nicht erlaubt hat, das Recht, die Straße weiter zu überqueren, Du brauchst nicht zurückzuspringen. Und das Hupen ist sowieso überflüssig...
Also: Aus der Situation heraus hast Du Dich schon richtig verhalten - Du darfst aber nicht generell Vorrang für Dich in solchen Gegebenheiten fordern.
Liebe Grüße, Anke
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

Sofern keine anderen Regelungen vorhanden gilt auch an T-Kreuzungen rechts vor links :)

Du hättest nur "Vorlauf" gehabt, wenn der Mann in die Straße eingebogen wäre, die du gerade überläufst. Bei einem T also: wenn er von unten kommt und du einen der beiden Seitenstränge überquerst z.B..

Liebe Grüße,
Karin
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

Und nebenbei gibt es natuerlich auch solche Einmuendungen, wo der einbiegende Linksabbieger dem von links kommenden Fahrzeug keine Vorfahrt einraeumen muss, weil dort z.B. rechts vor links gilt (in Tempo-30 Zonen oder so).

weiss
Ingo
 

Florence

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AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

Ingo, Vorfahrtsregeln gelten für Fahrzeuge, aber nicht für Fußgänger.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

Anke, meine Aussage bezog sich auf den ersten Satz von Eva.

Und abgesehen vom reinen Wortlaut sieht das in der Realitaet einfach anders aus. Im Falle eines Unfalls zwischen Fussgaenger und Autofahrer wird der Autofahrer bestraft, eben weil die Rechtsprechung ihm als dem Fuehrer eines "gefaehrlichen" Fahrzeuges allein schon aus dem Betriebsrisiko des Fahrzeuges an sich eine Haftung zusprechen und damit auch meist zumindest eine Mitschuld, selbst wenn er gar nicht beeinflussen konnte, ob der Fussgaenger unvermittelt die Fahrbahn betrat etc. etc. pp.

weiss
Ingo
 

Florence

Gehört zum Inventar
AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

Ingo, ok, auf den ersten Satz bezogen ist es klar.
Und auch klar ist, daß der Fahrzeugführer eine Mitschuld bekommt. Aber als Fußgänger darf man eben (außer genau festgelegten Situationen) nicht auf irgendwelche Vorfahrtsregeln pochen, die gelten eben nur für Fahrzeuge (wozu dann z.B. wieder Fahrräder gehören). Da ich als Fußgänger im Zweifelsfall immer den Kürzeren ziehe, warte ich also lieber mal etwas länger, bevor ich eine Straße überquere - ob der Fahrzeugführer eine Mitschuld bekommt, hilft mir nicht mehr, wenn ich mich dann nur noch per Rollstuhl bewegen kann...
Und so, wie ich Eva verstanden habe, wollte sie eben genau das wissen: Hätte sie Vorrang gegenüber diesem Auto gehabt.
*wink*, Anke
 

sonnenblume06

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AW: Nochmal Verkehrsregel-Frage...

nein Fußgänger haben immer Nachrang, es sei denn, es gibt entsprechende Überwege, Ampeln etc.

Trotzallem ist der Autofahrer schuld (hat zumindest Teilschuld), wenn etwas passiert, egal ob er Vorfahrt hatte oder nicht.
 
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