Nochmal Mieter/Vermieterfrage

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Hallo Steffi,

das ist wirklich eine blöde Situation. Wenn "Flodders" wirklich nicht bis zum 30.09. ausziehen wollen/ können (vermutlich fehlt ihnen auch das Geld für eine neue Wohnung, schon wegen Kaution etc.), geht das tatsächlich nur über Räumungsklage. Und selbst dann haben die Mieter die Möglichkeit, Räumungsaufschub zu beantragen. Dieser kann dann sogar noch verlängert werden, darf allerdings nicht länger als 1 Jahr betragen. Es ist ja nun in Deutschland - eigentlich GsD - so, dass man nicht ohne Weiteres auf die Straße gesetzt wird. Auch wenn das in eurem Fall natürlich euch nicht gerade entgegenkommt. Sollte dies dann wirklich so sein, dann wird euch ja gar nix anderes übrig bleiben, als zwischenzeitlich eine vorübergehende Wohnung zu beziehen. Nach allem, was du berichtest, würde ich mich auch nicht darauf verlassen, dass das Haus bis zum 30.09. geräumt ist. Aber gut ist schon mal, dass der jetzige Besitzer erst Kohle sieht, wenn das Haus leer ist.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Hallo,

also ihr seid wegen Eigenbedarf gekündigt?! -richtig? wer genau soll den in eure WHG einziehen und was genau stand denn in der Kündigung? Wenn die Kündigung nämlich nicht absolut detalliert ist, muss die Kündigung nicht umbedingt wirksam sein. Kann da gerne bei Bedarf nochmal in meinem schlauen Vermieterbuch nachlesen.

ciao
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

In unsere Wohnung ziehen die neuen Vermieter ein. Und in der Kündigung steht nur, dass sie wegen Eigenbedarf kündigen. Sonst nichts bestimmtes.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

.also nur reinschreiben" ...wir kündigen wegen eigenbedarf" reicht definitiv nicht. laut gesetzgeber muss der vermiter sämtliche für den eigenbedarf sprechende gründe DETAILLIERT anführen (auch wenn sie mündlich bekannt sind)
-angabe über personen die einziehen (name, alter,...)
-konkreter lebenssachverhalt, auf den das berechtigte whg-interesse beruht
-derzeitige wohnverhältnisse
-vorteile
- etc
eigenbedarf muss rechtzeitig angekündigt sei, glaube 6 monate vorher

ich an eurer stelle würde mich beim mieterbund beraten lassen, vor allem wenn der vermieter noch andere leerstehende whgs hat. das ist für euch auf jeden fall die kostengünstigere variante als noch irgendwo anders einzuziehen. und das mit euren flodders kan noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaange dauern:o(
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

@rumpelwicht bist Du da sicher? Wenn ich mir jetzt noch nen Anwalt nehme oder im Mieterschutzbund eintrete kann ich hier dicht machen. Ich muss dieses Monat schon Unsummen an das Finanzamt abtreten.
Aber ich glaube sowas auch mal gelesen zu haben, dass bei Eigenbedarf die gründe aufgeführt werden müssen....
 
M

MagicMoments

AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Steffie,

Mieterschutzbund ist zwar nicht allzu teuer. Aber du solltest dann, wenn Du dazu gehtst, unbedingt darauf achten, dass Du sofort Beratung bekommst und Du nicht erst ein paar Monate warten musst.

Die Kosten mit Aufnahmegebühr liegen zwischen 40 und 100 Euro im Jahr.

Habt Ihr Rechtschutzversicherung mit Mietrecht? Dann würd ich es gleich über den Anwalt laufen lassen, wenn die Selbstbeteiligung nicht so hoch ist.

LG
Sandy
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

Mir fiel grad ein dass unsere Steuerberaterin auch Anwältin ist, hab schon versucht sie zu erreichen, geht nur leider grad keiner hin. Vielleicht kann sie mir ja auf die Schnelle weiterhelfen.

Auf die Strasse hocken können die mich auf jeden Fall nicht!
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Nochmal Mieter/Vermieterfrage

ja, ich bin mir sicher!!! ich bin zwar für die vermieterseite zuständig, aber das ist ändert nichts an den fakten. ruf doch einfach mal beim mieterbund an, vielleicht ist eurer nicht so teuer... .
 
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