Nachlaß auf Austellungsstücke??

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Candace Cameron

AW: Nachlaß auf Austellungsstücke??

Jeden Artikel den man kauft kann man inerhalb von 14 Tagen wieder zurück bringen mit Angabe von Gründen zwar aber was man als Grund schreibt ist unerheblich. Das ist Gesetz. Jede Vertragsklausel die dieses Recht untergräbt ist übrigens Rechtswiedrig und somit ungültig. ;)
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Nachlaß auf Austellungsstücke??

Jeden Artikel den man kauft kann man inerhalb von 14 Tagen wieder zurück bringen mit Angabe von Gründen zwar aber was man als Grund schreibt ist unerheblich. Das ist Gesetz. Jede Vertragsklausel die dieses Recht untergräbt ist übrigens Rechtswiedrig und somit ungültig. ;)

Auch das stimmt definitiv nicht.
Der Händler mag aus Kulanz das machen (manche Warenhaus-Ketten werben damit und damit ist es Vertragsgegenstand), aber es ist kein Gesetz, somit kann auch nichts "untergraben" werden. Bei Reklamation hat der Händler Zeit und Versuche zur Nachbesserung, wenn ein jurisdizierbarer Mangel da ist. Aber er hat keine Verpflichtung, innerhalb von 14 Tagen eine ordnungsgemäße Ware wieder in seine Obhut zu übernehmen.
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
AW: Nachlaß auf Austellungsstücke??


Ja, und da steht doch schon im Link FERNABSATZgesetz :rolleyes: wenn ich aber was im Laden kaufe, ist das kein FERNABSATZ - das Gesetz bezieht sich nur auf Versandhandel, Telefonverkauf etc. - also alle Geschäftsangelegenheiten, die FERNmündlich/schriftlich getätigt werden, ohne persönlichen Kontakt zu einem Verkäufer.

Rückgabe im Handel ist immer Sache des Händlers und in der Regel Kulanzsache - manche Händler haben gar kein Rückgaberecht, andere 14 Tage, noch andere 4 Wochen etc.

Ausnahme sind IMMER Mängel, da hat jeder ein Rückgaberecht.

Viele Grüße

Alexandra
 
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Candace Cameron

AW: Nachlaß auf Austellungsstücke??

hä ich hab gedacht das ding wurde bestellt... na dann iss was anderes *beschämt im boden versink*:oops:
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Nachlaß auf Austellungsstücke??

Stand der Dinge ist nun folgender:

Wir kommen aus dem Vertrag definitiv nicht raus.
Wir haben ihn im Laden unterschrieben und es war kein Liefertermin vereinbart, so dass man daraus nun Vertragsbruch hätte geltend machen können.

Wir haben uns entschieden deshalb das Ausstellungsstück zu nehmen, damit wir ihn nicht erst nach Weihnachten bekommen.
Bedingung jedoch war, dass die Garantie auch auf das Ausstellungsstück in vollem Umfang gewährt wird - und das hat der Händler uns zugesichert und wird noch schriftlich fixiert.

Und damit ihr auch wisst, um was es hier geht, wenn ihr schon so fleissig helft, hier der Link:
http://www.rika.at/de/eco_plus/

Der untere ist es, er aus Sandstein. Der andere wär auch früher lieferbar gewesen :umfall:

Ich danke euch allen für die vielen Tips und Anregungen und hoffe, dass wir richtig entschieden haben.

:winke: Daniela
 
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