Nachbar macht uns das Leben zur Hölle

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Nachbar macht uns das Leben zur Hölle

:jaja: Drohen darf man. Leider stößt sowas allerdings
-wenn es nicht gerechtfertigt ist- beim Vermieter negativ auf.

Und eine "angemessene" Frist kann man auch setzten, aber mit
was droht man dann?

Ich denke ein klärendes, sachliches Gespräch mit dem Vermieter
ist da deutlich sinnvoller
 

Jessy79

Gerade reingestolpert
AW: Nachbar macht uns das Leben zur Hölle

So, ich habe jetzt einen Brief geschrieben und den Verwalter darin gebeten meinen Mitmieter bitte mal in die Schranken zu weisen. Und das ich auch nichts an einem klärenden Gespräch zu dritt habe. Ein Protokoll hab ich zum Glück schon seit 2 Wochen :). Ich hoffe nur das es jetzt was bringt.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Nachbar macht uns das Leben zur Hölle

:jaja: Drohen darf man. Leider stößt sowas allerdings
-wenn es nicht gerechtfertigt ist- beim Vermieter negativ auf.
Haben wir möglicherweise verschiedene Vorstellungen vom Wortinhalt "drohen"?
Hier stört ein Nachbar unbillig den Nachbarschaftsfrieden durch An-die-Wand-schlagen bei zumutbarem Kinderlärm. Gleichzeitig überschreitet er selbst die Zimmerlautstärke erheblich. Das *ist* eine Beeinträchtigung der Wohnqualität, und da kann man jederzeit einen Formbrief aufsetzen, in dem man die Störungen schildert und schlicht einschreibt, dass man, sollte das Problem nicht bis zum ... beseitigt sein, eine Mietminderung vornehmen wird. Sachlich, ruhig, entschlossen. Was soll dem Vermieter - der hier ja sogar eine größere Gesellschaft zu sein scheint - daran negativ aufstoßen? Ganz davon zu schweigen, dass die noch ganz andere Briefe im Dutzend bekommen... wahrscheinlich sogar vom Nachbarn.
Und eine "angemessene" Frist kann man auch setzten, aber mit
was droht man dann?
Siehe oben. Mit Mietminderung. Man kann auch mal die anderen Mieter befragen, ob die vielleicht auch gestört werden. Was meinst du, wie das Wirkung hat, wenn plötzlich vier Parteien auf dem Brief unterschreiben?
Ich denke ein klärendes, sachliches Gespräch mit dem Vermieter
ist da deutlich sinnvoller
Bei einer Einzelperson Vermieter, ja. Aber ich sagte ja schon, es scheint sich um eine größere Gesellschaft zu handeln, zumindest aber über jemanden, der Verwalter einsetzt. Und da ist die persönliche Ebene halt weg, wie stark der Verwalter an einer dauernden Mietauslastung des Objektes interessiert ist, kann ich nicht einschätzen, ich denke mal, der ist eher "mir doch egal" drauf, bekommt sein Geld aber keine Provision oder Gewinnbeteiligung.

Wie gesagt, sowas regelt man ruhig, sachlich, SCHRIFTLICH und mit Protokoll.

Salat
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
AW: Nachbar macht uns das Leben zur Hölle

Frau Salat, nicht alles was Mieter glaubt als Mietminderungsgrund
anführen zu dürfen ist auch Mietminderungsberechtigt und das schlägt
dann auch bei einer großen Gesellschaft auf. Denn da sitzt ein Mensch
der diesen Brief liest. ;-)

Weiß Jesse :jaja:
 

Mamaaaa

Familienmitglied
AW: Nachbar macht uns das Leben zur Hölle

Jessy,

google doch mal ein bißchen:

Laut AG Brandenburg, WuM 1990, 147 kann laute Musik zur Nachtzeit eine Mietminderung von 50% rechtfertigen.

Auch das AG Braunschweig WuM 1990, 147 sprach einer Mietminderung von 50% zu, wegen lauter Musik aus Nachbarwohnungen.

Quelle: Autor n.a: Immobilien 2010, Zahlen Daten Fakten. Planegg 2010: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG


Kinderlärm stellt keine Mietminderung einer Wohnung dar, so AG Frankfurt/M. 9.9.2005 33C3943/04 WuM 2005,764

Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG


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