^Mutterschutz

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MagicMoments

alouetta hat gesagt.:
Doch, die 8 Wochen danach mußt du schon zuhause bleiben. Die 6 Wochen davor darfst du als Angestellter arbeiten, wenn du möchtest.

:winke:
alouetta

Huch,

hab ich was verwechselt?

Nochmal schaun geh...

Naja, aber wie gesagt: bei uns gilt es eh nicht, da selbständig!
 
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MagicMoments

Ein striktes Beschäftigungsverbot gilt in den gesetzlichen Schutzzeiten vor und nach der Entbindung: 6 Wochen vor der Entbindung (§ 3 Abs.2 MuSchG) und 8 Wochen nach der Entbindung (§ 6 Abs.1 MuSchG) dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzzeit nach der Entbindung auf 12 Wochen. Für das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung ist das Attest eines Arztes oder einer Hebamme maßgeblich (§ 5 Abs.2 MuSchG).

Das Verbot der Beschäftigung vor der Entbindung können Sie als Schwangere durch Ihre ausdrückliche Erklärung, daß Sie gerne arbeiten möchten, für sich beseitigen. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Für das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung gilt dasselbe, allerdings nur im Falle einer Totgeburt und mit entsprechender ärztlicher Erlaubnis.

Huhuu!

Alouetta hat recht - NACHHER darfst Du nicht arbeiten.

Davor schon.

Sorry für die Falschauskunft.

Lieben Gruß
Sandy
 
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MagicMoments

Ignatia hat gesagt.:
ja aber was ist wenn ich zu Hause arbeite als selbständige?

Dann liegt es an Deinem Arbeitgeber :wink: - für ihn darfst Du keinesfalls arbeiten.

Normal kann Dir dann keiner was tun.

Lieben Gruß
Sandy
 

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
ok danke dir, dann lasse ich es lieber sen. nicht das danach noch jemand Ärger bekommt. Schade..
 
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