Mutterschutz während der Elternzeit?

Nechbet

Gehört zum Inventar
Jenni hat gesagt.:
@Nechbet
Gibt es den Zuschuß vom AG auch dann, wenn in der ganzen bisherigen Elternzeit kein einziger Tag gearbeitet wurde und die Elternzeit für das erste Kind erst nach dem Mutterschutz endet? (Was ein Satz :verdutz: )

:winke:
Jenni

Nein, dann nicht. Die Elternzeit ist vorrangig zu behandeln für den AG. Aber die Elternzeit für das 2. Kind beginnt erst, wenn für das erste Kind dieser abgelaufen ist. Wenn also das erste Kind am 1. Geburtstag des 2. Kindes 3 Jahre alt wird, hat man dann nochmal 3 und nicht nur 2 Jahre.

War das jetzt noch zu verstehen :???:
 

Jenni

Gehört zum Inventar
@Nechbet
Aha :lichtan: (Nach zweimal durchlesen hab ichs dann auch verstanden :) )

Um es mal in Zahlen auszudrücken, das hieße dann in meinem Fall, daß ich bis September 2008 in Elternzeit bin und nicht nur bis Januar 2005?

:winke:
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
ich bin mir nicht sicher, ob Du da auch schon drunterfällst. Da sie irgendwann das Gesetz geändert habem und ich nicht mehr weiß wann. Schau mal unter DAK.de und such den Fristenrechner oder Mutterschutz und Elternzeit. Da müßtest Du es finden.
 
Als Ole kam war Jan gerade mal 22 Monate, ich war also noch in Elternzeit. Ich habe vom Arbeitgeber nichts bekommen aber das ganz normale Geld von der Krankenkasse .... ich glaub 13 Euro pro Tag oder so waren das. Ich kann gern mal nachsehen.

Die Elternzeit vom ersten endet mit Beginn der Elternzeit des zweiten Kindes.
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Jenni: nein -wenn du das 3. jahr von Linus nicht übertragen hast , dann hast du ellternezit bis Januar 2008:

Das Gleiche gilt für die kurze Geburtenfolge:
Beispiel: Kind A wird am 1. 2. 2004 und Kind B am 1. 2. 2005 geboren. Wenn keine Elternzeit übertragen wird, dann schließt sich die Elternzeit für Kind B im Normalfall an die Elternzeit für Kind A an und endet mit Vollendung des dritten Lebensjahres von Kind B am 31. 1. 2008. Stimmt der Arbeitgeber einer Übertragung zu, dann können von beiden Elternzeiten jeweils bis zu 12 Monate übertragen werden, z. B.: Die Mutter meldet für das Kind A Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres an (31. 1. 2006). Im Anschluss nimmt sie zwei Jahre Elternzeit für Kind B bis zu dessen Vollendung des dritten Lebensjahres (31. 1. 2008). Im Anschluss nimmt sie bei Zustimmung des Arbeitgebers die übertragenen 12 Monate der Elternzeit für Kind A – das dritte Lebensjahr – (bis zum 31. 1. 2009) und dann die 12 Monate der Elternzeit für Kind B – das erste Lebensjahr – (bis zum 31. 1. 2010).

man kann nur das 3. jahr übertragen - mehr nicht. Elternzeit gibts nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres - es sei denn du lässt das 3. Jahr bis zum 8. Geburtstag übertragen ;-)

:winke:
 

Katzenkind

Gehört zum Inventar
also, ich habe die Elternzeit bei Rene bis zum Mutterschutz verlängert und bekomme auch Geld von AG sowie auch von der KK

ich habe allerdings auch stundenweise gearbeitet als Aushilfe

nur ich muß mal beraten lassen, ob ich die Elternzeit von Rene ruhen lassen kann und die Elternzeit für´s zweite beantrage
 

Jenni

Gehört zum Inventar
@Nechbet
Den Fristenrechner hab ich gefunden, aber nur für den Mutterschutz. Der ist ja nun doch schon ein Weilchen wieder vorbei.

@Exilfriesin
Übertragen haben wir nichts, also bleibt es beim Januar 2008

Danke Euch für die Infos :bussi:

Liebe Grüße
Jenni
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
Jenni, Du kannst da auch die Zeiten frei eingeben, eine Hilfe gibts dazu auch. Such mal nach Elternzeit, dann müßtest Du alles haben.
 
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