Mutterschaftsgeld nach Alo

Hobi1978

Gehört zum Inventar
Hallo!
Kennt sich einer damit aus?
Habe heute den Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen, also von denen bekomme ich nun garnixmehr.
Begründung "Anspruch auf Mutterschaftsgeld".

Bei Robin war es ja nun so das der Arbeitgeber noch nen gewissen Teil gezahlt hat und die KK dann die Differenz ausgeglichen hat. Aber das Arbeitsamt zahlt ja nun garnixmehr, bekomm ich dann von der KK alles oder nur so n bissi was?

LG Kerstin
 

Nele

Dauerschnullerer
hochschubs !!!!

Das Thema würde mich auch sehr interessieren !! :winke:

Weiss jemand BBescheid ?




Lg Kirsten
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
Also ich weiß jetz noch nix neues warte aber auf Nachricht von der KK und wenn ich dann weiß wies abläuft schreib ich es hier nochmal rein!

LG Kerstin
 

Andrea3030

Dauerschnullerer
Hi, also normalerweise wenn du noch in einem Angestelltenverhältnis wärst u. im Erziehungsurlaub von einem anderen Kind wärst, dann würdest du nur die 13 Euro pro Tag von der KK bekommen. Ich denke das du nicht mehr von der Krankenkasse bekommst auch wenn du arbeitslos bist, aber sicher bin ich nicht, vermute es nur.

LG
 
M

marie, thalia

Hallo Andrea,

bei mir war das genauso. Ich habe nach dem Arbeitslosengeld für 98 Tage Muterschutzgeld bekommen in Höhe von 12,87 Euro täglich entspricht einem Gesamtbetrag von 1261,26 Euro. Dafür musst du persönlich zu deiner KK gehen und eine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld vom Arebitsamt über dein erhaltenes Arbeitsolsengeld vorlegen. Ich hoffe ich kontte dir helfen!

lg
 
F

Fröschchen

Stimmt, es gibt nur das von der Krankenkasse. Dort muß man dann auch noch vom Arzt die Bescheinigung über den ET einreichen.

Haben bei mir auch das ALG eingestellt, weil ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatte und dann ging die Rennerei erst richtig los.
Viel Erfolg.
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
Also der Bescheid ist da!
Es ist auf jeden Fall mehr als 13 € am Tag aber nicht ganz soviel wie Alo fehlt aber nicht viel.

Meine jetz irgendwie gelesen zu habe das es sich dann auf das Krankengeld bezieht, aber damit kenne ich mich auch nicht aus.

Hoffe es hat jetz auch jemand anderem geholfen!

LG Kerstin
 
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