Müssen wir die Gutschrift nehmen?

Alina

Selfie Queen
:winke:

Letztes Jahr zu Weihnachten hab ich bei Expert für meinen Bruder einen MP3 Player gekauft, dieser ist jetzt kaputt und ich habe ihn am 1.10.07 abgegeben...es wurde uns gesagt das es bis zu 2 Wochen dauern kann... tja die sind um. Nach einmal Anrufen wurde uns gesagt das wir wahrscheinlihc eine Gutschrift bekommen werden oder eben einen neuen Mp3 Player... so...die Zeit verging und ich hab jetzt letzten Do. wieder angerufen... wir sollen uns noch gedulden wir würden für Expert dann eine Gutschrift bekommen... nur wie ist das??
Mein Bruder hat jetzt bei Saturn einen vieel besseren Mp3 Player gesehen... kann ich mich auch auszahlen lassen??? Oder bin ich verpflichtet diese Gutschrift dann anzunehmen??

lg
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Müssen wir die Gutschrift nehmen?

Ich fürchte schon, das ihr die nehmen müsst.

Es gibt allerdings die möglichkeit, ein kleines Teil mit dem Gutschein zu bezahlen, und den Rest dann halt als "Wechselgeld" ausgezahlt zu kriegen.

Versuchen würd ichs auf jeden fall:winke:
 

Kathi

Dino
AW: Müssen wir die Gutschrift nehmen?

Hallo Alina,

wenn ein Fehler im Rahmen der Gewährleistung vorliegt, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Kunden:

- Reraratur oder Austausch, d.h. ihr bekommt ein anderes Gerät
- Rücktritt vom Kauf, d.h. ihr bekommt das Geld wieder

Wenn euch die 2. Variante angeboten wird, müsstet ihr meines Wissens das Geld wiederbekommen und keine Gutschrift.

:winke:
 

Alina

Selfie Queen
AW: Müssen wir die Gutschrift nehmen?

Also Repariert wird er wohl nicht... so wie uns gesagt wurde... und mit der Gutschrift meinte der Herr das wir uns einen neuen Mp3 Player aussuchen könnten oder eben was ganz anderes... also zb. ein Wasserkocher etc.pp... Brauchen wir ja aber nicht ;-)

Deshalb wollte ich ja wissen ob ich nicht generell sagen kann ich möchte aber mein Geld haben.

lg
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Müssen wir die Gutschrift nehmen?

*schlaues Buch rauskram*
Hab letztens das Buch "neues Lexikon der Rechtsirrtümer von Dr.Ralf Höcker gelesen. Und dort steht folgendes:

Ich zitiere auszugsweise:
Wer einen wirklichen Grund zur Beschwerde hat, d.h. wer eine tatsächlich mangelhafte Ware gekauft hat,sollte sich keinesfalls mit einer bloßen gutschrift zufrieden geben...] [...Wenn 2 reperaturversuche fehlschlagen,kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. D.h. er gibt die ware zurück und erhält sein Geld wieder. Alternativ kann er sich dazu entschließen,die Kaufsache zu behalten und den preis angemessen zu mindern...] [...Eine bloße Gutschrift reicht in vielen Fällen berechtigter Reklamationen also niemals aus. Wer sie dennoch akzeptiert,verzichtet damit gleichzeitig endgültig auf seine gesetzliche Gewährleistungsansprüche auf Neulieferung, bzw. Nachbesserung.

Bei Interesse hierzu:
§ 437 BGB
§ 439 BGB
§ 440 BGB
§ 441 BGB

Quelle: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer, Dr. jur. Ralf Höcker.
(übrigens äußerst interessant )

Ich würde sie nicht annehmen und auf Kaufpreis oder neues Gerät pochen.
 
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