AW: Miriam kommt auf Ideen
BGB, § 1631
"Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Als Überreaktion kann es mal vorkommen (auch Eltern sind nur Menschen), sollte aber möglichst nicht. Auf keinen Fall ist es gut, wenn es als generelle Erziehungsmethode bei Fehlern genommen wird.
Die Logik dieser Reaktion beim Kind ist eher die:
Wenn ich jemandem wehtue (vermutlich sogar unbeabsichtigt), wird Drama draus gemacht. Mir darf man aber (absichtlich) wehtun, wenn ich die Kleinere und Schwächere bin.
Das ist nun nicht die Intention, die das betroffene Elternteil hatte. So schnell denkt man aneinander vorbei. Ich kann mich noch an meine eigene Kindheit erinnern, wo mein Vater Rebellion u. ä. vermutet hat, wo wirklich keinerlei Absicht und Voraussicht dabei gewesen war. Und ich war schon deutlich älter.
Bei uns wäre wahrscheinlich eine laute Standpauke dabei herausgekommen. Natürlich mit Erklärung, aber auch Lautstärke durch den Schreck.