Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

christine

Weltreisende
Hallo!

Vielleicht kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen, ich werde im Netz nicht so schlau draus.

Ich verstehe nicht ganz, wie das mit dem Midijob funktioniert, ich verstehe das so:

Bis 400 EUR hat man ein steuerfreies (brutto=netto) Gehalt, ab 401-800 EUR kontinuierlich steigende, wenn auch geringe Steuerabgaben im Rahmen des Midijobs. Was darübergeht ist normal abgabepflichtig.

Ich habe bis jetzt auf 400 EUR Basis gearbeitet und bewerbe mich gerade neu. Wenn ich gut bezahlt werden möchte, kann ich nur wenige Tage monatlich arbeiten, damit ich nicht über die Grenze komme. Ich möchte 1-2 Vormittage arbeiten, sprich, wenn ich wenig verdiene, kann ich das, wenn ich viel verdiene reicht es evtl für 6 Vormittage im Monat, was evtl mir oder auch dem AG zu wenig ist. Allerdings kann ich nicht so einfach zum Einspringen aufgefordert werden, wenn mal jemand krank ist, weil meine Obergrenze feststeht. Sehr praktisch ;-)

Bei einem Minijob hat man Kündigungsfrist 4 Wochen bis zum 15. oder 30. eines Monats, man hat Anspruch auf Krankheitsgeld und bezahlte Urlaubstage, kriegt aber keine Fortbildungen gezahlt und oft auch nicht interne Mitarbeitergespräche als Arbeitszeit angerechnet (Klar, das liegt auch am AG) oft muß der Arbeitnehmer dafür kämpfen, dieses Recht zu bekommen und viele tun es nicht und arbeiten für wenig Geld.

Meine Frage ist jetzt:

Wenn ich zB 25 % angestellt bin und vom Gehalt her im Midijobbereich liege, laufe ich dann als Minijobber (die Kündigungsfrist ist zB gleich beim Midijob)..., zahle automatisch weniger Steuen? Muß ich dann auch evtl um meinen Urlaubsanspruch kämpfen etc...weil man mit Minijobbern so manches machen kann oder ist das eine andere Art Vertrag, wo das alles von Vornherein geregelt ist?

Werden 400 EUR Jobber in der Regel schlechter bezahlt als "Vollangestellte Teilzeitkräfte" (oder wie nennt man die) und kann somit auch für die spätere Rente weniger ansparen?

Ich weiß nicht genau, was ich dem zukünftigen AG sagen soll, denn mein Gefühl sagt mir, daß ich vom 400 EUR Job wegwill, weil ich vielleicht bessere Bedingungen habe, obwohl ich monatlich weniger rausbekomme, in den Bewerbungen habe ich einfach geschrieben, daß ich 1-2 Vormittage arbeiten möchte. Das können 7 Stunden sein oder auch nur 4...

Kennt sich hier jemand aus und kann mir was raten?

Christine
 

Su

Das Luder
AW: Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

Hallo Christine,

ich kann Dir "nur" was zur steuerlichen Seite sagen, der gravierende Unterschied ist dass der 400 Euro Job pauschale Abschläge drauf kommen i.H.v. 30 % die komplett der Arbeitgeber zahlt und Du musst den 400 Euro Job nicht in der Steuererklärung angeben.

Alles über 400,00 Euro ist auf Lohnteuerkarte und muss angegeben werden, sprich erhöht Eueren Einkommensteuersatz. Wenn Du z.B. 430,00 Euro arbeitest kostest Du den Arbeitgeber weniger als wie mit einem 400,00 Euro Job, weil bei dem geringen Gehalt einfach der Steuersatz und die Sozialversicherung noch nicht so hoch sind und es ja dann zu 50/50 auf AG und AN verteilt wird.

Da ein 400 Euro Jobber dem Arbeitgeber mehr kostet sind meist auch die Rechte des Arbeitnehmers niedriger, ob gesetzlich okay oder nicht sei mal dahingestellt.

Ein Midijob ist nur ein interner Begriff weil da eine langsamere Stafflung der Abgaben stattfindet bis zu den 800 Euro, alles über 400 Euro ist ein Teilzeitjob auf Lohnsteuerkarte, normalerweise mit den gleichen Rechten der anderen Kollegen.

LG
Su
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

Su hat`s ja schon gut erklärt.

Bis 400 EUR hat man ein steuerfreies (brutto=netto) Gehalt, ab 401-800 EUR kontinuierlich steigende, wenn auch geringe Steuerabgaben im Rahmen des Midijobs. Was darübergeht ist normal abgabepflichtig.

Diese Gleitzone hat nix mit den Steuern zu tun. Steuern zahlst du so oder so (wenn`s blöd läuft, zahlst du am JE nochmal nach bei der Kombi III/V).

Diese Gleitzone bezieht sich auf die SV-Beiträge.

Ein Beispiel:

Meine Schwester (Steuerklasse II) arbeitet in der Gleitzone, für sie ist das gut, sie ist krankenversichert und zahlt relativ wenig (bis gar keine) Steuern.

Für mich wäre das gar nichts mit Steuerklasse V würde viel weniger bleiben als bei einem 400-Euro-Job und ich bin mit Thomas familienversichert.

Von den Rechten her:

Kündigungsfrist weiß ich nicht, aber bei einem 400-Euro-Job bekommst du auch erst mal 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom AG, danach aber nichts mehr von der Krankenkasse. Das ist bei einem sozialversicherungspflichtigen Job ja anders geregelt, da bekommst du länger Geld (ein oder zwei Jahre?).

Und Rentenversicherungsbeiträge zahlst du "richtig" nur mit einem sozialversicherungspflichtigem Job - bei einem 400-Euro-Job zahlt zwar der AG ein bißchen was, aber das sind meines Wissens "Peanuts".

Rechne mal aus, wie viele Stunden du definitiv arbeiten möchtest und multipliziere mit deinem gewünschten Stundenlohn.

Jongliere einfach mal ein bißchen und geh auf

www.nettolohn.de

:winke:
 

Su

Das Luder
AW: Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

...und rechne immer das Gehalt Deines Mannes mit dazu, einfach beide Gehälter mit Lohnsteuerklasse 3 eingeben, dann siehst Du was ihr INSGESAMT effektiv an Steuern zahlen müsst!
 

christine

Weltreisende
AW: Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

alles über 400 Euro ist ein Teilzeitjob auf Lohnsteuerkarte, normalerweise mit den gleichen Rechten der anderen Kollegen.

Danke Su, also Teilzeitjob auf Lohnsteuerkarte ist also der richtige Ausdruck. Aber wenn da Brutto weniger als 800 EUR rauskommen, ist es doch von den SV Beiträgen ein Gleitzonenjob, richtig verstanden?

Und mit den Rechten bist Du Dir sicher? (Sprich lange Zahlund im Krankheitsfall und Urlaub etc....)

@ Sonja:


Für mich wäre das gar nichts mit Steuerklasse V würde viel weniger bleiben als bei einem 400-Euro-Job und ich bin mit Thomas familienversichert.

So ist das bei mir ja auch. Eine Bekannte, die privatversichert ist, verdient auch 430 EUR, damit sie durch die Gleitzone krankenversichert ist.

Ich weiß wiegesagt, daß monatlich weniger rauskommt, aber für mich sind folgende Punkte halt wichtig:

- verdiene ich stündlich evtl. mehr, wenn ich einen "Teilzeitjob auf Lohnsteuerkarte" habe und trage mehr in meine Rentenkasse bei

- habe ich bessere "Aufstiegschancen", wobei ich keine Karriere meine, sondern Möglichkeiten auf bessere Fortbildungen, die vom AG bezahlt werden...

- wahrscheinlich kann ich mehr arbeiten (unwesentlich mehr, aber vielleicht das I Tüpfelchen)

hab ich was vergessen?

Außerdem sehe ich, daß viele AG nur auf Lohnsteuerkarte einstellen möchten, in den Stellenanzeigen kann man wenig sehen auf Minijobbasis, zumindest dort, wo ich arbeiten möchte....

Man muß halt wissen, was man will!
Danke Christine
 

Su

Das Luder
AW: Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

Wie gesagt der 400 Euro Job ist teuer für den Arbeitgeber, er kostet 520,00 Euro, also wenn Du 10,00 Euro/Stund bekommst zahlt der Arbeitgeber dafür 13,00 Euro! Das macht es nicht unbeding attraktiv und wenn er sich dann noch an alle Regeln hält, wie bezahlter Urlaub und Krankheit :rolleyes: deswegen wohla auch wenig Anzeigen in der Richtung....

Und mit den Rechten, ich bin wie gesagt kein Arbeitsrechler ich kann Dich nur über die Steuerseite aufklären.

LG
Su
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Minijob / Midijob / geringe Teilzeit

...und rechne immer das Gehalt Deines Mannes mit dazu, einfach beide Gehälter mit Lohnsteuerklasse 3 eingeben, dann siehst Du was ihr INSGESAMT effektiv an Steuern zahlen müsst!

Äh :???: mit Steuerklasse 3?

Du meinst 4 bzw. 1 oder? :???:
 
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