Minijob im Privathaushalt?

Jano

Engel auf Erden
AW: Minijob im Privathaushalt?

na, dann les mal oben im Link- ich war ja auch erstaunt, was da alles einem zusteht...
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Minijob im Privathaushalt?

Hallo,

ich hab es nicht selber gemacht, hatte aber früher eine Kinderfrau bei uns angestellt.

Ich hab mich daran gehalten, Urlaub (die gesetzlichen 20 Tage anteilmäßig), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnsteuer, Arbeitgeberanteil KV, etc.

Ich kenn mich nicht mit den Minijobs aus, der Vorteil für den AG ist halt, dass die Abwicklung doch GANZ erheblich einfacher ist.

Prinzipiell würde ich sage, dass Dir die Stelle nicht als Minijob angeboten würde, wenn die Leute nicht Wert darauf legen würden, sich an die Regeln zu halten. Rechnungen stellen für eine Tätigkeit wie Reinigen oder Kinderbetreung darst Du nicht ohne ein Gewerbe anzumelden, schon gar nicht, wenn Du nur einen "Kunden" hast.

Ich würde es so halten, dass Du einfach mal fragst, wie sie das halten wollen. Eventuell ist es ihnen selber nicht ganz klar, welche Ansprüche Du hast.

Zu Feiertagen gilt: Gibt es eine feste Zeiteinteilung (also feste Tage) sind die Feiertage Urlaub. Kommst Du also normalerweise Di, Mi, u. Fr. sind der Ostermontag und Fronleichnam keine "freien" = bezahlten Tage für Dich. Kommst Du aber normalerweise Montags, schon. Kannst Du kommen und gehen, wie Du willst, also Dir die Zeit frei einteilen, kann auch von Dir erwartet werden, dass Du in einer Woche mit Feiertagen die Arbeit an den nicht freien Tagen erledigst.

Ich würde Dir raten einen Arbeitsvertrag zu machen, in dem diese Punkte abgebildet sind. Wenn Du nach einem Arbeitsvertrag fragst, kann sich Dein AG nach Mustern im Internet umsehen, bzw. bei der Minijobzentrale fragen und wird so auf Deine Ansprüche aufmerksam gemacht.

vlg, Gisela
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Minijob im Privathaushalt?

Gisela, danke Dir :bravo:
Ja, ich würde es auch so händeln- fällt der Feiertag auf den Tag selbst, wenn er fest ist, dann ist Feiertag- kommen sie mir entgegen, indem ich flexibel arbeiten darf (Wegen der Kinder von Vorteil) dann arbeite ich ohne Feiertag sozusagen.
Ich glaub auch, dass Sie es richtig machen wollen- und ich auch. Grad auch was die Unfallversicherung betrifft- die möchte ich haben, wenn ich dort arbeite.
Wie rechnet man denn den Urlaubsanspruch aus, wenn ich bsp. 10 Std. die Woche arbeite?
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Minijob im Privathaushalt?

Hallo Jano,

die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaftlich) sollen sie auf jeden Fall abschließen, die kostet für eine Haushaltshilfe nur 30 Euro im Jahr!

Der Urlaubsanspruch errechnet sich nicht aus den Stunden, sondern aus den Tagen.
Ein Arbeitnehmer hat gesetzlich Anspruch auf 4 volle Wochen Urlaub.

Arbeitet man 6 Tage die Woche sind das also 4x6=24 Tage, Arbeitet man einen Tag pro Woche sind es 4x1=4 Tage Urlaub.

Bei 10 h die Woche wirst Du wohl mindestens 2 mal hingehen, also hast Du dann Anspruch auf 2x4=8 Tage Urlaub im Jahr.

War das verständlich ausgedrückt?

vlg, Gisela
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Minijob im Privathaushalt?

PS: nochmal- das gilt dann für die Tage, wo ich arbeite- also pro Woche wären dann 2 Tage Urlaub zu nehmen, hätte dann insgesamt 4 Wochen frei, oder?
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Minijob im Privathaushalt?

Hallo Jana,

ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe ...

Nehmen kannst Du den Urlaub dann so, wie Ihr Euch absprecht.

Wenn Du zwei Tage die Woche arbeitest hast Du 2x4=8 Tage Urlaub im Jahr.

Die Urlaubstage gelten dann natürlich an den Tagen, an denen Du arbeitest. An den Tagen wo Du nicht arbeitest hast Du ja sowieso frei :)

Wenn du zwei Wochen am Stück Urlaub nimmst, sind dann 4 Tage verbraucht.

Wenn Du einen Tag Urlaub in einer Woche nimmst, arbeitest Du in dieser Woche dann halt nur einen Tag ...

Ähm, war das jetzt die Frage?

vlg, Gisela
 
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