Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

michaM

Familienmitglied
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Bei Schimmel kann auch das örtliche Gesundheitsamt informiert werden. Die können dann entscheiden ob de Wohnung noch bewohnbar ist.

Sicherlich ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu beseitigen des Mangels zu geben. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Einzelfall. Bei Unbewohnbarkeit durch ärztlich Nachgewiesene Beeinträchtigungen darf diese Frist meines Erachtens aber auch relativ kurz ausfallen.

Da Schimmel ohnehin immer wieder ein Streitfall ist (wer ist Verursacher - Baumangel vs. falsches Lüften) sollte hier fachkundlicher Rat (Anwalt, Mieterverein) eingeholt werden und das genau Vorgehen (Dokumentation, Fristsetzung, Mietkürzung, außerordentliche Kündigung) entsprechend abgestimmt werden.

Gruß
MichaM
 

flonikki

Habibi
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Bei Schimmel kann auch das örtliche Gesundheitsamt informiert werden. Die können dann entscheiden ob de Wohnung noch bewohnbar ist.

Sicherlich ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu beseitigen des Mangels zu geben. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Einzelfall. Bei Unbewohnbarkeit durch ärztlich Nachgewiesene Beeinträchtigungen darf diese Frist meines Erachtens aber auch relativ kurz ausfallen.

Da Schimmel ohnehin immer wieder ein Streitfall ist (wer ist Verursacher - Baumangel vs. falsches Lüften) sollte hier fachkundlicher Rat (Anwalt, Mieterverein) eingeholt werden und das genau Vorgehen (Dokumentation, Fristsetzung, Mietkürzung, außerordentliche Kündigung) entsprechend abgestimmt werden.

Gruß
MichaM


Hatten wir alles, hat den Richter nicht interessiert. Es gab

- eine Bescheinigung vom Kinderarzt
- zwei Sachverständigengutachten
- die Aussagen der Vormieter
- die Unterstützung vom Mieterverein
- anwaltliche Vertretung.

Und mit Mietkürzung, Doku, Fristsetzung etc. ist einem Kleinkind mit akuter Atemnot, sobald es sich in der Wohnung aufhält, leider auch nicht geholfen. :(
 

michaM

Familienmitglied
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Dass ist sehr ärgerlich.

Die Freiheit der Richter führt leider auch zu solchen nicht nachvollziehbaren Entscheidungen.

LG
MichaM
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Hallo Conny,

könnntest Du den ensprechenden Passus des Mietvertrages mal bitte posten. Mindestmietdauer kommt mir irgendwie komisch vor.

Ist es ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel oder ein unbefrister Vertrag mit "Mindestmietdauer"?

LG
MichaM

Es steht nur handschriftlich ergänzt: Mindestmietdauer 3 Jahre

Sonst nix.
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Wäre denn ein Gespräche mit deinem Chef überhaupt nicht möglich?





(((((Conny))))):troest:

Mit meinem Chef schon, aber es betrifft ja im Prinzip seine Frau. Und was meinst du was ich für ne Hölle auf Erden vorne hätte (sie sitzt die meiste Zeit an der Anmeldung) wenn ich zum Chef gehe und über sie rede.

versuche doch mit deinem Chef zu reden, ob Du nicht vorzeitig ausziehen kannst.

oder ist Euer Verhältnis nicht so gut?

Ich denk wenn er mitbekommt das ich ausziehen und kündigen möchte, dann ist Polen offen.
 

michaM

Familienmitglied
AW: Mindestmietdauer - vorher ausziehen möglich?

Hallo Conny,
vielleicht deswegen erst versuchen die Wohnung und dann die Arbeit regeln.
Gruß
MichaM
 
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