Mietvertrag Wohnung ..

Cathleen

Familienmitglied
:winke:

wir wollen umziehen und haben auch eine Wohnung gefunden, die uns wirklich sehr gut gefällt, allerdings kommen wir mit dem Mietvertrag, der uns vorab gesendet wurde nicht ganz zurecht. Vllt kann uns ja jem. weiterhelfen.

§2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 1.6.2005 und wird für eine Dauer von Jahren geschlossen, mit Option des Mieters zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

heisst das jetzt, egal wieviele Jahre wir einsetzen lassne, dass wir in der Zeit nicht kündigen dürfen ? Oder ist es so, dass die Möglichkeit besteht, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Ich mein bei unbefristet kann man ja auch gekündigt werden. Oh man, wir wollen die Wohnugn unbedingt haben, aber wenn dann für länger und nicht in ein paar Jahren raus.

Hoffentlich bin ich bald schlauer :)

Gibt es vllt sonst noch etwas, was man besonders beachten muss ?

LG Cathy :blume:
 

MelT

Gehört zum Inventar
AW: Mietvertrag Wohnung ..

das hört sich für mich an, als ob man da ... jahre einsetzen könnte.

ruf doch mal beim vermieter morgen an und frag nach.

lg mel
 

Cathleen

Familienmitglied
AW: Mietvertrag Wohnung ..

Hallo Mel,
Ja klar kann man das noch einsetzen, der Mietvertrag ist ja noch nicht ganz fertig.
Aber ist nicht unbefristeter Vertrag besser ?

Am Freitag treffen wir uns mit dem Vermieter, wegen der baulichen Veränderungen, bei denen wir Mitspracherecht haben und bis dahin wollte ich mich darüber eben noch schlau machen.

LG Cathy :blume;:
 

MelT

Gehört zum Inventar
AW: Mietvertrag Wohnung ..

ja klar ist unbefristet besser. ist das ein formmietvertrag?
 
L

LukasundLea

AW: Mietvertrag Wohnung ..

Ich würde diesen Absatz einfach streichen lassen..... oder durch "unbefristet" ersetzen.
Achte aber darauf, dass ihr ein ordentliches Kündigungsrecht habt !!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kathi

Dino
AW: Mietvertrag Wohnung ..

Hallo Cathleen,

so bein befristeter Vertrag ist meiner Meinung nach nicht so toll. Erstens kommt ihr vor Ablauf des Vertrags nicht unbedingt raus (es gibt Hintertürchen mit Nachmietern besorgen, aber das ist halt schwer). Zweitens kann euch nach Ablauf des Vertrags entweder gekündigt oder der Vertrag mit einer höheren Miete verlängert werden. Gut, eine Mieterhöhung kann es auch mit unbefristetem Vertrag geben. Ich würde einen unbefristeten Vertrag immer vorziehen.

:winke:
 

Cathleen

Familienmitglied
AW: Mietvertrag Wohnung ..

Danke für eure Antworten!

Grundsätzlich bin ich im Moment der Ansicht, dass wenn es nicht geändert wird in einen unbefristeten Mietvertrag, den man zwar erhöhen kann, aber nur Staffelweise, wir die Wohnung nicht nehmen wollen.
Mir kommt das ganze schon etwas komisch vor.
Es handelt sich um eine 130 qm Wohnung für 390 € KM, mit Sauna, Whirlpool, also allem drum und dran, wir können unsere eigenen Vorstellungen zu den Sanierungsplänen geben etc. Also schon wirklich sehr sehr preiswert, schon fast ein bisschen unseriös. So, und wenn wir nun unsere ganze Energie da rein stecken und dann nach Ablauf des Mietvertrages gekündigt werden oder ein neuer vorgelegt wird, mit einer viel höheren Miete, darauf habe ich keinen Bock.
Und immer wieder um ein Jahr verlängern und hinterher rennen, und um Neuverhandlungen zu betteln. nee, dann bin ich mit dem unbefristeten wirklich auf der besseren Seite.
Auf der anderen Seite möchte ich wirklich gerne diese Wohnung, .. sie hat nen Superschnitt, ist mit Garten usw. Vllt bilde ich mir das alles nur ein....
Wir wreden den Makler nochmal drauf ansprechen, ansonsten wie gesagt, habe ich kein gutes Gefühl dabei.

Viele grüße Cathy :blume:
 

clatamo

Dauerschnullerer
AW: Mietvertrag Wohnung ..

hallo cathy,

eigentlich baut sich der vermieter mit dieser klausel nur selber einen fallstrick...
inzwischen ist es nämlich so, dass mieter (egal was im mietvertrag steht)
eine ordentliche kündigungsfrist von 3 monaten haben. nur der vermieter
wäre bei einer kündigung seinerseits an das eine jahr kündigungsfrist gebunden.
nicht ganz fair, frag' mich nicht warum das so ist....

ich würde also den vermieter einfach offen darauf ansprechen.
am einfachsten und fairsten für beide seiten ist in der tat ein
unbefristetet mietverhältnis mit den ganz normalen gesetzlichen
kündigungsfristen.

gerade bei mietverträgen würde ich auf jeden fall einen guten (nicht
aus dem schreibwarenladen!) vordruck nehmen! die vermietervereine
(haus&grund) und der mieterbund erarbeiten jedes jahr gemeinsam
aktualisierte mietverträge. die sind dann zwar inzwischen recht umfangreich (15 seiten oder so),
aber aufgrund der konstellation kann man ziemlich sicher gehen,
das interessen von vermieter und mieter ausgewogen berücksichtigt sind.

alles gute im neuen heim :-D
 
Oben