Mieterhöhung ...

laispa

Rettender Engel
AW: Mieterhöhung ...

du hast jetzt 3 Monate Zeit, das zu überprüfen !

Also vorher keine höhere Miete zahlen !!!

ach ja, und du hast ein Sonderkündigungsrecht jetzt.
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Mieterhöhung ...

Also hier steht "Sehr geehrte Frau G. Der Mietpreis für ihre Wohnung ist seit über fünf Jahren abgesehen von den Mietnebenkosten unverändert. Steigende Kosten und die damit verbundene Verschlechterung der Ertragslage der Wohnung machen eine angemessene Anpassung der Miete unumgänglich. Nach dem Gesetzt bin ich berechtigt, eine Mieterhöhung zu verlangen, wenn für vergleichbare Wohnungen üblicherweise ein höherer Mietzins gezahlt wird und die Miete seit einem Jahr unverändert ist.
Dies alles trifft auf unser Mietverhältnis zu. ...."
 

bribra

Gehört zum Inventar
Gesperrt
AW: Mieterhöhung ...

Mensch Sandra, das tut mir so leid. ABER: Bekommt Ihr Wohngeld? Bekommt Ihr Zuschüsse? Wenn das Erziehungsgeld wegfällt, müsstest Du bei allen Zuschüssen mehr bekommen, beim Wohngeld sowieso. Und alles Andere auch prüfen: GEZ-Befreiung, andere Vergünstigungen. Es wird sich vermutlich nicht auf plus/minus Null hinauslaufen, aber ganz so schlimm, wie es jetzt aussieht, wird es bestimmt nicht. Liebe Grüße, Kopf hoch (sagt sich leicht, ist aber wichtig), Britta
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Mieterhöhung ...

Ach hier er schreibt noch " Die geforderte Mieterhöhung hält sich innerhalb der Kappungsgrenze des §2 Abs 1 Ziff.3 MHG, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 30 % erhöht werden darf. "
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Mieterhöhung ...

Mensch Sandra, das tut mir so leid. ABER: Bekommt Ihr Wohngeld? Bekommt Ihr Zuschüsse? Wenn das Erziehungsgeld wegfällt, müsstest Du bei allen Zuschüssen mehr bekommen, beim Wohngeld sowieso. Und alles Andere auch prüfen: GEZ-Befreiung, andere Vergünstigungen. Es wird sich vermutlich nicht auf plus/minus Null hinauslaufen, aber ganz so schlimm, wie es jetzt aussieht, wird es bestimmt nicht. Liebe Grüße, Kopf hoch (sagt sich leicht, ist aber wichtig), Britta

Danke Dir ganz lieb. Wohngeldantrag haben wir gerade vor einer Woche gestellt, nun kann ich ja gleich die neuen Beträge angeben. GEZ Befreiung bekommt man nur wenn man Hartz IV bekommt und das bekommen wir nicht. Kinderzuschlag hatten wir bewillig bis September, wurde aber zu diesem Monat eingestellt weil wir Wohngeld beantragen sollen :umfall: total chaotisch gerade alles .....
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Mieterhöhung ...

Schau mal hier, so einfach geht das nämlich gar nicht.

Hast du schon mal an die Verbraucherzentrale gedacht?

Danke Dir für den Link !!!

mit was hat der Vermieter denn die Mieterhöhung begründet? Es muss eine Begründung in dem Schreiben sein.

Die Miete darf höchstens 20% erhöht werden (innerhalb von 3 Jahren)

Ha da haben wir es schon, er schreibt 30 % und auch in dem Link von Wölfin steht wie hier bei Dir nur 20 % !!!! Das ist doch schonmal was.

du hast jetzt 3 Monate Zeit, das zu überprüfen !

Also vorher keine höhere Miete zahlen !!!

ach ja, und du hast ein Sonderkündigungsrecht jetzt.

Sonderkündigungsrecht ?? Echt ? Wie lange denn ??? Ich wohne nämlich schon fast 35 Jahre hier :rolleyes: und hier gibt es gerade einige Wohnungen zu SOFORTIGEN BEZUG
 
A

Aliandra

AW: Mieterhöhung ...

Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann spätestens bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungs-Schreibens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

steht in dem Link zumindest so drinnen!
(und das geschiss mit den kinderzuschlag kenn ich auch!)

ich drück dir mal die daumen :)
 

Su

Das Luder
AW: Mieterhöhung ...

...und wenn Du ihn einfach mal anrufst und sagst Du verstehst seine Problematik, das es aber noch eng ist finanziell im MOment , weil Du noch nicht arbeiten kannst mit der Kleinen, ob er ev. eine Möglichkeit sieht, dieses Jahr nur mit 50,00 raufzugehen und in einem Jahr mit weitern 50,00 (für die Nebenkosten kann er ja direkt nichts)

LG
Su
 
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