Miete-Nebenkostenabrechnung

NicSam

Gehört zum Inventar
Mal wieder ein altes Thema... Wir haben jetzt heute endlich (!) unsere Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt, wir sollen sage und schreibe 670 Euro nachzahlen!!! Dazu kommt noch Wasser - das ist aufgrund von einigen Problemen noch nicht enthalten. Allerdings haben wir jeden Monat 110 Euro Nebenkosten gezahlt, und nicht wie angegeben in der Abrechnung nur 100, insofern wird's dann wenigstens ein bisschen weniger.
So, nun zu meiner eigentlichen Frage: Und zwar sind wir im April 2002 eingezogen - da wurde am 1.4. eine Zwischenablese gemacht. Jahresablese war dann am 30.4. In unserer Nebenkostenabrechnung haben wir jetzt zwei Belege drin - einmal den vom 1.4. bis zum 30.4. und dann vom 1.5. bis zum 31.12.02. Unsere Vermieter haben den ersten schon im Juni 2002 erhalten - gehe ich dann richtig in der Annahme, dass ihre Ansprüche auf Nachzahlung betreffend April 2002 schon verjährt sind? Wir haben 110 Euro Nebenkosten im April gezahlt, Kosten hatten wir aber 92 Euro für Heizung/Warmwasser plus 51 Euro allgemeine anteilige Kosten für den Monat (Schornsteinfeger etc.) macht zusammen 143 Euro. Wäre es dann richtig, wenn ich davon ausgehe, dass ich die 33 Euro für den April nicht mehr nachzahlen muss?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine, sonst schreib ich's noch mal genauer. War nur echt verärgert - so viel Geld (die haben die Nebenkosten scheinbar völlig falsch veranschlagt), und dann noch vier Tage vor Weihnachten! ich könnte :shock: vor Wut und Ärger! abgesehen von den finanziellen Sorgen...
Danke für eure Antworten,
viele Grüße
Nicole
 

MelT

Gehört zum Inventar
hallo,

ich kann euch nur empfehlen, die nk-abrechnung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. der wird dann die belege anfordern und die komplette nk-abrechnung überprüfen.

solange wie dies dann noch nicht geschehen ist, braucht ihr sie auch nicht zu bezahlen. erst wenn dann das okay kommt, dass sie in ordnung ist.

wenn ihr nicht rechtsschutzversichert seit, lasst euch vorab über die kosten informieren.

gruß
melanie
 
M

MagicMoments

Also in Eurem Fall würde ich die Abrechnung auch von einem Fachmann/Anwalt prüfen lassen!

Das ist schon arg heftig!!

Wir müssen für unsere Wohnung/Büro auch über 500 Euro nachzahlen!

Bei uns stimmt allerdings alles :shock:

Viel Glück, dass die Nachzahlung doch weniger ausfällt!

Sandy
 

NicSam

Gehört zum Inventar
Danke für eure Antworten. Dummerweise haben wir keine Rechtsschutzversicherung - ich hatte in den letzten Monaten schon so ein blödes Gefühl was unsere Vermieter angeht, und wollte eigentlich eine abschliessen. Hätte ich es man getan... Das Problem ist, wir haben so nicht einen Cent für einen Anwalt übrig. Insofern bleibt uns wahrscheinlich nichts anderes übrig, als uns um eine Einigung zu bemühen... Um 90 Euro muss die Abrechnung auf jeden Fall gesenkt werden, da bin ich mir 100% sicher. Ich weiss halt nur nicht wegen der Aprilgeschichte... aber da geht es ja nicht um so viel Geld (33 Euro) und deswegen ein Anwalt - das können wir uns nicht leisten. Ich werde auch nochmal mit unserem N achbarn reden, der wohnt schon länger hier und hat sich dementsprechend auch schon mehrfach mit den Abrechnungen unserer Vermieter auseinandergesetzt. Leider haben wir auch nicht den allerbesten Draht zueinander, aber wird schon gehen.
Trotzdem frohe Weihnachten;-)
Viele Grüße
Nicole
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Geht zu Eurer örtlichen Verbraucherberatung, für ca. 10 € können die euch auch helfen. Belege für die NK könnt ihr auch selbst anfordern, da habt ihr ein Recht drauf.
Eine Möglichkeit ist auch der Mieterbund.

Gruß,
Buchstabensalat
 
A

Anavlis

Hallo auf jeden Fall die NK-Abrechnung vom Anwalt oder Mieterbund prüfen lassen (letzteres kostet einen geringen Beitrag im Jahr und ist immer sehr hilfreich) Meiner Meinung nach gibt es eine Frist in der der Vermieter einem die NK-Abrechnung zukommen lassen muß. Ich meine es wär der 30.6. des darauffolgenden Jahres. Also bloß nicht gleich zahlen sondern erst überprüfen lassen.

LG Silvana
 

MelT

Gehört zum Inventar
ihr könnt euch beim amtsgericht einen beratungshilfeschein besorgen, dann müsst ihr im höchstfall 10 euro an den anwalt zahlen.

ich würde es auf jeden fall machen.

lg mel

ps: nicht vergessen, zum amtsgericht alle unterlagen mitzunehmen, d. h. einkommensnachweise, ausgaben und nk-abrechnung etc.
 
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