Mahnwesen verpflichtend?

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
Hallo,

mich würde interessieren, ob Dienstleistungsunternehmen verpflichtet sind, ein Mahnwesen über den Mahnweg (1. Mahnung; 2. Mahnung; 3. Mahnung) zu machen?

Wenn nicht, welche Möglichkeiten hat ein Dienstleistungsunternehmen dann noch?

Liebe Grüße,

Claudia
 
L

Lawxanaa

AW: Mahnwesen verpflichtend?

Meinst du, bevor man gerichtliche Schritte einleiten kann?

Gelernt hab ich es so:

Rechnungen mit exaktem Zahlungsdatum braucht man nicht mehr anmahnen, mit diesen ist man in Verzug, sobald das Zahlungsdatum überschritten ist, da aber auch alle unwägbarkeiten eingerechnet werden sollten, Mahnt man noch einmal an, mit Fristsetzung, wenn diese vertrichen ist, kann man direkt den Weg übers Gericht ( Mahnbescheid oder Klage) wählen.

Liebe Grüsse
Sabine
 

Laney

Strandluder
AW: Mahnwesen verpflichtend?

Lawxanaa hat gesagt.:
Rechnungen mit exaktem Zahlungsdatum braucht man nicht mehr anmahnen, mit diesen ist man in Verzug, sobald das Zahlungsdatum überschritten ist, da aber auch alle unwägbarkeiten eingerechnet werden sollten, Mahnt man noch einmal an, mit Fristsetzung, wenn diese vertrichen ist, kann man direkt den Weg übers Gericht ( Mahnbescheid oder Klage) wählen.


So wird es bei uns ebenfalls gehandhabt - Zahlungsziel gewähren, eine Mahnung senden, danach geht es direkt zum Rechtsanwalt.

LG
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
AW: Mahnwesen verpflichtend?

Hallo Sabine,

jep, in jene Richtung ist auch meine Frage, ob man überhaupt zu Zahlungsaufforderungen (sprich Mahnungen) verpflichtet ist.

Eine Rechnung ist logisch, aber so wie ich es jetzt verstanden habe, können Dienstleisungsunternehmen direkt den Mahnbescheid ausstellen lassen, wenn der Gläubiger ihnen geldlich was "schuldet".

So wie ich es jetzt verstanden habe, sind die Mahnungen nur im Interesse der Kundenerhaltung - ist jenes grob richtig verstanden worden von meiner Seite?

Liebe Grüße,

Claudia
 
L

Lawxanaa

AW: Mahnwesen verpflichtend?

Wenn die Rechnung terminiert ist, kann man auch ohne Mahnung direkt das Geld über gerichtliches Mahnwesen einziehen, ist aber nicht unbedingt Gang und Gäbe, dürfen darfste es .
 
L

Lawxanaa

AW: Mahnwesen verpflichtend?

Das sagt das BGB :
§ 286
Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(:relievedface: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
 
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