Mahnbescheid! ?

MajaundAmelie

Dauerschnullerer
AW: Mahnbescheid! ?

Achso, Du musst bei dem Widerspruch nicht angeben, dass die Forderung schon bezahlt ist. Einfach ankreutzen, dass Du gegen die gesamte Forderung Einspruch einlegst.
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Mahnbescheid! ?

Oh du scheinst dich damit beruflich auszukennen!

Habe jetzt jedenfalls bissi Telefoniert am Amtsgericht konnten sie mir auch nicht wirklich was raten außer direkt bei denen anzurufen!
Habe ich auch gemacht und die sehen sich im Recht. Naja die Chefin will nun alles Prüfen und sich dann melden!

LG Kerstin
 

MajaundAmelie

Dauerschnullerer
AW: Mahnbescheid! ?

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte :)
Hoffentlich lässt sich die Chefin nicht allzu lange zeit mit dem Melden. Wenn Du ganz sicher bist dass alles bezahlt ist, leg auf jeden Fall Widerspruch bzw. Einspruch ein, dann musst Du nachher auch keine Kosten tragen.

Liebe Grüße
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Mahnbescheid! ?

Also ich habe den betrag gezahlt der in der Mahnung stand, incl Mahngebühr und Zinsen.

Wenn sie sich bis Mittwoch nicht meldet werdeich den Wiederspruch abschicken.

Danke Kerstin
 

Kathi

Dino
AW: Mahnbescheid! ?

Kerstin, du musst den Widerspruch in jedem Fall abschicken. Der Mahnbescheid kommt vom Gericht. Der Gläubiger muss dem Gericht mitteilen, dass die Sache gegessen ist. Bitte mache das sofort, nicht dass du noch Ärger bekommst.
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Mahnbescheid! ?

@ Kathi

Ich habe vom Gericht die Info das der Gläubiger den Mahnbescheid zurücknehmen kann, da sie sich ja darum kümmern wollte werde ich bis Mittwoch warten.
 
L

Lawxanaa

AW: Mahnbescheid! ?

Naja wenn du Pech hast, liegt schneller als die Rücknahme bei Gericht durch den Gläubiger gemacht wird, der vollstreckbare Vollstreckungsbescheid da und dann hast du wirklich ein Problem.

Verlass dich bloss nicht auf telefonische Aussagen !!
 

Dana

Ikea Junky
AW: Mahnbescheid! ?

Und im übrigen gilt der Tag an dem Du den Mahnbescheid in der Hand gehalten hast und nicht das Ausstellungsdatum! Ist wichtig, falls sie Dir erzählen wollen, dass Du nicht innerhalb der Frist warst (ist mir mal passiert)!

Lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und mach ein Schreiben an den Gläubiger fertig, in dem Du mit Kto-Auszug und dem Hinweis, dass Zahlungsfrist bis 16.02.2006 bestand beweist, dass Du gezahlt hast. Dürfte dann erledigt sein (eigentlich).

Alles Gute
 
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