Lohnsteuerkl. 5

Annette

Die Nette
Hallo,
ich geh momentan arbeiten, 1 Tag pro Woche, auf 400 Euro-Basis. Nun kann ich ab Febr. aufstocken auf 50 % und würde das auch gerne tun. Wenn ich mir dann ausrechnen lasse was ich rausbekomme an Gehalt, lohnt es sich ja kaum.
Nun würde mich interessieren, wieviel % der gezahlten Lohnsteuer ich Ende des Jahres mit einem Lohnsteuerausgleich geltend machen kann und wieviel man normalerweise erstattet bekommt.
Und zu wieviel % kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Danke und Grüße
Annette
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Lohnsteuerkl. 5

Nun würde mich interessieren, wieviel % der gezahlten Lohnsteuer ich Ende des Jahres mit einem Lohnsteuerausgleich geltend machen kann und wieviel man normalerweise erstattet bekommt.

Wenn dein Mann in Steuerklasse III ist, kann es euch passieren, dass ihr nachzahlen müsst. :brodel:

Bei uns passiert in 2001 - die Steuerkombination III/IV und am JE mussten wir 600 Euro nachzahlen.

Das Thema regt mich soo dermaßen auf :nein:

Liebe Grüße
 

Jill A.L.

Dauerschnullerer
AW: Lohnsteuerkl. 5

Hallo,

da hilft nur eins, ihr geht beide in Lohnsteuerklasse vier. Dein Mann zahlt jetzt viel zu wenig Steuern. Das geht nur gut, solange du gar nicht arbeitest. Du würdest dann seinen Teil Steuer mit bezahlen. Theoretisch ist es egal, aber ich weiß wie LS V auf dem Lohnzettel:umfall: aussieht.
Wie genau das mit den Kinderbetreuungskosten ist, weiß ich nicht. Die kann genausogut dein Mann absetzen. Ich würde mit höchstens 20 % Rückerstattung rechnen:???:

Gruß
Jill
 

Annette

Die Nette
AW: Lohnsteuerkl. 5

Hattest du Fahrt- und Kinderbetreuungskosten zum Absetzen?
Da hatte ich nämlich gelesen, dass man die auf jeden Fall geltend machen kann.
Ich weiß auch nicht!
Da ist man gewillt mehr zu arbeiten und hätte auch noch nen entsprechenden Job, dann kommt der Staat erst recht und hält die Hand hin! Ändern können wir wohl nix! Aber dadurch bin ich echt am Überlegen, ob ich es überhaupt machen soll!
 

Annette

Die Nette
AW: Lohnsteuerkl. 5

Als ich nix gearbeitet hab (also auf 400 Euro, aber das wollte auf dem Finanzamt niemand wissen) bekamen wir relativ viel Geld zurück. Das hat mich gewundert, wir hatten nix abzusetzen, keine Fahrt- und Betreuungskosten usw.
Ich versteh das System nicht, das ist doch lästig!
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Lohnsteuerkl. 5

kann man als verheiratetes Ehepaar zwischenzeitlich Kinderbetreuungskosten absetzen?? Vor ein paar Jahren ging das nicht, das konnten nur Alleinerziehende.
Desweiteren kann ich Sonja nur zustimmen LstK3/5 ist keine gute Kombination, alle die ich kenne, die so gearbeitet haben mußte bisher nachzahlen.
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Lohnsteuerkl. 5

Aber sagt man nicht, dass der besserverdienende die Steuerklasse III nehmen soll bzw. wenn meine gleich viel verdienen, dann IV/IV?

Ist ja blöd, wenn man dann nachzahlen muss, wenn der eine weniger verdient als der andere. Da kann der andere Partner ja gleich zu Hause bleiben.
 

Denise

Gehört zum Inventar
AW: Lohnsteuerkl. 5

Ist ja blöd, wenn man dann nachzahlen muss, wenn der eine weniger verdient als der andere. Da kann der andere Partner ja gleich zu Hause bleiben.

Deshalb bekommt ja dafür Dein Mann etwas mehr !
Entweder man bekommt monatlich mehr, oder dann am Lohnsteuerausgleich.....

Wir haben jetzt auch 3-5, mal schauen....
Leider reicht es halt nicht mehr für 4-4.

lg denise
 
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