Landschulheimkosten teilen?

fleur

Dauerschnullerer
Hallo, ihr Lieben...
ich hatte eben gerade eine riesen Diskussion mit Tims Vater am Telefon wegen den Landschulheimkosten.
Ich hatte ganz vorsichtig angefragt, ob er sich Hälftig an den Kosten beteiligen würde und er ist sehr ausfällig geworden.
Nun zu meiner Frage:
Ich bekomme für meinen 13 jährigen Sohn 280.- monatlich Unterhalt. Ich weiß, das es seit diesem Jahr mehr sein müsste, aber ich bin mit diesbezüglich nicht ganz sicher.
Muß bzw. sollte er sich dann an den Landschulheimkosten beteiligen, oder hab ich das mit dem Unterhalt abzudecken? Er meinte ich hätte mir von dem Geld Rücklagen anlegen sollen!!!!

Kennt sich da jemand aus?
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Landschulheimkosten teilen?

Genau weiß ich das auch nicht, aber beim googlen habe ich diese Seite gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Kindesunterhalt---rechtssicher-__f33110.html

Weit unten steht in der Antwort des Anwalts:
Der Kindesunterhalt deckt grundsätzlich alle Kosten ab, also Aufwendungen für Kleidung, Essen, Schulmaterial, etc..In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.
Ich weiß jetzt nicht, ob eine Klassenfahrt einen "außerordentlich hohen Bedarf" darstellt. Hast du einen Anwalt? Der weiß das ja sicher.
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Landschulheimkosten teilen?

Ich hab dieses Jahr wegen dem Schüleraustausch beim Jugendamt nachgefragt ... diese Kosten sind vom Unterhalt abzudecken war da die Auskunft
 

fleur

Dauerschnullerer
AW: Landschulheimkosten teilen?

Ich hab jetzt mal ein bischen gegoogelt, und da stand, daß es auch drauf ankommt wieviel der Vater zahlt. Tims Vater zahlt den Mindessatz, und den noch nicht mal ganz, und da würde es als Sonderbelastung durchgehen. Mit der Begründung, das man von dem bischen nicht auch noch was zurücklegen kann.
Puh, ich habe eigentlich gar kein Bock auf Stress....:umfall:
 

Elulili

Miss Gänsefüßchen
AW: Landschulheimkosten teilen?

Hallo ,

bei uns ist es so , dass mein Ex-Mann immer einen gewissen Teil zahlt , und den gerne und freiwillig....

Beispiel:
L. war auf W.ooge , Kosten knapp 150€ , er hat 60 € dazu gegeben....

Er bezahlt für beide Söhne den Mindestsatz , aber ich finde das okay so , und habe ihm von vorn herein immer selbst überlassen ob er bei größeren Ausgaben wie Schulbüchern , Klassenfahrten usw etwas dazu geben möchte oder nicht ...quasi:

Anruf , Info gegeben , abgewartet , ohne Druck...

(Vorsichtshalber habe ich allerdings auch ein extra Konto , da spare ich immer einen Teil vom Unterhalt für eben solche Sachen...)

Klappt GsD auch sehr , sehr gut das Ganze:)

Er hat sich damals informiert , und in speziellen Sonderfällen sind die Männer zu Sonderzahlungen verpflichtet.
Wie man so einen Sonderfall definiert , erfährst Du beim Jugendamt , dafür brauchst Du nicht extra zum Anwalt..

Müssen müsste er nicht , denn bei ihm trifft keiner der Sondergeschichten zu...

Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter....

Schöne Pfingsten!:winke:
 
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