Kurze Frage wegen Wohngeld

sky

Familienmitglied
ich bin ja nun arbeitssuchend gemeldet und hab mal einen Wohngeldantrag geholt.

Nun bin ich ja nicht verheiratet, sondern eheähnliche Gemeinschaft.

Zu dem Antrag ist so ein blauer Bogen, das ist die Verdienstbescheinigung.
Auf der Stadt habe ich mich schon erkundigt, wer den Bogen ausfüllen muß, da ich ja nicht mehr in meiner alten Firma tätig bin.

Sie sagten mit, der brauch dann nicht ausgefüllt werden, da es ja nicht rückwirkend gemacht wird.

Nun mußte ich aber noch mich wegen einer anderen Frage zum wohngeld kundig machen, da hat die Stadt mir die Wohngeld-Telefon nummer gegeben.
Dort hab ich angerufen und auch nochmal wegen des blauen Bogens nachgefragt.
Dort wurde mir gesagt, dass mein Lebensgefährte diesen von seiner Firma ausfüllen lassen soll!

Dies wurde nun gemacht, aber da steht nun der Verdienst vom gesamten letzten Jahr drin!?
da hat er ja nicht schlecht verdient, da bekommen wir vielleicht gar kein Wohngeld!!

ABER DAS JETZT ist doch entscheidend??
Jetzt ist er seit Dezember zu hause, weil Schlechtwetter war! (er ist beim bau!)

Und wenn ich den blauen Bogen einfach weglasse und warte was passiert?

Kann mir jemand dazu was sagen?

Hat schonmal von euch jemand Wohngeld beantragt?

Und wie lange wird sowas dauern, bis der genehmigt ist?

LG und danke schonmal im Vorraus
Sky
 

fleur

Dauerschnullerer
AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

Hallo,
zu dem blauen Schein kann ich Dir leider nichts sagen, ich kann Dir nur sagen, das es bis zu einem halben Jahr gedauert hat, als mein Antrag durch war.
Das Geld, falls Du bekommst, wird aber ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt.
 

sky

Familienmitglied
AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

halbes jahr?? Oh jeeeeehhhhhhh

also würde das bedeuten, wenn ich das z.b. im September bekommen sollte, dann 6 Monate mit EINMAL??
 
G

gragra

AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

ganz genau.
ich glaube du brauchst eine Verdienstbescheinigung von deinem Lebensgefährten. Denn er wohnt ja mit in der Wohung also wird sein Einkommen mit angerechnet.
 
G

gragra

AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

du musst auch von den letzten 3 Monaten Kontoauszug-Kopien mitreinlegen wo zu sehen ist das du Kindergeld,Erziehungsgeld...... bekommst und wieviel Gehalt eingeht. Er soll sich am besten im Geschäft eine Bescheinigung geben lassen das er seit Dezember wegen Kurzarbeit zu Hause ist. Leg auch die aktuellen Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate dazu, da steht ja drauf das er weniger Gehalt bekommt.
 

sky

Familienmitglied
AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

Kontoauszüge??

Als ich hab hier schon Kopien vom Kindergarten usw.

Ja, das ist ne gute Idee mit der Verdienstbescheinung von den letzten Monaten, die werd ich einfach mit reinlegen.
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

Kontoauszüge brauchst du nicht vorlegen.

Kindergeld und elterngeld bis 300€ sind anrechnungsfrei.

Lohnzettel möchte die Wohngeldstelle nur den letzten sehen und bei der Verdienstbescheinigung wird das Mittel errechnet, davon 920€ Werbungskosten und dann ein pauschaler Abzug von 30%.

Unser letzter Wohngeldantrag wurde innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.

ich rate dir zusätzlich noch einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen.

LG
 

fleur

Dauerschnullerer
AW: Kurze Frage wegen Wohngeld

Kontoauszüge brauchst du nicht vorlegen.

Kindergeld und elterngeld bis 300€ sind anrechnungsfrei.

Lohnzettel möchte die Wohngeldstelle nur den letzten sehen und bei der Verdienstbescheinigung wird das Mittel errechnet, davon 920€ Werbungskosten und dann ein pauschaler Abzug von 30%.

Unser letzter Wohngeldantrag wurde innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.

ich rate dir zusätzlich noch einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen.

LG

Bei mir wollten die aber schon die Kontoauszüge haben, um zu sehen ob KG und Unterhalt eingehen. Ich mußte die letzten drei Monate vorlegen.
Weiter wollten die die Lohnzettel vom ganzen Jahr haben und das ganze war dann nach 6 Monaten bearbeitet :umfall:
 
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