Kündigungsrecht/Vereinsrecht etc., wer kennt sich aus???

Petra

desperate housewife
Aaaalso, ich hab mal ne Frage:

Ich war (bin) ordentliches Mitglied in einem gemeinnützigen Verein. Diese Mitgliedschaft (Jahresbeitrag 80 €, kündbar immer nur zum 31.12.) beinhaltet für mich u.a. eine Gruppenhaftpflichtversicherung für meine Kurse, die ich leite. Dies war auch mit der Hauptgrund, weshalb ich dem Verein beigetreten bin.

So, nun erhielt ich nach fast 2 Jahren Mitgliedschaft vor kurzem ein Schreiben, was mich dermassen geärgert hat: Eine Prüfung hätte ergeben, dass der Versicherungsschutz der Haftpflicht nicht ausreichend sei :verdutz:
(hätte das bedeutet, wenn in meinen Kursen in den vergangenen Jahren was passiert wäre, wäre ich die Angeschissene gewesen???).
Für knapp 13 € zusätzlich (also 92,xx € Jahresbeitrag) hätte man eine ergänzende Versicherung abgeschlossen. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, könne ich schriftlich Widerspruch einlegen.
Das habe ich umgehend getan, ebenso habe ich mit sofortiger Wirkung komplett gekündigt, da dieser Jahresbeitrag (für mich persönlich zumindest) in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen steht.
Als die Bestätigung kam, wurde mir die Kündigung zum 31.12. bestätigt.

Habe ich in so einem Fall kein Recht auf außerordentliche Kündigung und Rückerstattung des anteiligen Beitrages????

Mir wird zwar die Möglichkeit gegeben, auf diese Zusatzversicherung zu verzichten (so läuft es ja jetzt auch im Moment), im Grunde müsste ich mich dann aber selber noch zusätzlich versichern, wenn ich auf Nummer sicher gehen will.
Schliesslich bekomme ich doch als Mitglied nicht DAS, für das ich ursprünglich unterschrieben habe :!: Wohlgemerkt mitten im laufenden Kalenderjahr, also keine Gebührenerhöhunh zum neuen Jahr oder so.

Hilfeeeee, ich seh es echt nicht ein, fast ein halbes Jahr so gesehen für nix zu bezahlen, nur weil die zu doof sind, einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschliessen?!?

Danke!
 
M

MagicMoments

Huhuu Petra,

soviel ich weiss, gibt es bestimmte Zeitpunkte im Jahr, wenn die um sind, bekommst Du nichts mehr zurück. Sollte z. B. Deine Kündigung nach dem 30.06. erfolgt sein, dann dürfen sie alles einbehalten.

Egal ob beim BRK, DRK, AWO - wenn Du am Jahresanfang Deine Beiträge gezahlt hast, bekommst Du nichts mehr zurück. Steht wohl da so in den Satzungen.

Abgesehen davon, liegt es bei Dir wohl an der Kündigungszeit - Du bist ja noch Mitglied bis zum 31.12. - da nur zu diesem Datum die endgültige Kündigung möglich ist, hast Du ja noch komplett alles zu zahlen.

Leider kann ich Dir jetzt nicht mit Paragraphen dienen - meinen Mann könnte ich bzgl. Satzung BRK fragen, was da so genau drin steht.

Lieben Gruß
Sandy
 

Volleybap

Herzkönig
Hallo Petra,

das ist eine knifflige Sache. Offiziell ist der Versicherungsschutz nur ein Zusatznutzen (wie beim ADAC der Pannenschutz). Trotzdem bist Du genau aus diesem Grund in den Verein gegangen (und Millionen in den ADAC)und bekommst die zugebilligte Leistung nicht. Rechtlich bestehen Chancen, das durchzusetzen. Aber was das an Streitwert und Arbeitsaufwand kostet - lässt Dich besser die 80 Euro abschreiben :-( (wären anteilig ja auch nur noch 20 für die letzten drei Monate), bei der Steuer absetzen und einen reinen Versicherungsschutz suchen.
Anders sieht es aus, wenn der Versicherungsfall eintritt. Dann müssen die Herrschaften zu den zugesagten Leistungen stehen... Damit kann man immerhin drohen ;-)
Mein Rat: Vergess das Ding... auch wenn es jetzt ärgert...

Gruß, Ralf
 

Petra

desperate housewife
Hallo und danke,

ja, im Grunde hab ich es eh abgeschrieben- das Schreiben (und meine Kündigung) ist auch schon etliche Wochen her. Ich hatte es allerdings dann irgendwie zeitlich verbummelt und nun wäre es sicher eh zu spät, nochmal was anzuleiern. Und dass ich maßlos sauer (und auch enttäuscht, gerade wegen dem ideellen Hintergund des besagten Vereines) war, hab ich eh schon reichlich :bissig: in meinem Schreiben "angemerkt".
Ich wollte mich jetzt nur nochmal interessehalber erkundigen.
Was ich sicher weiss, ist, dass da in diesem Fall sicher keine Abzocke hintersteckt, es war wohl wirklich ein "Fehler", aber das nützt mich wenig, denn ich schwimme grad nicht in Geld. Den Rest des Jahres kann ich jetzt mit meiner Mitgliedschaft so gesehen nüscht anfangen :-?

Danke aber nochmal an Sandy und Ralf!

Petra-Pleitegeier :p
 

Petra

desperate housewife
Achso, Sandy: Dass mit der Kündigung immer nur zum 31.12. wusste ich ja vorher, das ist auch ok so. Mir ging es jetzt eher um ein außerordentliches Kündigungsrecht, eben wegen der Sachlage des Vertrags-nicht-erfüllens (oder eben Gebührenerhöhung, so wie bei Krankenkassen, da hab ich ja z.B. dann auch Kündigungsrecht)

:winke:
 

Heike

Anwalts Liebling
...

Huhu Petra,

ich sehe es auch so, daß Du keinen Anspruch auf Rückzahlung hast. Was mir nicht so klar ist, daß die Dich erst jetzt darauf aufmerksam machen, daß Du unterversichert warst. :verdutz:

Wenn Du magst schickt mir mal die Satzung. Ich gucke es mir an.

Bussi an den Pleitegeier
 

Petra

desperate housewife
Heike, es wurde nur pauschal geschrieben "...eine Prüfung hätte ergeben...blabla...."

ICH vermute, da steckt hinter, dass sicher in einem Kurs irgendwo ein Versicherungsfall eingetreten ist und die Versicherung hat sich quergestellt. So ist das Ganze sicher erst ans Licht gekommen. Wahrscheinlich haben sie jahrelang selber gedacht, dass die abgeschlossene "Großversicherung" ok so sei.
:verdutz:
 

Heike

Anwalts Liebling
..

Da waren die Herren aber versicherungstechnisch aber schlecht beraten, mit anderen Worten Schlamperei.

Petra, man könnte vielleicht ein Schlupfloch finden. Aber nur mit einem großen Fragezeichen.

Bei diesem Betrag ist es den Aufwand nicht wert.

Lege die Sache ad akta und denk nicht mehr drüber nach.

:)
 
Oben