Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

happyfrolic

Erklärbär
Hab grad Post aus dem KiGa mitgebracht. Dort bietet eine Musiklehrerin für die Kinder ab vier musikalische Früherziehung an, findet einmal wöchentlich für 45 Minuten während der normalen KiGa-Zeit statt. Kostenpunkt €20,- pro Monat, dass während der Ferien durchgezahlt werden muss, kann ich nachvollziehen.

Was mich irritiert, ist, dass nach einer sechswöchigen Probezeit der Vertrag von Oktober 2008 bis Juli 2010 laufen soll, ohne Kündigungsmöglichkeit. Freundlicherweise wird "in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Umzug der Familie) nach persönlicher Rücksprache mit der Kursleiterin ein ausserordentliches Kündigungsrecht zugestanden". Details hierzu gibt es nicht, da wäre man dann wahrscheinlich auf das Entgegenkommen der Dame angewiesen.

Wenn Colin da teilnehmen möchte, dann will ich natürlich, dass er das durchzieht. Ich sehe auch ein, dass kein ständiger Wechsel gewollt ist, und der Wunsch nach strukuriertem Arbeiten mit einer möglichst gleichbleibenden Gruppe ist ja durchaus legitim. Ich möchte aber eigentlich nicht auf den Goodwill der Leiterin angewiesen sein, wenn das Kind nach einem Jahr beschliesst, dass er lieber nicht weiter mitmachen will. Das kann es ja auch nicht sein, dass ich dann weiterzahlen muss, weil ich einen Knebelvertrag unterschrieben hab. Auf der anderen Seite hab ich schon gehört, dass der Kurs sehr gut sein soll. Blöde Zwickmühle :ochne:

Mich würde mal interessieren, ob und was es bei Euch im KiGa für zusätzliche Angebote gibt, was Ihr dafür bezahlt und natürlich, wie es dabei mit den Kündigungsrechten geregelt ist. Mögt Ihr mir dazu mal was erzählen?
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

:verdutz:

Kann es sein, dass du da was überlesen hast?

Natürlich ist es so, dass die Kurse in der Regel auf vier Semester, also zwei Jahre angelegt sind, aber normalerweise ist es so, dass du nach einer Schnupperzeit von ca. 4 Wochen (variiert aber je nach Musikschule) definitiv nein sagen kannst bzw. du nach jeweils einem halben Jahr den Kurs problemlos kündigen kannst.

Ich hatte noch nie in meinen 20 Jahren Unterrichtspraxis den Fall, das ein Früherziehungskurs für die kompletten 2 Jahre belegt werden musste.

Den Vertrag würde ich so sicher nicht unterschreiben!


Liebe Grüße

Rosi
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

Nö, Rosi, leider nicht. Probezeit sind sechs Wochen,

"In dieser Probezeit besteht ein ordentliches Kündigungsrecht durch beide Vertragsparteien. Damit die Struktur der Gruppe gesichert bleibt, ist nach dem Ablauf der Probezeit ein Kündigungsrecht nicht mehr vorgesehen."

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so ok ist. Mal gucken, was die Leiterin so zu erzählen hat beim Elternabend im September, das Kind kann nämlich auch nur dann angemeldet werden, wenn man am Elternabend teilnimmt. Ich wäre eh hingegangen, aber jetzt nehme ich natürlich die ein oder andere Frage mit ;-)

Möglicherweise mache ich mir aber auch für nix einen Kopp, ich hab grad mit Colin dadrüber gesprochen, da meinte er, er will da gar nicht hin, da müsste man der Frau K. immer alles nachmachen, das wär blöd :umfall: :hahaha:
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

:???: Also das finde ich wirklich sehr merkwürdig!


Ist diese Frau selbständig tätig oder einer Musikschule angeschlossen?

Ach ja, bei dem Elternabend kannst du ja dann auch mal fragen, nach welchem Konzept sie unterrichtet und ob es Elternblätter gibt.

Aber dass es kein Kündigungsrecht geben soll in diesen zwei Jahren erscheint mir doch etwas sehr suspekt ....


Bin mal gespannt, was du so erzählst!


:winke:

Rosi
 

Annette

Die Nette
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

Hallo,
wir haben uns ja auch wegen der musik. Früherziehung erkundigt. Die ist bei uns unabhängig vom Kiga, von der Musikschule aus. Und da ist es auch so, dass wir die ersten 3 Monate kündigen könnten ohne Begründung, aber ansonsten müssen die 2 Jahre durchbezahlt werden. Steht aber in den Bedingungen der Musikschule.

Grüßle
Annette
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

Annette, bekommen die dann wirklich die Kurse voll?

Ich kann mich doch bei einem Kind von vier Jahren nicht für zwei Jahre festlegen ... :entsetzt:

Sowas kenne ich wirklich gar nicht - ist das vielleicht auch bundeslandabhängig?


:???:

Rosi
 

Annette

Die Nette
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

Auszug aus der Musikschul-Ordnung:
8.4 Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Semesters
möglich (siehe 4.1) und muß sechs Wochen vor Semesterende
in der Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.
In den Fächern "Musikalische Früherziehung" und "Musikalische
Grundausbildung" ist nach der Probezeit eine
Kündigung nur zum Ende des zweijährigen Kurses möglich.
Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen (Umzug,
ärztliches Attest u.ä.) möglich. Die Abmeldung wird
durch die schriftliche Bestätigung seitens der Musikschule
rechtswirksam.

Das ist ja der Punkt, der uns noch davon abhält. Ellen dort anzumelden. Und wenn sie wirklich lieber Geige spielen will dann leg ich mich doch nicht auf die 2 Jahre fest . . .!
Ansonsten: Die Kurse sind voll belegt, es finden alleine hier an unserem Teilort 3-4 Kurse pro Woche statt.

Grüßle
Annette
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
AW: Kündigungsfristen bei Kursen im KiGa

Marek geht zum Fussball, zu Sport und Bewegungsspielen und zu Englisch. Bei Englisch kann man zum Ende des Monats kündigen, bei Fussball - glaube ich - zum Ende des halben Jahres und beim Sport weiß ich es nicht. Da stehen gar keine Kündigungsfristen dabei.
Ein Mädchen konnte mit dem Ballett kurzfristig aufhören.

Zwei Jahre finde ich viel zu lang. :ochne:
 
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