Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Kündigung, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung

Hallo Christina,

es geht nicht um das RECHTLICHE. Sondern darum ob das Zeugnis ausführlich und gut geschrieben ist. Rechtlich muß es nur richtig und wohlwollend sein. Aber Du hast sehr viel mehr davon, wenn es auch aussagekräftig und gut geschrieben ist.

vlg, Gisela
 
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