Kündigung und Einzugsermächtigung

Hallo,
ihr wisst doch immer alles ;)
Wenn ich jemandem eine Einzugsermächtigung ab einem bestimmten Zeitraum entziehe, muss ich dass dann auch der Bank mitteilen? Schriftlich?
:winke:
 

Saso

.. gesucht und gefunden..
AW: Kündigung und Einzugsermächtigung

Soweit ich weiß nicht.
Sollte doch abgebucht werden kannst Du es aber problemlos wieder holen lassen.
Ich habe jedenfalls noch nie der Bank Bescheid gegeben wenn ich jemandem die Einzugsermächtigung entzogen habe.
Die fragen ja auch nicht ob der jenige der Geld von meinem Konto abbucht das überhaupt darf.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Kündigung und Einzugsermächtigung

Wenn das im Mechanismus "Lastschrift" funktioniert, also Du auch der Bank keinen "Abbuchungsauftrag" erteilt hast, kannst Du jede einzelne Abbuchung innerhalb von 6 Wochen wieder zurueckziehen lassen. Ohne Angabe von Gruenden.

Mit dem Entziehen der Einzugsermaechtigung teilst Du dem "Gegner" lediglich mit, dass Du weitere Lastschriften nicht dulden wirst und jeglichen Einzug von deiner Bank wieder rueckgaengig machen wirst.

Das andere Verfahren mit Abbuchungsauftrag wird mit Privatpersonen eher seltener angewandt. Dabei bekommt die Bank einen schriftlichen Auftrag, Abbuchungen von einem genau spezifizierten Unternehmen auszufuehren. Diese Abbuchungen sind dann allerdings endgueltig und koennen nicht wieder zurueckgebucht werden. Unternehmen verwenden diese Form gern untereinander, um fair miteinander umzugehen. Wie ich aber schon schrieb, wird das hier wohl nicht der Fall sein.

Liebe Gruesse,
Ingo

PS: Du solltest natuerlich die naechsten Kontoauszuege besonders gruendlich kontrollieren, manche Firmen versuchen es trotz entzogener Einzugsermaechtigung
 
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