AW: Krankgeschrieben
Ehrlich, Gaby, das liest sich für mich etwas ... nun ja ... sperrig? Ich als Arbeitgeber hätt so einen Hals, wenn eine Arbeitnehmerin mir mit so ner Erwartungshaltung käme ...
Ich habe übrigens das hier gefunden:
Warum gehst du nicht zur Ärztin und bittest sie darum, dir ein solches auszustellen? Dann weiß dein Arbeitgeber ganz genau, WAS genau du nicht mehr tun kannst - vorübergehend, bis es dir wieder besser geht - und kann ganz genau den Arbeitsplatz bestimmen, der für dich so lange passt.
Alles Gute
Nici
Wie der Arbeitgeber das regelt soll mir Wurscht sein, nur bevor ich wieder gehen sollte er für mein Problem eine Lösung finden.
Ehrlich, Gaby, das liest sich für mich etwas ... nun ja ... sperrig? Ich als Arbeitgeber hätt so einen Hals, wenn eine Arbeitnehmerin mir mit so ner Erwartungshaltung käme ...
Ich habe übrigens das hier gefunden:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Es gibt Situationen, in denen die Schwangere zwar gesund ist, aber trotzdem Gefahr für Mutter und Kind besteht, wenn sie weiterarbeitet - selbst wenn die Arbeit nicht gesundheitsgefährdend ist. Das gilt zum Beispiel, wenn einer Köchin während der Schwangerschaft von Essensgerüchen übel wird.
Da die Frau gesund ist, kommt keine Krankschreibung, sondern nur das individuelle Beschäftigungsverbot in Frage. Die Köchin kann, solange ihr die Gerüche Probleme machen, zu Hause bleiben, weil sonst Unfallgefahr besteht.
Im Individuellen Beschäftigungsverbot muss durch ein ausführliches ärztliches Attest genau geklärt sein, warum die Schwangere eine bestimmte Tätigkeit nicht ausführen soll. Ist es nicht möglich, der Schwangeren eine andere Aufgabe zu geben, kann sie bei vollem Gehalt zu Hause bleiben.
Warum gehst du nicht zur Ärztin und bittest sie darum, dir ein solches auszustellen? Dann weiß dein Arbeitgeber ganz genau, WAS genau du nicht mehr tun kannst - vorübergehend, bis es dir wieder besser geht - und kann ganz genau den Arbeitsplatz bestimmen, der für dich so lange passt.
Alles Gute
Nici