Kontopfändung und vorläufiges Zahlungsverbot

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Silke1110

Huhu,

ich bin ja wirklich hart im nehmen und stecke nicht gleich den Kopf in den Sand - aber mittlerweile reicht es mir, auch gerade was diese Gesetze in diesem Land betrifft.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Der Vater von Justine hat sich Ende Juli ins Ausland abgesetzt. Das was er mir vorher gesagt hat, ist definitiv alles gelogen.
Ebenso die Zusage er habe einen Dauerauftrag für den Kindesunterhalt gemacht, stimmt nicht. Nun haben wir heute den vierten und es ist wie befürchtet kein Geld auf meinem Konto. Ich habe hier einen Titel in vollstreckbarer Ausfertigung, mit dem ich auch von seinem noch vorhandenen gedeckten Konto pfänden lassen könnte und hier geht mein Problem los. Die Anwältin hat mich an das Gericht verwiesen und gesagt ein vorläufiges Zahlungsverbot kann sofort erwirkt werden. Das Amtsgericht sagt was ganz anderes - kann ca. 3 Monate dauern und außerdem solle ich mich an eine Beistandschaft vom Jugendamt wenden. Dort habe ich angerufen, die Dame dort sagt nun: da der Titel auf mich läuft muß er auf Justine umgeschrieben werden da sie nur Justine vertreten. Das kann aber auch ewig dauern. Dann wird er angeschrieben, natürlich geht die Post an die alte Adresse (so ein quatsch - weitere zwei Wochen verzögerung). Also alles in allem kann ich rund 5 Monate warten bis sie das Konto dicht machen und pfänden. Aber bis dahin kann er es ja schon längst selber leer gemacht haben.

Wer kennt sich von Euch damit aus und hat einen Tip für mich, ich muß doch irgendwas sofort machen können. Bis das Jugendamt mir Unterhaltvorschuß gewährt wo mir dann auch schon wieder 100,00 Euro fehlen kann auch rund 4 Wochen dauern. Aber ich brauche doch jetzt am Monatsanfang dringend das Geld. Nun habe ich hier den Titel und kann nichts mit anfangen :-? . Und wißt ihr wíelange dieser Titel gedauert hat - sage und schreibe zwei Jahre ab dem Tag als ihn meine Anwältin angefordert hat.

LG

Silke
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
Hallo,
dann taugt der Anwalt nichts.
Geh zu einem anderen Anwalt der sich mit FAMILIENRECHT auskennt.
Eine Pfändung geht ruck zuck.Mein jetziger Mann hat auch damit erfahrung machen müssen . Es ging um Unterhaltsschulden da er nur an ein Kind zahlen konnte. Es war nicht genug Verteilungsmasse für beide Kinder da und somit kam es zu den Unterhaltsschulden.
Seine Ex hat auch versucht diese als Pfändung geltend zu machen
Allerdings wendet sich die Bank wenn eine Pfändung vorliegt erst an den Konto Inhaber ob diese auch wirklich rechtlich und durchführbar ist.
Wenn der Konto Inhaber sagt das nicht gepfändet werden darf dann stehst Du genauso da wie jetzt.
Bei uns ging es allerdings auch um eine sehr große Menge an Geld.
Bei dem normalen Unterhalt(monatlich ) dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Ansonsten gucken das beim Arbeitgeber gepfändet werden kann.


Viel Glück!

LG
 

Volleybap

Herzkönig
Hallo Silke,
geh die Sache nochmals mit Deiner Anwältin durch - oder will die gleich die große Rechnung schicken? So 'ne Sache ist allen Beteiligten unangenehm, darum schiebt die im Moment jeder weg auf den anderen und keiner tut etwas.
Fakt ist: Beim Amtsgericht kann es schneller gehen/Eilantrag. (Sache von 2-3 Tagen + Post...Muss aber Anwalt machen, sonst legen die das brav ab...)
Fakt ist: Jugendamt ist zuständig, wenn Zwergie nicht versorgt wird/versorgt werden kann. Die können sich auch jetzt drum kümmern.
Fakt ist: Deine Anwältin hatte gute Gründe, den Titel auf Deinen Namen zu erwirken - die sollte sie kundtun.
Tritt bei allen so auf, dass Du ihnen deutlich machst: Alle anderen haben auf Sie verwiesen, was soll ich denn da jetzt machen. Ich bleibe hier, bis Sie jetzt etwas unternehmen...
Sprich: Der persönliche Besuch ist wahrscheinlich angesagt...
Ansonsten: Fakten sammeln und dem Ex auf der Spur bleiben, solange noch welche da sind. (Ein Hoffnungsschimmer: Gestern war ja Feiertag, da könnten die Überweisungen auch hängengeblieben sein und erst morgen kommen...)
Gruß, Ralf
 
P

primavera

Hallo Silke,

folgendes kann ich Dir empfehlen:

gehe unverzüglich zur Unterhaltsvorschußkasse Deines JA u. schildere Ihnen dass sich der Vater abgesetzt hat- vielleicht liegt ja sogar melderechtlich schon eine Abmeldung ins Ausland vor. Bitte um sofortige Bewilligung und Überweisung auf Dein Konto u. anderenfalls um Mitteilung warum es Verzögerungen gibt (von "normaler" Bearbeitungsdauer mal abgesehen, kann schon sein dass die Dir nicht gleich Geld bar auszahlen).

Wer ist denn GLÄUBIGER des vollstreckbaren Titels DU oder DEIN KIND??- falls DU es bist gibt es wirklich ein Problem; ich wüßte auch nicht was es da "umzuschreiben" gäbe- ich denke eher dass es dann um eine ganz andere Geldforderung ging als der UH Deines Kindes. Du kannst ja immer nur Gläubiger Deines eigenen Anspruchs sein (eigener UH z.B. oder Du hast eine sonstige private Forderung gegen den Vater...) Ich hoffe man kann nachvollziehen was ich damit sagen will. :plapper:

Wenn es sich um Kindesunterhalt handelt ist Gläubiger IMMER das Kind, gesetzlich vertreten von XY- d.h. von Dir. Das ist aber immer so und kein Hinderungsgrund dass das JA diesen Titel verwenden könnte.
Problematisch könnte hier nur sein wenn rückständiger UH in diesem Titel festgesetzt wurde, aber kein mtl. künftig fällig werdender Unterhalt. Aber rein praktisch gesehen: weißt Du denn genau wieviel Geld noch auf diesem Konto gebucht ist?
Für die Zukunft wirst Du wohl ohnhin leider auf den Vorschuß angewiesen sein.

Leg denen den Titel vor- selbst wenn er für sie unbrauchbar ist: Anspruch auf Vorschuß hast Du und das JA wird dann selber einen Titel erwirken müssen- mit unklaren Aussichten einer Vollstreckung. :-?

LG Petra
 
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