Kleine Verständnisfrage habe ich

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
Hallo,

mir ist es verdammt peinlich, aber bevor ich was falsches tippere, meine Anfrage, wie ihr es versteht.

Also es geht um folgendes aus einem Vertrag:

Die Vertragsdauer beträgt zunächst vier Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend unbefristet, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung per Einschreiben zugegangen ist. Die Beendigung kann nur zum Monatsende erfolgen.

Wenn ich es richtig verstanden habe und Anfang November nicht mehr den Vertrag haben will und möchte, dann muss ich jetzt kündigen, damit das Vertragsende Ende Oktober erfolgt.

Ähm, ja, dann verdrücke ich mich mal,

LG,

Claudia
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
Du musst quasi zum ende des 2. MOnats kündigen, also die Kündigung muß ende des 2. Monats dort vorliegen, so würde iches verstehen!
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
Hallo,

ich gehe dann mal davon aus, das Du den Vertrag zum 01.07. begonnen hast.

NeverTouchARunningSystem hat gesagt.:
Die Vertragsdauer beträgt zunächst vier Monate.

Ende Oktober

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend unbefristet, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung per Einschreiben zugegangen ist.

Ende August muß die Kündigung dort vorliegen, denn es braucht 2 Monate, also den September und Oktober

Die Beendigung kann nur zum Monatsende erfolgen.

Ende ist dann der 31.10.

Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich.
 
B

Biene1962

Deine Kündigung muss Ende August dort eingegangen sein - also beeil Dich und am besten per Einschreiben mit Rückantwort

LG
Steffi
 
S

Schnabeltier

Hallo
Deine Frage kann man so nicht beantworten, denn es kommt zunächst mal darauf an, wann Du den Vertrag abgeschlossen hast (s. Nechbets Posting). Kündigst Du nicht 2 MOnate vor Vertragsablauf (d.h. wenn die Vertragslaufzeit von 4 MOnaten z.B. zum 30.10.2005 enden sollte, v o r dem 30.8.2005), verlängert sich der Vertrag auf unbefristete Zeit. Ist die reguläre vertragslaufzeit von 4 MOnaten bereits abgelaufe,n gilt die 2-Monats-Frist offensichtlich nicht. Unbefristete Verträge kann man in der Regel jederzeit kündigen (Ausnahmen gibt es aber). Du müßtest daher schon mit etwas genaueren Angaben rausrücken.
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
Hallo,

der Vertragsbeginn war Anfang Mai. Unterzeichnung Ende April.

Mehr Informationen habe ich auch nicht, weil mehr unser Vertrag nicht hergibt über Dauer, Beendigung, Kündigung, etc. - jenes ist das einzige, was als Klausel drinne steht.

Unabhängig davon habe ich es jetzt so verstanden, dass es im allgemeinen eine zweimonatige Kündigungsfrist gibt, ungehindert dessen ob nun unbefristeter Vertrag oder nicht. Wenn dem nicht so ist, dann haben wir den beklopptesten Betreuungsvertrag aller Zeiten abgeschlossen.

LG,

Claudia
 
S

Schnabeltier

Hallo
dann wäre der Vertrag zunächst bis Ende August fest und danach unbefristet abgeschlossen. Wenn keine weitere Kündigungsfrist drinsteht, solltest Du eigentlich jederzeit ohne Frist kündigen können. Was für ein Vertrag ist es denn??
 
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