Kirchensteuer-Frage

Janine83

nette arschige Rolle
Hallo :winke:,
beim Blick auf Matthias`Lohnabrechnung vorhin ist uns etwas aufgefallen:

Am 1. November hat er beim neuen Arbeitgeber angefangen und wie wir jetzt auf den anderen Abrechnungen gesehen haben,zahlt er seitdem keine Kirchensteuer mehr. :verdutz: *kopf kratz*
Auf den Lohnscheinen des alten AGs wurde die immer abgeführt. Wie kann das denn sein?
Neuer AG hat vom alten die Steuerkarte angefordert (2010), da er sich aber erst Ende 2010 hat Taufen lassen,steht die Konfession dort nicht drauf. Hat das etwas damit zu tun?
Auf diesem Steuerausdruck steht rk drin,ist ja auch richtig, beim Lohnschein "Kirche vd" -was auch immer das heißen mag.

Wie kann das denn zustande kommen und wie/wo kann man das ändern?
Klar könnte man nun sagen,wenn sie das Geld nicht wollen,haben sie Pech gehabt -die Sorge liegt aber bei ihm aber darin, ob man ihm ans Bein pinkeln könnte -Steuerhinterziehung oder so?!

Habt ihr ne Idee?
 

Nemo

nah am See
AW: Kirchensteuer-Frage

Wenn der neue Arbeitgeber noch nicht auf das neue Elstam Verfahren umgestellt hat (was gut sein kann), dann muss er sich für den Lohnsteuerabzug nach den Daten der 2010 Lohnsteuerkarte richten. Habt ihr in 2011 nicht ein Schreiben vom Finanzamt bekommen mit den dort hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit der Bitte diese zu überprüfen ? Die könnt ihr dem Arbeitgeber vorlegen und da sollte dann auch die Kirchensteuerpflicht drinstehen. Wenn nicht, dann könnt ihr euch beim Finanzamt die aktuellen Lohnsteuerdaten (sogenannte ELSTAM ) ausdrucken lassen, da müßte dann die Konfession auftauchen. Wenn nicht, müßte ihr das melden und vom Finanzamt ändern lassen.

Wenn er kirchensteuerpflichtig ist und der Arbeitgeber keine Kirchensteuer einbehält, dann müßt ihr die Kirchensteuer über die Veranlagung nachzahlen. Hilft dir das ein bißchen ?

Liebe Grüße
Sandra
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Kirchensteuer-Frage

Völlig vergessen zu antworten. :oops:

Doch,diesen Brief haben wir bekommen -und dort steht er auch als rk drin,deshalb wunderten wir uns jetzt eben,dass der AG die nicht einbehält.
Es scheint da wirklich an der alten Steuerkarte zu liegen,denn die hatte der neue AG vom alten angefordert und dort steht es eben nicht drin,weils erst im Dezember zur Änderung kam.

Er hat seinem AG jetzt den Brief zukommen lassen mit einer Kopie der Taufbescheinigung -dann müsste das ab sofort laufen,oder? Und das, was er jetzt eben nicht bezahlt hat, wird dann mit der Steuererklärung verrechnet? Allerdings dann erst nächstes Jahr,oder? Und das läuft automatisch?

Danke jedenfalls für die Erklärung. :bussi:
 

Nemo

nah am See
AW: Kirchensteuer-Frage

Ne, der Arbeitgeber ist dann jetzt eigentlich verpflichtet die Kirchensteuer für die letzten Monate noch einzugeben und die Monate wieder aufzurollen. Nur in das alte Jahr kommt er ja nicht mehr rein. Wenn er alles richtig machen will, dann müßte er dem Finanzamt eine Mitteilung machen und dann würdet ihr die Kirchensteuer für 12/2012 über die Veranlagung zahlen.

Viele Grüße
Sandra
 
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