Kindergartenwahl

Carmen

Gehört zum Inventar
Hatjemand einschlägige Erfahrungen in wie weit man einen Rechtsanspruch hat auf die freie Wahl eines Kindergartens in Rheinland-Pfalz?

Die Sache ist die, dass unser Sohn zur Zeit in die Krippe im Nachbarort geht. Wenn er 3 wird muss er aber in den zuständigen Kindergarten wechseln (so der erste Bescheid der Verbandsgemeinde!). Ich komme aber mit den Öffnungszeiten des zuständigen Kindergartens mit meiner Berufstätigkeit nicht hin, weil der schon um 15.30 Uhr schließt. Der andere hat aber bis 17.00 Uhr offen.

Es gibt andere Kinder, die eine Ausnahmegenehmigung hatten und all denen sollen die Kindergartenplätze nun gekündigt werden. Wie die Mütter Ihren nun angenommenen Berufen nachgehen sollen, ist der Gemeinde egal. OT: sie finden da schon eine Lösung. Vielleicht kann ja eine Nachbarin ihr Kind so lange mit zu sich nach Hause nehmen.:piebts:

Das kann ja als Ausnahme mal gehen - aber doch nicht als generelle Lösung.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder gar konkretes rechtliches Wissen hierüber?

Danke schon mal!
 
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