Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

happyfrolic

Erklärbär
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Ich hab grad nochmal nachgelesen, und so, wie es aussieht, sind Beihilfen von der Caritas oder sonstigen Einrichtungen in solchen Fällen wohl nicht anzurechnen. Also auf jeden Fall beide Anträge stellen, ich drück die Daumen!


lg
Claudia
 
M

melissa

AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Hallo Jasi,

du kannst zum Gesundheitsamt gehen,dort gibt es eine Mutter und Kind Stiftung.(zumindest bei uns,bin mir jetzt nicht sicher ob es in jedem Amt sowas gibt)
Als ich eine Weile alleinerziehend war,also ohne festen Lohn,haben die mir dort sehr geholfen.
Erkundige dich mal!!
 

Jasi

Gehört zum Inventar
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Ganz lieben Dank euch schonmal! :bussi:
 

mone_1978

Dauerschnullerer
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

... hab nun nicht alles gelesen wenn doppelt sORRY!!!

- bei der ARGE gibt es etwas fürs erste halbe Lebensjahr des Kindes und etwas fürs 2. Lebenshalbjahr des Kindes. Man muss einen formlosen Antrag stellen wenn das Kind da ist bzw dann eben wenn es ein halbes Jahr wird.

- ob es sonst noch während der Schwangerschaft Erstausstattung und für Möbel oder so was gibt weiß ich nicht.

- Pro Familia lohnt sich definitiv. Hingehen Antrag stellen lassen bei der Stiftung Mutter und Kind bzw Familie in Not und dann bekommt man wenn man die Grenzen nicht überschreitet eine Unterstützung

lg

Mone

... ach so: Das von der Stiftung wird nicht angerechnet beim ALG2
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Sabrina.. Umstandskleidung ist auf gesonderten Antrag bei der Arge finanzierbar, nicht aus dem Schwangerenmehrbedarf :zwinker:

Stell einen schriftlichen Antrag mit einer Auflistung was du benötigst/kaufen musst/kaufen wirst.. Unter Umständen verlangen sie von dir eine Abrechnung was du gekauft hast.. Vorher also genau überlegen was und was nicht :zwinker:

Caritas oder Profamilie erst versuchen wenn von der ARGE keine meldung kommt..:zwinker:

Nachtrag: Entweder bei ARGE einen Antrag ODER bei öffentlichen/kirchlichen Einrichtungen..zweimal geht nich :zwinker: So wurde es mir jedenfalls gesagt..und angerechnet wurde auch!
 
Zuletzt bearbeitet:

Jasi

Gehört zum Inventar
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Hm, also geht doch nicht beides?
Also schreib ich für die Arge einfach aufn Blatt was ich brauche und geb das da ab?





:kaese: *verwirrtbin*
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Jo..formlosen Antrag stellen mit einer auflistung was du brauchst.. hab ich jedenfalls so gesagt bekommen und auch gemacht.. mit umstandskleidung und erstausstattung..

und mir wurde gesagt von pro familia ich dürfe nicht bei beidem anträge stellen da überprüft wird ob eine doppelte antragstellung gemacht wurde was wohl einem betrug gleichkäme.. *schulterzuck*

kann ja nur sagen wie es bei mir war..vor knapp 4 jahren..:zwinker:
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Kennt sich wer mit Beihilfen in der Schwangerschaft aus?

Das Problem wird sein, dass jede ArGe das im Rahmen ihres Ermessens anders handhabt mit den Auflistungen - bei uns z.B. ist es so, dass Umstandskleidung und die Erstausstattung für das Baby als Pauschalen gewährt werden, nach Listen oder Nachweisen fragt da niemand (wobei die Einreichung einer Liste nicht schlecht ist, damit man direkt dokumentiert, dass man die komplette Pauschale benötigt, so erstickt man Nachfragen oder Diskussionen im Keime). Die Pauschalen gibt es Ende des dritten Monats bzw. acht Wochen vor der Geburt. Leistungen, die ein halbes Jahr nach Geburt beantragt werden können, gibt es hier gar nicht.

Und wegen der Anrechnung hab ich heute morgen mal im Leistungsbereich nachgefragt, findet bei uns auch nicht statt (allerdings meinte der Kollege, es teilt normalerweise auch seltenst jemand mit, dass er noch von woanders solche Gelder bekommen hat :heilisch:). Das steht nun in den Hinweisen zum Gesetz und müsste eigentlich überall identisch laufen, aber man weiss es ja nie....
 
Oben