Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

Rebecca

Pfiffikus
... und kann mir sagen, warum mein Antrag abgelehnt wurde?

Ich verstehe die Berechnung des Gesamteinkommens irgendwie nicht. Bei Alessia und Vincenzo steht "Unterhaltsleistungen 1.500 EUR". Dabei bekommen die doch momentan gar keinen Unterhalt und ich habe auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragt.

Oder ist das eher so als "könnte aber beantragt werden" zu verstehen und deshalb wurde das einfach mal berechnet?

Wenn ich doch sooo viel verdiene, warum merke ich am Ende des Monats nichts davon ... das ist echt ärgerlich :ochne:

Liebe Grüße

Rebecca
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

Wenn Du weder tatsächlichen Unterhalt noch UVG bekommst, denke ich auch das das eine fiktive Anrechnung ist !

Aber 1.500 € erscheint mir auch verdammt hoch :???:

Ich würde dagegen Widerspruch einlegen und mir das näher begründen lassen !
.... und an Deiner Stelle würde ich UVG beantragen !

Viel Glück :winke:
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

also ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass ein fiktiver Betrag angerechnet wird - schließlich besteht ein Anspruch auf Unterhalt oder UVG. Wenn dieser Anspruch vom Antragsteller (aus welchen Gründen auch immer) nicht geltend gemacht wird, dann muss das doch nicht von der Wohngeldstelle durch Wohngeld ausgeglichen werden.
 

Casi

Quak das Fröschlein
AW: Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

:winke:

Fiktiv berechnen die hier bei uns nichts.. Für jedes Einkommen (dazu zählt Kindesunterhalt) muss ein Beleg vorgewiesen werden. Kannst du diesen nicht vorweisen, fordern sie Belege nach.

Wenn du keinen Kindesunterhalt für die kinder bekommst weil ja der Vater ALG II Empfänger ist..:rolleyes: darf dir auch nichts angerechnet werden und schon garnicht "fiktiv".. :jaja: Familieneinkommen zählt.. Und du zählst mit den Kindern als Familie an eurem neuen Wohnsitz weil nur ihr da gemeldet seid..*hoff*..
 

Birgit.74

Sushifee
AW: Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

:winke:

Wenn du keinen Kindesunterhalt für die kinder bekommst weil ja der Vater ALG II Empfänger ist..:rolleyes: darf dir auch nichts angerechnet werden und schon garnicht "fiktiv".. :jaja: Familieneinkommen zählt.. Und du zählst mit den Kindern als Familie an eurem neuen Wohnsitz weil nur ihr da gemeldet seid..*hoff*..
... würde ich schnellstens UVG beantragen. Wenn das nicht möglich ist (weil die Kinder zu alt sind, oder der Anspruchszeitraum bereits erschöpft ist...) dann ist das was anderes...

Unsere WoG-Stelle prüft in jedem Fall, ob vorangige Ansprüche geltend gemacht sind und wenn nicht, werden sie fiktiv gegen gerechnet.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

Hm, ich kann nur dunkel erinnern, was mir damals in Bezug auf Wohn- und sonstige Beihilfsgelder gesagt wurde: "Wenn Sie einen Anspruch haben, wird der auch angerechnet. Wenn Sie das Geld nicht bekommen, dann müssen Sie halt vor Gericht gehen und das durchsetzen - UNSER Problem ist das nicht."

Also Anrechnung auch fiktiven Unterhaltes.

Salat
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Kennt sich jemand mit Wohngeld aus ...

Also bei uns wurde das Kindergeld mit angerechnet.Allerdings wirds auch irgentwo in der Berechnung wieder abgezogen.Fragt mich jetzt aber nicht wo.

Unterhalt wird wohl auch automatisch berechnet, allerdings wenn sie ja keine Belege dafür abgegeben hat, dürfte das garnicht berechnet werden.Außer der PC hat da gesponnen und die haben es nicht genau kontrolliert...

Geh nochmal zum Amt und frage nach, vielleicht ist das irgentwie da reingerutscht....
 
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