Kennt sich jemand mit: Elternzeit + Arbeiten aus?

E

Ensyje

Hallo ,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben, voraussichtlich, ein Krippenplatz für unsere Kleine. Das heißt für mich, ich kann wieder mehr arbeiten und nicht nur am Wochenende.
Jetzt stellt sich aber die Frage ob ich werend der Erziehungszeit auch wo anders und nicht in meiner Firma arbeiten darf?
Ich weiß nur, daß ich werend der Zeit 30 Std./Woche dazuverdienen kann/darf. Läuft die Elternzeit da so nebenbei weiter oder ist sie dann beendet?Muß ich da meinen Arbeitgeber darum fragen und seine Einverständnis haben? oder kann ich da einfach drauf los mich irgendwo anders bewerben?

Wie schon gesagt, es ist erstmal voraussichtlich und bevor ich mich da genauer darum kümmern werde, hätte ich gerne ein paar Erfahrungen von Euch gehört.

Liebe Grüße

Sylvia
 
M

Mama

So weit ich weiss (So war es bei mir )
musst Du Deinen Arbeitgeben fragen ob Du anderes eine Stelle annehmen kannst ....
Waren das nicht 19 Std pro Woche ?????

Frage mal beim Familienministerim in Hannover nach ..da gibt es eine
Stelle wo Du Infos über Elternzeit ect.pp bekommst

Yvonne
 
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Ensyje

4. Erweiterung der zulässigen Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Die Grenze der zulässigen Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird von bisher 19 auf 30 Wochenstunden erweitert. Bei gemeinsamer Elternzeit sind zusammen 60 Stunden möglich (30 + 30). Damit lässt sich das Familieneinkommen wesentlich besser als bisher auch in der Elternzeit sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht mehr gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können trotzdem die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten.

Hallo helga,

das ist mir soweit klar:
Ich, da ich die Elternzeit nehme, darf zusätzlich 30 Std./Woche dazuverdienen.
Was mir aber immer noch nicht klar ist, und ich nicht mehr weiß wo ich es gelesen haben könnte, ist: Ob ich gezwungen bin bei meinem jetzigem AG zu arbeiten oder nicht. Der Hintergrund ist der, daß mein Mann den ganzen Tag ausser Haus ist und ich vor der Geburt in einer Bäckrei gearbeitet habe. Und da kann mir mein AG nicht garantieren, daß ich nur in einer Frühschicht arbeite. Ist ja auch verständlich. Ich habe auch vorher was dagegen gehabt, daß es anderen genehmigt worden ist nur früh und nicht in Schichten zu arbeiten, spricht früh/spät.

Verunsichert

Sylvia
 

Rudbeckia

Familienmitglied
Hej Sylvia!

Also soweit ich weis, mußt Du nicht bei Deinem Arbeitgeber arbeiten, aber Du mußt ihn um Erlaubnis bitten, das Du wo anders arbeiten kannst.
Ich habe bei Torben im Erziehungsurlaub auch woanders gearbeitet und dann hinther wieder bei meinem eigentlichen Arbeitgeber.

Viele Grüße
Sabine
 
E

Ensyje

@Sabine :winke:

Danke. Das hat mir meine Vermutung bestätigt.

@All

Euch auch Danke für die Mühe!

Jetzt kann ich anfangen mich schlau zu fragen. Mal gucken ob das alles klappt wie ich es mir denke.

LG

Sylvia
 

Anna Lena

Familienmitglied
Hallo,

wie schon gesagt wurde, Du musst nicht bei Deinem alten AG arbeiten aber ihn darüber in Kenntnis setzen und worauf Du besonders achten mußt, ist dass Du nicht Deine "1" Steuerkarte bei dem neuen AG abgibst, denn die muss bei dem alten AG bleiben, da dort Dein Arbeitsverhältnis ja weiter besteht und nur ruht und Dir ja ggf. noch Zahlungen zustehen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.)
Du musst Dir dann ggf. eine 2. Steuerkarte zuschicken lassen, die wird dann aber auf Lohnsteuerklasse 6 ausgestellt.

Ich habe vorher in der Personalabteilung gearbeitet und wir hatten viele Mütter, die das nicht wußten und wir hatten anschließend das Theater mit den Sozialversicherungsträgern.

Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
 
E

Ensyje

Hallo Sandra,
danke für die Info :bussi:

Wie ist das aber, weil Du sagtest, daß Du in der Personalabteilung gearbeitet hast, mit dem Urlaubsgeld oder/und Weihnachtsgeld? Steht mir das auch zu auch, wenn ich im Erziehungsurlaub bin oder habe ich darauf generell kein Anspruch (in der Zeit) darauf. Oder ist das von Firma zu Firma anders geregelt. Ich arbeite seit April bei meiner Firma als Aushilfe, fällt dann alles flach? Ich habe nämlich nix davon gesehen, bis auf die Gelder, die mir als Aushilfe zustehen. Wir bekommen auch einmal im Jahr sogenannte "Erfolgsprämie", die ist aber im Tariefvertrag festgestellt ( Urlaubsgeld+Weihnachtsgeld auch). Bei der Premie steht allerdings, daß man generell kein Anspruch darauf hat. Wie soll ich das verstehen?
Ich war bis Mitte Januar im Mutterschutz, aber mein erziehungurlaub fing mit dem Tag der Geburt an :???: Irgendwie steige ich da nicht mehr so richtig durch :eek: In dem Link von Helga steht, daß die Elternzeit nach dem Mutterschutz anfängt .Hiiiiiiilfe! blödes beamtendeutsch.
Kannst Du mich bitte, bitte aufklären, auch wenn es dafür schon zu spät ist :-D

Überforderte
Sylvia
 
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