Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Finele

Fitznase
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Oder bist du bei der Verwarnstelle und weißt, dass das grundsätzlich nicht geht - ohne wenn und aber?

Direkt im Ordnungsamt bin ich nicht, aber deren Vorgesetzte :wink: - und da weiß ich halt, dass es in dem Falle überhaupt kein Ermessen gäbe (kann ich mir zumindest bei keinem Sachbearbeiter vorstellen). Es gibt auch viele, viele Urteile über Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz - da kommt Katja mit den 35 € Verwarngeld wirklich noch gut weg ;-).
 

talnadjöfull

Bücherwurm
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Ermessen kann ich mir hier auch wenig vorstellen - außer bei akuten Notfällen, wenn z. B. der Patient unterwegs kollabiert ist etc. - das kann unter Umständen auch eine Frau in den Wehen sein, kommt auf den Fall drauf an, weiß man erst im Nachhinein. Bei einem fiebernden Kind machen ein oder fünf Minuten Laufen keinen besonderen Unterschied - für den schwer herzkranken Patienten, der zu einer Untersuchung bestellt wurde, kann es zu viel Weg sein ...

... daran denkt man im betreffenden Moment kaum, ich würde wohl auch nur denken schnell schnell, aber hat schon seine Richtigkeit und seine Gründe.

Mein Schwiegervater hat vergessen sich anzuschnallen, als er seinen Stiefsohn vom Krankenhaus abgeholt hat. Die Polizei hat ihn direkt vor der Klinik angehalten (wenige Meter vorm Parkplatz), er musste auch nichts bezahlen und kam mit einer Verwarnung davon. Das war am 23.12.2007 ca 02.30 Uhr, mein Mann kam dazu und konnte glaubhaft erklären warum der Gute so von der Rolle war. Damit hat er aber nur sich selbst gefährdet und keinen Dritten, was beim Parken auf dem Behindertenparkplatz aber der Fall sein kann - denn es geht dort nicht nur um Platz für Rollstühle, sondern auch um kurze Wege für Leute, für die es lebenswichtig ist ...
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Direkt im Ordnungsamt bin ich nicht, aber deren Vorgesetzte :wink: - und da weiß ich halt, dass es in dem Falle überhaupt kein Ermessen gäbe (kann ich mir zumindest bei keinem Sachbearbeiter vorstellen). Es gibt auch viele, viele Urteile über Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz - da kommt Katja mit den 35 € Verwarngeld wirklich noch gut weg ;-).

Das solltest du mal den Leuten hier erzählen. Mein Vater hatte einen Behindertenparkplatz direkt vor unserer Haustür. 3x darfst du raten, wer da am seltensten geparkt hat. Richtig: ich (mein Vater konnte kein Auto mehr fahren). Einmal über Pfingsten hat sich ein BMW-Fahrer dort eingenistet und nach 3 Tagen hatte ich genug und hab mal die Polizeidienststelle angerufen (Ordnungsamt hatte ja zu). Ein Knöllchen konnten sie ihm verpassen, mehr nicht :( Und das hat den guten Mann nicht daran gehindert, dort noch öfter zu parken :ochne:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Kennt sich jemand mit Einsprüchen gegen Verwarngeld wg. Falschparken aus?

Direkt im Ordnungsamt bin ich nicht, aber deren Vorgesetzte :wink: - und da weiß ich halt, dass es in dem Falle überhaupt kein Ermessen gäbe (kann ich mir zumindest bei keinem Sachbearbeiter vorstellen). Es gibt auch viele, viele Urteile über Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz - da kommt Katja mit den 35 € Verwarngeld wirklich noch gut weg ;-).

Ah. Okay. Wieder etwas gelernt. :prima:
 
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