Jugendamt/Standesamt?!

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AnjaW.

Hallo!

Arbeitet hier irgendwer auf dem Jugendamt, oder dem Standesamt und kann uns helfen?

Es geht darum.

Ich bin noch verheiratet, aber nicht mit dem Vater von Phil. Die Scheidung von meinem Ex läuft aber.
Meine Hebame meinte, das es wohl ginge, das man vorgeburtlich schon die Vaterschaftserklärung abgeben könnte und das somit auch nirgendwo mein Ex als Vater von Phil eingetragen würde. Ich also beim JA angerufen und der Sachbearbeiter meinte dann....natürlich gehe das, wenn die Scheidung bei Gericht anhänglich ist! Wir hin und die Vaterschaftserklärung abgegeben. Der Stameinte dann, man könne auch schon die Sorgeerklärung machen...ich natürlich zugestimmt und klasse....Wir mit dem Gedanken nach Hause, das Ralf nun auch offiziell der Vater von Phil ist.

So...Phil kommt auf die Welt und wir aufs Standesamt zum anmelden. Die Frau sagte uns dann, das das aber gar nicht gehe...weder die Vaterschaftsanerkennung noch die Sorgeerklärung. Die VA ging erst, wenn die Scheidung durch ist....so und nun der Hammer:
Bei abgegebender Sorgeerklärung kann man nur 3 Monate dem Kind den Nachnamen vom richtigen Vater geben...danach geht das nicht mehr.

Nun meine Frage....gilt die Sorgeerklärung schon, obwohl Ralf noch gar nicht der Vater ist? Oder tritt sie erst in Kraft mit der Vaterschaftsanerkennung?

Falls das jetzt etwas schwer verständlich war, dann bitte nachfragen......


Liebe Grüße

Anja
 
P

primavera

Hallo,

ich hol jetzt mal aus und komm zu folgendem Ergebnis:

BEIDE Auskünfte (sowohl vom JA wie StA) sind nicht zutreffend:

1. da Du noch verheiratet bist, geht es leider nicht ganz "so einfach" mit der Vaterschaftsanerkennung

Grundsatz: Vater des Kindes ist rechtlicher der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war... will man sich ein aufwändiges Anfechtungsverfahren ersparen, gibt es eine Ausnahmeregel

- das Scheidungsverfahren war bei der Geburt anhängig-- heißt im Juristendeutsch: der Scheidungsantrag muß bei Gericht eingegangen sein-- irgendwelches Vorgeplänkel beim RA oder Gericht zählt nicht. Ich geh mal davon aus dies ist bei Euch eindeutig gegeben.
- leiblicher Vater erkennt Vaterschaft an, Mutter stimmt zu- auch kein Problem

jetzt kommts:

- UND DEIN EHEMANN als (erstmal) RECHTLICHE VATER des Kindes!!

hat Euch das wirklich niemand gesagt? Wie steht denn Dein Mann dazu?- wird er zustimmen- der Hinweise auf seine sonst sofort einsetzende Unterhaltspflicht wirkt da manchmal "Wunder". Soll aber auch Fälle geben in denen der Ehemann wirklich noch zweifelt, ob das Kind nicht doch noch von ihm ist und eine Zustimmung zu einer Anerkennung eines anderen verweigert.. mehr führ ich erstmal nicht hierzu aus.

Entweder er wäre gemeinsam mit Euch oder seperat beim JA (muß nicht der gleiche Wohnort sein) aufgekreuzt und hätte urkundlich zugestimmt. Alle Urkunden gehen dann an das Standesamt des (voraussichtlichen) Geburtsortes des Kindes um den leibl. Vater "zu gegebener Zeit" einzutragen

Wirksam ist die Anerkennung aber schlußendlich ab Rechtskraft des Scheidungsurteils

Eine Sorgeerklärung abzugeben vor Geburt des Kindes bzw. gleichzeitig in Eurem Fall ist rechtlich möglich- sie ist nur schwebend unwirksam, da sie an die Vaterschaftsfeststellung anknüpft:

BGH-Urteil vom 11.02.04, XII ZB 158/02

2. die 3- Monats-Frist läuft NACH Begründung der elterlichen Sorge und somit NACH Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung von Deinem Freund und somit frühestens mit Rechtskraft des Scheidungsurteils.. soweit Nonsens vom Standesamt..

Fazit: sprich mit Deinem Mann, hoffentlich geht er bald zum Jugendamt- und evtl. ist die Scheidung ja auch bald durch.

Danach (oder schon gleich) nochmals zum Standesamt (notfalls ein Vorgesetzter) und die Namenssache nochmals klären d.h. dass mit der Rechtskraft Euer Kind den Nachnamen Deines Freundes haben kann.

Soweit meine Einschätzung.

Alles Gute

LG Petra
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
Bei mir war es so dass ich als ich schwanger wurde noch mit meinem ex mann verheiratet war.. zum zeitpunkt der entbindung war ich dann aber schon geschieden.. aber die vaterschaftsanerkennung haben wir schon vorher beim JA gemacht.. hm.. hilft dir das weiter ??

lg steffi
 
A

AnjaW.

Hallo!


Erstmal ein liebes DANKE an Petra.


Mein Ex ist einfach zu faul zum JA oder SA zu gehen. Er wurde schon mehrmals angeschrieben, aber er macht nichts. Habe auch schon gesagt, das ich ihm dann mit den Unterhaltszahlungen drohe.

UND DEIN EHEMANN als (erstmal) RECHTLICHE VATER des Kindes!!hat Euch das wirklich niemand gesagt?

Doch, das wussten wir....habe mich da wohl etwas blöde ausgedrückt!

2. die 3- Monats-Frist läuft NACH Begründung der elterlichen Sorge und somit NACH Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung von Deinem Freund und somit frühestens mit Rechtskraft des Scheidungsurteils.. soweit Nonsens vom Standesamt..

Das beruhigt ungemein..... :prima:

@sheyla73...wenn die Scheidung durch ist, dann brauchen wir nicht wieder zum JA...dann ist unsere Sorgeerklärung dann auch wirksam.


Danke nochmal euch beiden.....


Liebe grüße

Anja
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
Halt Stop!

Ich war in der gleichen Situation, hab damals die ganze Behördenrennerei mitgemacht, inkl. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt, Änderungen in der Geburtsurkunden nach der Scheidung, Namensänderung nach der Scheidung (auch Kind), etc. pp.

Und vor wenigen Tagen las ich (nur wo verflixt :???: ) dass dies ganz neu geändert wurde, d.h. der Noch-Ehemann nicht automatisch als Vater eingetragen wird, auch wenn die Scheidung zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht durch ist. Leider kann ich dir keinen Paragraphen nennen, denke aber noch mal nach wo ich das gelesen habe.

Von wem wurde dein Ex angeschrieben sich beim JA zu melden? Ich empfehle dir eine/n Rechtsanwalt/-ältin für Familienrecht aufzusuchen und dich dort zu erkundigen. Denn manchmal haben es solche Dinge wirklich in sich und ziehen einen Rattenschwanz von Formalitäten, Verpflichtungen, etc. nach sich.

Viele Grüsse,

Stephanie
 

Michi72

Gehört zum Inventar
Hallo,


irgentwie muss das einfacher gehen.In meiner Familie kam das Kind des anderen auch noch vor der Scheidung und der leibliche Papa hat für das Kind von geburt an bezahlt und war auch der eingetragene Papa und nicht der noch-Ehemann.

Aber ich schätze mal, das ging nur so einfach, weil der Noch-Ehemann allem zugestimmt hat....

Gruss
Michaela
 
P

primavera

Hallo Anja,

das ist ja wirklich zu blöde, dass Dein Ex nicht in die Gänge kommt- ich denke da kommst Du nur mit gutem Zureden (wahrscheinlich schon erfolgt) oder mit Druck durch.

Laß ihm doch mal vom RA ein Schreiben zukommen, wonach er

1. Einkommensnachweise vorlegen soll, ansonsten gibt es eine Auskunftsklage
2. schon mal ab sofort den und jenen mtl. Betrag an Dich überweisen soll, da sein Einkommen ja ungefähr mtl. .... beträgt
3. Unterhalt ab Geburt des Kindes zu zahlen ist und insoweit bereits RÜCKSTÄNDE bestehen
4. ein Unterhaltstitel zu erstellen wäre, der notfalls gegen ihn zwangsvollstreckt wird

Also mal die ganze Palette aufführen.., so richtig "links und rechts um die Ohren"

Dann kann man ihm noch mal Alternativ die Möglichkeit aufzeigen sich zum JA zu bewegen um dies durch die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung abzuwenden.

Parallel bist Du ja wahrscheinlich daran interessiert die Vaterschaft zu klären d.h. Du läßt ihm mitteilen, dass Du anderenfalls gezwungen bist die Vaterschaft von ihm gerichtlich anzufechten.
Da er diesen Prozeß verlieren wird-- er ist ja nicht der leibl. Vater, kommen weitere Kosten auf ihn zu- einschl. des wohl angeordnenten (teuren) Blutgruppengutachtens- vielleicht erkennt er spätestens beim Verhandlungstermin beim FG den "Ernst der Lage".

@ Stephanie

das würde mich jetzt schon genauer interessieren, ob Du von einer Gesetzesänderung gehört hast.. nach meiner Kenntnis gilt der § 1599 II BGB weiterhin und macht eigentlich so auch- leider halt nur doof wie im Fall
von Anja wenn der Ehemann nicht mitwirkt. Ansonsten ist dieses Verfahren eine Erleichterung- früher mußte IMMER geklagt werden wenn ein Kind vor einer Scheidung geboren wurde.

Gruß Petra
 
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