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AnjaW.
Hallo!
Arbeitet hier irgendwer auf dem Jugendamt, oder dem Standesamt und kann uns helfen?
Es geht darum.
Ich bin noch verheiratet, aber nicht mit dem Vater von Phil. Die Scheidung von meinem Ex läuft aber.
Meine Hebame meinte, das es wohl ginge, das man vorgeburtlich schon die Vaterschaftserklärung abgeben könnte und das somit auch nirgendwo mein Ex als Vater von Phil eingetragen würde. Ich also beim JA angerufen und der Sachbearbeiter meinte dann....natürlich gehe das, wenn die Scheidung bei Gericht anhänglich ist! Wir hin und die Vaterschaftserklärung abgegeben. Der Stameinte dann, man könne auch schon die Sorgeerklärung machen...ich natürlich zugestimmt und klasse....Wir mit dem Gedanken nach Hause, das Ralf nun auch offiziell der Vater von Phil ist.
So...Phil kommt auf die Welt und wir aufs Standesamt zum anmelden. Die Frau sagte uns dann, das das aber gar nicht gehe...weder die Vaterschaftsanerkennung noch die Sorgeerklärung. Die VA ging erst, wenn die Scheidung durch ist....so und nun der Hammer:
Bei abgegebender Sorgeerklärung kann man nur 3 Monate dem Kind den Nachnamen vom richtigen Vater geben...danach geht das nicht mehr.
Nun meine Frage....gilt die Sorgeerklärung schon, obwohl Ralf noch gar nicht der Vater ist? Oder tritt sie erst in Kraft mit der Vaterschaftsanerkennung?
Falls das jetzt etwas schwer verständlich war, dann bitte nachfragen......
Liebe Grüße
Anja
Arbeitet hier irgendwer auf dem Jugendamt, oder dem Standesamt und kann uns helfen?
Es geht darum.
Ich bin noch verheiratet, aber nicht mit dem Vater von Phil. Die Scheidung von meinem Ex läuft aber.
Meine Hebame meinte, das es wohl ginge, das man vorgeburtlich schon die Vaterschaftserklärung abgeben könnte und das somit auch nirgendwo mein Ex als Vater von Phil eingetragen würde. Ich also beim JA angerufen und der Sachbearbeiter meinte dann....natürlich gehe das, wenn die Scheidung bei Gericht anhänglich ist! Wir hin und die Vaterschaftserklärung abgegeben. Der Stameinte dann, man könne auch schon die Sorgeerklärung machen...ich natürlich zugestimmt und klasse....Wir mit dem Gedanken nach Hause, das Ralf nun auch offiziell der Vater von Phil ist.
So...Phil kommt auf die Welt und wir aufs Standesamt zum anmelden. Die Frau sagte uns dann, das das aber gar nicht gehe...weder die Vaterschaftsanerkennung noch die Sorgeerklärung. Die VA ging erst, wenn die Scheidung durch ist....so und nun der Hammer:
Bei abgegebender Sorgeerklärung kann man nur 3 Monate dem Kind den Nachnamen vom richtigen Vater geben...danach geht das nicht mehr.
Nun meine Frage....gilt die Sorgeerklärung schon, obwohl Ralf noch gar nicht der Vater ist? Oder tritt sie erst in Kraft mit der Vaterschaftsanerkennung?
Falls das jetzt etwas schwer verständlich war, dann bitte nachfragen......
Liebe Grüße
Anja