Ich habe da mal ein paar Fragen.

C

Casper2005

Hallo,

ich lebe getrennt vom leiblichen Vater meiner Tochter und habe einen neuen Freund. Wenn ich mit diesem jetzt zusammen ziehen würde, müsste der leibliche Vater doch weiter Unterhalt zahlen oder? Und dann mal weitergefragt, was ist, wenn ich jetzt heiraten würde? Ich war nicht mit dem leiblichen Vater verheiratet und meine Tochter hat meinen Nachnamen, könnte Sie dann auch den Namen von meinem Freund annehmen oder brauche ich da die zustimmung von dem leiblichen Vater??

Ist schon mächtig kompliziert. :hä:


Danke im vorraus für eure Antworten.

Gruß
Cordula
 

laispa

Rettender Engel
AW: Ich habe da mal ein paar Fragen.

Hallo Cordula

Soviel ich weiß muss der leibliche Vater weiterhin Kindesunterhalt bezahlen, auch wenn ihr heiratet. Sollte allerdings Dein neuer Mann deine Tochter adoptieren, dann muss er nichts mehr zahlen.

Ich hoffe, ich erzähl da jetzt nix falsches.

mit der Namensgebung kann ich Dir nicht helfen

:winke:
 

Schneewittchen

Das Raumsparwunder
AW: Ich habe da mal ein paar Fragen.

Aus aktuellem Anlass weiß ich, dass der Vater Unterhalt für das Kind und ggf für dich auch zahlen muss, wenn ihr zusammenzieht.

Wenn ihr länger zusammenwohnt ( ist aber wohl auch Auslegungssache, bei meine Schwägerin 4 Jahre ) quasi als eheähnliche Lebensgemeinschaft, spätestens aber dann wenn ihr heiratet fällt der Unterhalt für dich weg.

Für das Kind muss er weiterhin zahlen.

Meine Nichte hat nach der Hochzeit ihrer Mutter mit dem "Neuen" ihren Geburtsnamen behalten.

Und solange ihr gem. Sorgerecht habt, muss denke ich auch der Vater einer Adoption zustimmen.
Nach einer Adoption fällt der Unterhalt aber bestimmt weg.
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Ich habe da mal ein paar Fragen.

Soweit wie schon geschrieben stimmt alles aber Ihr könntest auch nur eine Namensgebung machen lassen.Da muß man nicht zwingend die zustimmung vom leiblichen Vater haben.Und bei einer Adoption kann wenn es zum Wohl des Kindes ist auch das JA zustimmen das ihr keine Zustimmung vom Vater braucht.


LG
Ach und Unterhalt muß er auf jeden Fall für`s Kind weiter zahlen auch wenn Du mit Deinem Freund zusammen ziehst oder ihn heiratest.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Ich habe da mal ein paar Fragen.

Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt?
Das Sorgerecht?
Gibt es einen Unterhaltstitel?

Dir muss nur Dein (Ex)-Gatte Unterhalt zahlen, wenn ihr über langen Zeitraum eheähnlich zusammengelebt habt. Das ist bei Deinem Alter unwahrscheinlich ... dem Kind über einen bestimmten Zeitraum der leibliche Vater, unterschiedlich nach gesetzlichem Stand zum Kind.
Heiratest Du neu, fällt Unterhalt für Dich weg - wenn nicht vertraglich vorher anders geregelt. Ziehst Du mit einem neuen Partner zusammen, musst Du die Zweckgemeinschaft nachweisen, wenn Dein Ex die Überprüfung verlangt. Sonst braucht er nicht zu zahlen.
Habt ihr beide dem Kind den Namen gegeben und hat der leibliche Vater das Sorgerecht mit, kann eine Namensänderung nur in Absprache erfolgen. Eine Adoption durch den neuen Partner wird unterschiedlich nach dem rechtlichen Stand des leiblichen Vaters gehandhabt. Grundsätzlich muss er einer Adoption seines Kindes durch einen Dritten vorab zustimmen. Dies kann nur durch ein Gericht aufgehoben werden, nicht durch das JA. Damit verliert das Kind aber auch den Unterhaltsanspruch gegenüber dem leiblichen Vater.
 
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