Ich bin so sauer

M

MagicMoments

AW: Ich bin so sauer

Mensch, so ein Verhalten ist wirklich ärgerlich.

Normalerweise hättest Du das Recht, die 10 Euro auch später zu bezahlen.
Die Ärzte werden (meist) auch nur vierteljährlich abgerechnet und müssen nicht schon am nächsten Tag die 10 Euro zahlen.
Also bei uns ist das kein Problem, wenn man das Geld "nachreicht".

Ich weiss nicht - in so einem Fall würd ich glatt nochmal den Doc wechseln.

Liebe Grüße und nicht ärgern
Sandy
 

Isi und Lina

Dauerschnullerer
AW: Ich bin so sauer

Das ist schon ärgerlich mit den 10 €.

Also in Rheinland-Pfalz ist das jetzt so geregelt, dass die Patienten eine Mahnung bekommen können, dafür gibt es sogar extra eine Stelle an die sich die Praxis wenden kann, falls der Patient wirklich gar nicht bezahlt. D. h. der Arzt hätte dich schon drannehmen können, dann hättest Du die 10 Euro eben nachgereicht.

Und dass du die zahlen musst, auch in der VU, das ist so! Ich finde es aber eine frechheit dass dann "offiziell" verkündet wird dass die VU frei wären. Das
ist mal wieder echt die Patienten an der Nase herumgeführt... das ist unser Gesundheitswesen!!!!


:winke: Isi
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Ich bin so sauer

Hallo!
Bei aller Liebe, so gehts ja nun wirklich nicht. Auch WENN man die 10,- Euro nicht dabei hat, darf KEIN Arzt die Behandlung deshalb verwehren! Noch dazu wenn man nicht nur das 1. Mal dort behandelt wurde sondern ja bekannt ist. Diese Machart gehört sich nicht! Du hattest einen Termin und fertig. Ich würde mir überlegen, den Arzt zu wechseln, sowas wär mir nicht passiert, die hätten was erleben können :nein: ...

LG Conny
 
T

Toulaki

AW: Ich bin so sauer

Hi!
Tatsächlich ist es so, dass der Arzt einen im Notfall behandeln muß, d.h. wenn es keinen Aufschub geben darf, aber sonst verlangen darf, dass man erst die 10 € besorgt!
Natürlich ist das für einen persönlich in dem Moment sehr blöd, aber man muß bedenken das in eiene Praxis bis 60 Patienten am Tag kommen . Wenn davon die Hälfte das Geld vergisst, dann muß die Praxis all denen hinterhermahnen, damit das Geld reinkommt. Der Arzt bekommt das Geld nämlich einfach abgezogen.
Das ist nicht nur für einen persönlich ätzend, sondern auch für den Arzt!!
Also einfach nicht zu persönlich nehmen, wenn Du Dich sonst dort gutaufgehoben fühlst, denn das ist das Wichtigste, oder???
LG Toulaki
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ich bin so sauer

Kurze Ergänzung: Auf den Kosten für die Mahnungen und überhaupt den ganzen Kassiervorgang bleibt der Arzt übrigens komplett sitzen. Und weigert er sich, die Gebühr einzunehmen, kann er noch bestraft werden. Tolle Situation für den, nicht?
Einzige Kompensation: laßt euch auf jeden Fall eine Überweisung für den Allgemeinarzt ausstellen, dann sind es wenigstens nur 10 € im Quartal, nicht 20. Und *das* kostet den Arzt quasi nichts.

Gruß,
Buchstabensalat
 

nadja_r

Dauerschnullerer
AW: Ich bin so sauer

Komisch,

ich muß nur einmal die zehn Euro bezahlen. Das hat mir am Anfang auch gleich die Sprechstundenhilfe gesagt. Das alle Voruntersuchungen von der Praxisgebühr ausgeschlossen sind.
Morgen habe ich Termin, dann werde ich es ja sehen, aber ich würde da wirklich mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen.

LG Nadja
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Ich bin so sauer

Also, ich habe ja gestern von der Ssh so einen Zettel bekommen. Da steht drauf:

Information zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz für unsere schwangeren Patientinnen

Sehr geehrte Patientin,

Sie stellen sich heute zur Schwangerschaftsvorsorge vor. Wir möchten Sie vorab bitten, diesen Bogen zu lesen.

Die Schwangerschaftsvorsorge beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft und endet mit der Entbindung. Die notwenigen Untersuchungen sind im Mutterschutzgesetz genannt, sie sind aber auch in Ihrem Mutterpass dokumentiert.

Die Mutterschutzvorsorge-Vorschriften des Gesetzes umfassen Untersuchungstermine:
  • alle 4 Wochen bis zur 30. SSW
  • alle 3 Wochen bis zur 36. SSW
  • alle 2 Wochen bis zum Entbindungstermin
Nach diesem Termin sind Termine alle 2 Tage vorgesehen. Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf sieht das Mutterschutzgesetz erst jetzt ein CTG vor.

US-Untersuchungen sind gesetzlich festgelegt für die
  • 09. - 12.
  • 18. - 22. und
  • 28. - 32. SSW
Damit gehört selbst zur Feststellung der Schwangerschaft bei Ihrer ersten Vorstellung keine US-Untersuchung!
Nicht enthalten in der Vorsorge gemäß dem Mutterschutzgesetz sind darüber hinaus die Beratung über zusätzliche Leistungen und die Behandlung von Beschwerden wie Scheidenentzündungen, Blutungen, Erbrechen oder Sodbrennen u. ä.
  • Ohne diese Beratungen und Behandlungen lässt sich jedoch eine dem medizinischen Leistungsstandards entsprechende Schwangerenbetreuung nicht gewährleisten. Eine Minimal-Vorsorge in der Schwangerschaft, die sich nach den Vorschriften des MuSchG allein ausrichtet, ist nicht im Sinne einer optimalen Schwangerenbetreuung (nur diese Minimalvorsorge ist jedoch gesetzlich von der Zahlung der 10 € zu erheben bzw. eine Überweisung entgegen zu nehmen.
Es scheint ja dann generell so zu sein und nicht willkürlich von der Praxis so, oder?

LG
Rebecca
 

Katrin

Gehört zum Inventar
AW: Ich bin so sauer

Rebecca, an Deiner Stelle wäre ich auch sauer gewesen. :jaja: Erst durch das nass-kalte Wetter da draussen und dann diese Situation. Ich glaube ich wäre geplatzt! :-(

Somal man sich ja tierisch auf eine VU freut - ich zumindest :wink:

Sind denn das so unkulante Sprechstundenhilfe - ich glaube bei mir wäre mindestens eine dabei gewesen, die mir die 10 Euro geliehen hätte :prima:

Ich wünsche Dir alles Gute und freue Dich auf den verschobenen Termin - Du wirst sehen, dann ist alles wieder in Ordnung. :muh:

Dickes :bussi:
Katrin
 
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