Hilfe beim Erziehungsgeldantrag

Rebecca

Pfiffikus
Ich stehe mal wieder auf dem Schlauch. Ich versuche grade den Antrag als PDF auszufüllen und weiß auf manche Fragen keine Antwort. :guckstdu: hier

Der Antragsteller ist mein Mann.
Was bitte schreibe ich denn bei Punkt 7 zu "Angaben zum Bezug von Mutterschaftsgeld oder entsprechenden Leistungen seit der Geburt des Kindes"?
Mein Mann hat ja kein Mutterschaftsgeld bekommen, aber diese Option gibt es ja nicht.
Oder zu Punkt 8, wo es daraum geht, ob der Antragsteller bis zur Mutterschutzfrist gearbeitet hat - ich ja, er nicht. Er als Mann hat ja keine Mutterschutzfrist.

Mein Mann ist ja zurzeit arbeitslos gemeldet, muss ich dann bei Punkt 10 ankreuzen, dass er Elternzeit nimmt oder nimmt er keine? Elternzeit kann man doch nur nehmen, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht, oder?

Dann bei Punkt 14 zum Einkommen, muss ich bei "Versorgungsbezüge (nach beamtenrechtlichen Vorschiften) oder Übergangsgebührnisse" mein Gehalt angeben (netto oder brutto?) und die monatliche Leistung vom Arbeitsamt?

Oh man...hoffentlich kennt sich einer damit aus.

LG
Rebecca

EDIT: Seht Ihr auch die eingetragenen Daten, wenn Ihr auf den Link klickt oder sehe ich die nur, weil ich das ausgefüllt habe und es noch irgendwie gespeichert ist (habe automatisches Ausfüllen beim Acrobat Reader eingestellt)?
 
Zuletzt bearbeitet:

Laney

Strandluder
Ansonsten... ich will mich gern mit Dir da zusammen durchfuchsen, aber das geht erst am Abend wenn Lilly schläft ;)

LG
 

Rebecca

Pfiffikus
Laney hat gesagt.:
Krümel...

also dein Mann kann keine Elternzeit nehmen, da er arbeitslos ist.

Das steht im Beiblatt.

http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/BErzGG/downloads/Informationsbroschuere.pdf
Wo steht das denn genau. Irgendwie lese ich das da ganz anders raus. Da steht z.B.:

Erziehungsgeld erhalten Mütter oder Väter
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben
Erziehungsgeld kann zusätzlich zu Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) sowie Ausbildungsförderung,
Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und
Sozialhilfe gezahlt werden und wird nicht auf diese Leistungen
angerechnet.

LG
Rebecca
 

Rebecca

Pfiffikus
Laney hat gesagt.:
Ansonsten... ich will mich gern mit Dir da zusammen durchfuchsen, aber das geht erst am Abend wenn Lilly schläft ;)

LG
Wenn das wirklich nicht gehen sollte, dann ist der Antrag ja nicht mehr so schwer auszufüllen bis auf den Punkt mit dem Einkommen.

Abends ist bei mir immer schlecht, weil da mein GG am PC sitzt.

LG
Rebecca
 
M

MagicMoments

ElternZEIT ist ja was andres als ERZIEHUNGSGELD ;-)

Hmmm - soviel ich weiss, müssen die Angaben trotzdem gemacht werden. Also wenn Du was erhalten hast, musst Du diese Beträge angeben.

Da ist es egal, wer der Antragssteller ist. Erziehungsgeld wird ja nach Einkommen/Verdienst gerechnet - und bei verheirateten Paaren wird da schon der Gesamtbetrag genommen.

Lieben Gruß
Sandy
 

Laney

Strandluder
Klar, Mütter und Väter die keine Erwerbstätigkeit aussführen, was ja nur soviel heisst, dass Du nicht arbeitest, weil Dich der Arbeitgeber freigestellt (du aber weiterhin angestellt bist)

Schau mal weiter unten: Informationen zur Elternzeit

Da steht ganz klar, dass jemand der arbeitslos ist (ausser er befände sich in einer ABM-Massnahme) keine Elternzeit nehmen kann.

LG
 
Oben