Hier gab es doch vermieter?!

Janine83

nette arschige Rolle
Bräuchte mal den Rat von Vermietern oder Mietern mit "mehr durchblick" als ich.

So,wir sind ja zusammengezogen...nun gab es im letzten Jahr mit dem vermieter meines freundes nicht wirklich gute "Zusammenarbeit".
Thema war die Heizung. Sie funzte einfach nicht...besonders prickelnd im Winter,wenn man aus der Dusche steigt. *popo abfrier*

Vermieter wohnt mit im haus,wurde mehrmals angesprochen...ja nee,kann ja nicht...ich kümmer mich drum. Immer wieder wurde nachgeharkt. Nun ist mein Süßer ja ein wenig "deppert" wenns um sowas geht. Nur keinen Streß oder den Mund aufmachen.:umfall:
Ich wäre längst auf die Barrikaden gegangen.
dann bekam er die letzten Jahre nie eine nebenkostenabrechnung. Bis auf letzte Woche. Da kam sie vom 1.12. - 31.12.06....schön und gut.
Hat Stefans Wohnung mit 2 Personen gerechnet -okay,wir waren ja manchmal am Wochenende zu dritt dort. Nun sehe ich aber ncht ein,dass in dieser Aufstellung pro person 120€ für heizöl und Wartung berechnet wurden. :ochne:
Nönö,so nicht.

Jetzt hatte er vorhin die Übergabe...Vermieter auf doof getan. Ohhh,da wusste ich ja gar nicht. Bzw. wusste er es schon,aber er hat halt gedacht die heizung wird nicht richtig warm,aber man könnte es so hinnehmen. Wenn er natürlich gewusst hätte das es gar nicht geht, dann jaaaaa dann hätte man natürlich was getan.
Er will sich was überlegen. Jaaa,soll er mal machen. :bruddel:

Dann gings um die Kaution...damals 750€ bezahlt. Wohnt über 3 Jahre dort und bekommt dann jetzt .................................richtig, 750€ wieder. :piebts:
Öhm,korrigiert mich wenn ich falsch liege,aber ist es nicht so,dass der Vermieter die Kaution anlegen MUSS? Also Sparbuch,o.ä. wo es Zinsen abwirft?
Achja,ihm wäre es natürlich Recht,wenn er von der Kaution direkt die Nebenkosten verrechnen könnte. Nönö,erstmal so nicht,bevor das mit der Heizung geklärt ist.

Ich meine,die Wohnung ist top...sagte er wohl selber. man will ja jetzt auch kein Fass aufmachen,aber wie verhält man sich da jetzt am besten?
Am meisten ärgert mich das ja mit der Heizung...wie oft hab ich gesagt,er soll er schriftlich aufsetzen mit ner frist und dann weiterverfahren.
Nööö,man regelt das so. Vermieter ist Türke -die machen sowas per Handschlag. :bruddel:

Okay, bitte her mit den Ratschlägen...wer hätte denn nun "Recht"?
 

bifi1303

Pimpelmoser
AW: Hier gab es doch vermieter?!

wir haben zwar 2 eigntumswohnungen in burg aber es kümmert sich eine verwaltung um alles.
in unserer alten wohnung hatten wir auch stress mit unserem vermieter.
er hat zwar die kaution angelegt, es gab auch zinsen darauf aber er will es mit den nebenkosten verrechnen, bei denen wir einspruch eingereicht haben.
das ganze zieht sich mittlerweile über ein jahr vor gericht für das jahr 2005.
nach dem wir die wohnung mit übergabeprotokoll verlassen haben, waren auch zeugen von uns dabei, hieß es, es sei alles wunderbar.
vor kurzem erhielten wir vom amtsgericht ein schreiben, dass der vermieter erneut klage einreicht für die nebenkosten 2006 und auch die instandsetzung (renovierungskosten )der wohnung stellt er uns in rechnung.
wir sind froh, dass wir vorher alle mängel immer schriftlich mitgeteilt haben, somit haben wir einiges in der hand.
mein mann sagt immer, wer schreibt der bleibt.

das schlimme ist, dass immer der recht hat, der recht bekommt auch wenn er nicht im recht ist.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Hier gab es doch vermieter?!

1. Die Kaution muss gesichert angelegt werden. Der Vermieter hat den Nachweis zu führen.
2. Die Nebenkostenabrechnungen haben innerhalb einer kurzen Frist nach Auszug für das vergangene Jahr vorgelegt zu werden.
3. Streitig ist, ob Kaution auf die Nebenkosten angerechnet werden darf. Eigentlich nicht, wenn eine Vorauszahlung der Nebenkosten erfolgt ist. Der Vermieter muss quasi eine Rechnung erstellen für die Nebenkosten, die mit der Kaution nichts zutun haben. "Andere Baustelle."
4. Wenn die Nebenkosten auf mehrere Personen in der Wohnung umgelegt werden, geht das nur, wenn diese Personen dort auch gemeldet sind. Ansonsten zählt das als Besuch. Ab ca. einem halben Jahr wird es etwas kritisch in der Rechtssprechung. So gesehen darf der Vermieter Dich erst mit auf die Rechnung setzen ab dem Zeitpunkt, an dem Du gemeldet bist (er die Mülltonne zahlen muss...also tatsächliche Kosten hat).
5. Wenn ein Übergabeprotokoll erstellt ist und von beiden Seiten unterschrieben, ist es sehr schwer für die eine wie die andere Seite, da noch etwas dran zu ändern. Jedenfalls soweit es Dinge betrifft, die ihm Protokoll stehen (oder eben nicht).
6. Rückwirkend Mängel geltend zu machen ist juristisch ausgesprochen schwer. Da habt Ihr kaum eine Chance, wenn es nicht schriftlich mit Datum erfolgt ist.
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Hier gab es doch vermieter?!

1. Die Kaution muss gesichert angelegt werden. Der Vermieter hat den Nachweis zu führen.

Und genau das wurde nicht gemacht,was mich wunderte. In jeder meiner Wohnungen bekam ich nach der zahlung der Kaution habe ich einen Brief bekommen,mit Kontodaten und bei welcher Bank das Geld liegt.

2. Die Nebenkostenabrechnungen haben innerhalb einer kurzen Frist nach Auszug für das vergangene Jahr vorgelegt zu werden.

Das war es ja, eine Woche vor Monatsletztem für die Zeit 1.1 - 1.12.2006 (sehe grade,hab unten nen tippfehler hingelegt. Abrechnung fürs ganze Jahr war es.

3. Streitig ist, ob Kaution auf die Nebenkosten angerechnet werden darf. Eigentlich nicht, wenn eine Vorauszahlung der Nebenkosten erfolgt ist. Der Vermieter muss quasi eine Rechnung erstellen für die Nebenkosten, die mit der Kaution nichts zutun haben. "Andere Baustelle."

Er kann also jetzt nicht zuhause sitzen und die Kaution um die Nebenkosten mindern? Stefan sagte gestern noch zu mir,V. hätte gesagt er müsste ja damit rechnen,dass er auszieht und V.nix mehr von den Nebenkosten sieht. Ahja,und wir können sicher sein,die Kaution zu bekommen?! :zeitung:

4. Wenn die Nebenkosten auf mehrere Personen in der Wohnung umgelegt werden, geht das nur, wenn diese Personen dort auch gemeldet sind. Ansonsten zählt das als Besuch. Ab ca. einem halben Jahr wird es etwas kritisch in der Rechtssprechung. So gesehen darf der Vermieter Dich erst mit auf die Rechnung setzen ab dem Zeitpunkt, an dem Du gemeldet bist (er die Mülltonne zahlen muss...also tatsächliche Kosten hat).

gemeldet war ich nie dort, im gegenteil. Stefan war öfters bei mir,als ich bei ihm. Wie gesagt,manchmal am Wochenende.
Was wohl mal war,das sein Bruder dort knapp 3 Monate gewohnt hat,als er sich von seiner Frau getrennt hatte. Jedoch lebte dieser da auch alleine,während Stefan bei mir war in der Zeit.


5. Wenn ein Übergabeprotokoll erstellt ist und von beiden Seiten unterschrieben, ist es sehr schwer für die eine wie die andere Seite, da noch etwas dran zu ändern. Jedenfalls soweit es Dinge betrifft, die ihm Protokoll stehen (oder eben nicht).
Da V. gestern noch einen Termin hatte,war nicht wirklich "Zeit" da für die Übergabe. :umfall: Am Samstag soll er dann komplett die Schlüssel abgeben. Ich habe gesagt,er soll genau beobachten,was V. aufschreibt.
Da meinte Stefan,er hat auch damals beim Einzug kein Protokoll gemacht.
Das kann man aber doch verlangen,oder? Ich muß zugeben,ich bin da immer so penibel und will alles festgehalten haben.


6. Rückwirkend Mängel geltend zu machen ist juristisch ausgesprochen schwer. Da habt Ihr kaum eine Chance, wenn es nicht schriftlich mit Datum erfolgt ist.

Heißt, im Ernstfall Aussage gegen Aussage? Hmpf,ich wusste es. :bruddel: Manchmal möchte ich meinen Männe schütteln.:bruddel:

@ Bifi... na das klingt ja super bei Euch. :umfall:
Ich hoffe das sowas nie nie vorkommt und der Vermieter vernünftig ist.
Habe keine Lust wieder Anwälte reinzuziehen - nur über 200€ für nix zu zahlen,sehe ich auch nicht ein. Zumal Stefan in der Wohnung ja auch Dinge gemacht hat,die der Vermieter gerne weiter drin haben würde.
Duschkabine und Arbeitsplatte z.Bsp., genauso bleiben die Lampen drin,sowie die Rolladen - alles Pluspunkte für die Wohnung bei einer Weitervermietung.

Na,dann warten wir mal Samstag ab. Ich vermute auch mal,er wird versuchen die Miete für Dezember auch noch einzufordern...schließlich ist Samstag ja schon der 8. :umfall:
 
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