Hausverkauf

Nemo

nah am See
AW: Hausverkauf

Ach Mensch Sandra, das tut mir echt leid für euch. Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, dann will eventuell jemand so sein Geld anlegen und dann würd ich als potentieller Interessent auch Bilder sehen wollen, denn die Geldanlage lohnt ja nur dann, wenn die Wohnungen dauerhaft zu einem guten Preis vermietet werden können...
Ich drück die Daumen, daß ihr bleiben dürft.

Liebe Grüße
Sandra
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Hausverkauf

Es ist ein Zweifamilien Haus. Die Dame über uns hat vertraglich lebenslanges Wohnrecht und dann noch wir .... :(
 

dolbi

Familienmitglied
AW: Hausverkauf

Sandra, schau mal, das hab ich im Netz gefunden.
Hatten das Problem auch

Wird dann doch fotografiert, kann sich der Mieter dagegen gerichtlich wehren, und zwar mit Erfolg. Im Grundgesetz, Artikel 13, ist der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt. Gegen den Willen des Mieters dürfen also weder Vermieter noch deren Beauftragten Fotos in der Wohnung machen. (so zum Beispiel das Urteil des AG Frankfurt, Az. 33 C 2515/97-67).
 
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