Haushaltshilfen beantragen und bekommen!

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Hallöchen,

ausgehend von meinem Streß möchte ich euch ein paar Paragraphen an die Hand geben, mit denen vllt. auch ihr eure Krankenkasse dazu bringen könnt, euch eine Haushaltshilfe zu genehmigen.

Ganz wichtig ist die RVO §196 - §199 (Reichsversicherungsordnung) mit ihren verschiedenen Unterparagraphen.
RVO § 198
Häusliche Pflege
Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese
wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. § 37 Abs.
3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.



RVO § 199
Haushaltshilfe
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen
Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts
nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den
Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Abs. 4 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

§§ 37 und 38 SGB V
§ 37:
(4) Kann die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Krankenpflege stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft in angemessener Höhe zu erstatten.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag, begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten an die Krankenkasse.
Gründe, davon abzusehen, haben die Krankenkassen ja gerne...
Deshalb hier auch ein "Alternativprogramm", mit dem man durchaus Erfolg haben kann:
Familienpflege nach $20 SGB VIII
§ 20
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

(1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn
1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen.

(2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Da es hier in erster Linie um die Betreuung der Kinder geht, muß die Krankenkasse den Fall anders beurteilen! Zudem: Lehnt die KK auch nach diesem Paragraphen die HH ab, so übernimmt das Jugendamt die Kosten!
Dazu einfach die Ablehnung mit zum JA nehmen und Hilfe beantragen.

Was ist noch hilfreich?
1. Am wichtigsten: Bestätigung vom Arzt, daß eine Haushaltshilfe benötigt wird. Auf jeden Fall genau den zeitlichen Umfang nennen (8h/Tag, 7 T/Woche). Hilfreich ist auch, wenn der Arzt genau formuliert, welche Tätigkeiten man nicht mehr ausführen darf/kann.
2. Wenn man 1) noch nicht bekommt: Bescheinigung, daß durch den Einsatz der Haushaltshilfe ein stationärer Aufenthalt vermieden/verkürzt werden kann.
3. Krankschreibung (also Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Damit kann man evtl. auch 1) und 2) gleich umgehen. Man kann auch "mit etwas anderem" krank sein (Grippe...), Hauptsache unfähig, den Haushalt zu führen ;).

Und generell gilt natürlich: Bei Ablehnung immer gleich Widerspruch einlegen. Ruhig auf einen anderen als den genannten Paragraphen abzielen.
Die KK muß die Ablehnung begründen, und natürlich kann - und sollte - man gegen jedes einzelne Argument angehen. Also bloß nicht sofort aufgeben!

Die Bewilligung einer HH ist auch nicht "einmalig" und nicht zu ändern. Eine HH für z. B. 4 h /Tag kann durchaus auf 8 h/Tag aufgestockt werden, wenn die Situation sich verschlimmert. Einfach neu beantragen, dabei natürlich den Arzt um neue Bescheinigungen und evtl. Diagnosen angehen. Da diese Bescheinigungen keine "Atteste" sind, sollten sie i. d. R. auch kostenlos sein - dies muß aber nicht immer stimmen.

Ich hoffe, die eine oder andere hat mit dieser "Munition" Erfolg...

Gruß,
Buchstabensalat
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben