Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Volleybap

Herzkönig
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Das ist ein klassisches Beispiel, wo sich die Haftpflichtversicherung rauswindet. Auf dem eigenen Grundstück musst du eben nicht immer genau neben dem Kind stehen bzw. es alle 3 Sekunden im Blick haben - und Du hältst trotzdem deine Aufsichtspflicht aufrecht. Ein ganz schwieriger Bereich, vor allem bei Schadenssummen, die den Gang zum Gericht ggfls. nicht lohnen...

Da kommt es oft auf Tagesstimmung des Sachbearbeiters an und der Stimmungslage des Versicherers ...
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Ralf, wenn die Schadenablehnung von der Tagesstimmung des Sachbearbeiters anhängt, hätte ich wohl so einiges an Schäden in meiner Laufbahn NICHT ausgezahlt. Nee, so einfach ist das nicht. :hahaha:

Sicher versuchen die Versicherungen oft sich rauszuwinden - kennt man ja. Aber was man welchem Kind, in welchem Alter zumuten kann alleine zu tun oder eben nicht bzw. wie häufig man es kontrollieren muss/sollte, entscheidet nicht die Versicherung, sondern der Richter.

Die Versicherung trifft *nur* eine Vorentscheidung aus der alltäglichen Lebenserfahrung und in Anlehnung an Präzedenzfälle. Und für 800,00 Euro würde ICH z.B. schon vor das Gericht ziehen. Für Banalitäten eher nicht - aber für Banalitäten brauch ich auch keine Zusatzversicherung, die kann ich nämlich dann aus den ersparten Beiträgen, die ich nicht zahlen muss, entrichten.

Auch auf eigenem Grundstück hat mein seine Aufsichtspflicht zu wahren - gerade wenn sich auf diesem Grundstück Fremdeigentum befindet. Bei einem 2 jährigen reicht ein kurzes Abwenden, um seine Aufsichtspflicht zu verletzen. Bei einem 4 jährigen nicht mehr. Aber hier reicht auf jeden Fall noch der Gang zum Klo. Ich weiß nicht genau, wieviele Minuten es bei einem 4-jährigen sein müssen/sollten - aber definitiv nicht so lange, bis ein Kind einen Stein sucht, auf die Motorhaube klettert und *gemütlich* eine komplette Sonne malt. :hahaha:

Ist kein Fremdeigentum auf dem Grundstück, hast du sicher recht. Aber da ist es sowieso *wurscht* was das Kind anstellt, denn die eigenen Schäden werden sowieso nicht ersetzt von der Haftpflicht, das ist dann eigenes Risiko.

Die Aufsichtspflichtverletzung bei Schäden, die einem Dritten entstehen wird im Übrigen von richterlicher Seite sehr schnell zugebilligt. Wogegen die Richter bei der Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, wenn es um das Kind und dessen Wohl geht, strenger sind. Hier muss man auch definitv unterscheiden.

:winke:
Angela
 
L

Lillian

AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Einen 4 -jährigen musst du auf dem EIGENEN GRUNDSTÜCK aber nicht dauerhaft beaufsichtigen! Es reicht, alle 10 Minuten mal nach ihm zu gucken!

Wir haben damals auch bei UNSERER Versicherung nachgefragt nd die sagten auch, nö, ist schon richtig, die Versicherung der Vermieter muss es nicht zahlen.
Und für die Vermieter wäre es doch vil besser gewesen, wenn ihre Versicherung gezahlt hätte :???: Denn so haben sie doch selbst den Schaden zur Hälfte bezahlt.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Einen 4 -jährigen musst du auf dem EIGENEN GRUNDSTÜCK aber nicht dauerhaft beaufsichtigen! Es reicht, alle 10 Minuten mal nach ihm zu gucken!

Das ist aber leider eine Fehlauskunft gewesen, hier hätte sich ein Rechtsstreit gelohnt.

Wie schon geschrieben, sobald sich auf eigenem Grundstück FREMDeigentum befindet und das eben auch dauerhaft (weil ihr ja in der Regel immer dort parkt) - dann ist das straffer mit der Aufsichtspflicht.

Aber nu ist es eh zu spät.

:winke:
Angela
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Hier mal nur ein Urteil dazu:

<small>Vierjährige Tochter spielt allein auf der öffentlichen Straße vor dem Grundstück der Eltern und verkratzt mit einem Stein einen Pkw mit erheblichen Schadensfolgen.</small><small>Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Eltern zum Ersatz des Schadens, da Kinder in diesem Alter noch eine umfangreiche Beaufsichtigung benötigen. Der ständige Blickkontakt zu dem Kind - allenfalls für jeweils fünf Minuten unterbrochen - reiche nicht aus. (Urteil LG Lüneburg vom 09.01.1997,4 S 237/96, NJW-RR 1998, 97).

Hier war es zwar eine öffentliche Straße vor dem Grundstück. Aber wie schon geschrieben: Da es hier um ein Privatgrundstück mit Fremdeigentum geht, ist es genauso zu behandeln.

:winke:
Angela
</small>
 
E

Enie

AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Einen ähnlichen Fall hatte mir die Versicherungsdame als Beispiel genannt:
Kind fährt auf dem heimischen Grundstück mit dem Fahrrädchen die Einfahrt rauf und runter (offenbar nicht permanent beaufsichtigungspflichtig) und verschrammelt dabei das Nachbarsauto. Die Versicherung käme wohl nur auf, wenn diese Deliktunfähigkeit Minderjähriger mitversichert ist.
Aber die Dame wollte mir natürlich auch was verkaufen...

Ja, ist das denn nun sinnvoll? Angela sagt nein, Lillian ja... Volleybap? Habt Ihr sowas?

Ich sehe auch gerade, das sind ja wirklich nur ein paar Euro im Jahr Unterschied. Ich glaub, ich mach das. Und falls Ihr mal eine neue Couch braucht, Angela... :hahaha:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?

Ich sehe auch gerade, das sind ja wirklich nur ein paar Euro im Jahr Unterschied. Ich glaub, ich mach das. Und falls Ihr mal eine neue Couch braucht, Angela... :hahaha:

Du, da mach ich mir keine Sorgen. Als Versicherungsfachwirtin mit ein paar Jährchen Schadensachbearbeitung auf dem Buckel, weiß ich schon, wie ich an mein Geld komme. ;) (und kenne die Verkaufsargumente der Außendienstkollegen auch sehr gut - danach ist jede Versicherung immer sinnvoll)

Aber letztenendes muss es jeder selber wissen, wofür er sein Geld investiert bzw. bereit ist, ein Risiko einzugehen, um im Schadenfall evtl. wirklich mal doof da zu stehen. Gegen alles kann man sich nunmal nicht absichern (wenn man nicht Krösus ist) - und Murphys Law ist in der Versicherungsbranche der beste Freund - es trifft die Leute nämlich dann ausgerechnet in ihrer Lücke.

That's life. :)

Liebe Grüße
Angela
 
Oben