Nechbet
Gehört zum Inventar
Hallo zusammen
ich hab mal eine Frage.
Wegen der Klage gegen die Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit soll man ja jetzt Widerspruch einlegen. Soweit so gut.
Nun zu meinem Problem. Widerspruch kann man 1 Monat nach Erstellung einlegen. Nun bekommen wir dieses Jahr keinen neuen, da die Grundsteuer nicht neu festgesetzt wurde. Wie und vorallem wohin muß jetzt mein Widerspruch.
Danke schonmal
ich hab mal eine Frage.
Wegen der Klage gegen die Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit soll man ja jetzt Widerspruch einlegen. Soweit so gut.
Nun zu meinem Problem. Widerspruch kann man 1 Monat nach Erstellung einlegen. Nun bekommen wir dieses Jahr keinen neuen, da die Grundsteuer nicht neu festgesetzt wurde. Wie und vorallem wohin muß jetzt mein Widerspruch.
Danke schonmal