gilt man immer noch als alleinerziehend?

happyfrolic

Erklärbär
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Also das Arbeitsamt versucht natürlich immer es sofort so laufen zu lassen. ABER nach ihren eigenen Regeln ( steht auch in dem Gesetz ) darf erst nach einem jahr von einer "Einstehungsgemeinschaft" reden bei der ein Partner auch finanziell für den anderen einstehen muss.


Dir ist aber schon klar, dass die Regelung zur Einstehensgemeinschaft, die die Agentur für Arbeit bzw. die ArGe bei der Gewährung von ArbeitslosengeldII anwendet, hier sehr verkürzt und auch nur in Teilen richtig wiedergegeben ist, oder? Bei der Annahme bzw. Wiederlegung dieser Annahme, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt, gibt es eine ganze Reihe an wichtigen Punkten, die zu beachten sind....

Soviel ich weiss, gilt diese Regelung für die Festlegung von Elternbeiträgen für den Kindergarten überhaupt nicht. Ich hab mich jetzt mal durch verschiedene Satzungen zum Thema gegoogelt, und in denen, die ich gefunden habe, wird das Einkommen eines Partners, der nicht Elternteil und nicht sonstwie sorgeberechtigt, ausdrücklich ausgenommen. Vielleicht schaust Du mal in die Satzung für Eure Stadt, wenn die denn im Netz verfügbar ist? Ansonsten dürfte ein Anruf beim Jugendamt schnell Klarheit schaffen.
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Dir ist aber schon klar, dass die Regelung zur Einstehensgemeinschaft, die die Agentur für Arbeit bzw. die ArGe bei der Gewährung von ArbeitslosengeldII anwendet, hier sehr verkürzt und auch nur in Teilen richtig wiedergegeben ist, oder? .

Ja das ist mir bewusst dass es da noch Dinge zu beachten gibt.... deswegen ja auch mein Verweis auf das Gesetzesforum, in dem man das nachlesen kann.

Und ich habe auch geschrieben, dass es eine Regelung vom Arbeitsamt ist und sie ja mal veersuchen kann mit dieser Argumentation etwas zu erreichen ABER ich habe auch einen Nachsatz geschrieben, wieso es so sein kann, dass sie trotzallem mehr bezahlen muss.

Also bitte nicht nur die hälfte der Beiträge beachten, gell ;)
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Ich hab schon alles gelesen, bevor ich geantwortet habe, danke :mrgreen:

Mir ist aber trotzdem nicht klar, inwiefern eine Vorschrift, die bei der Gewährung von AlgII anzuwenden ist, bei der Festsetzung der Elternbeiträge helfen soll, die in der jeweiligen Satzung der Kommune geregelt ist - das sind doch zwei völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen :???:

Vielleicht ist es aber auch einfach nur zu spät für mich :hahaha: Ich bin auf jeden Fall mal gespannt, wie es ausgeht...
 

Juli

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AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Hm, dann sind wir hier wohl die Ausnahme?!

Für die Berechnung des Kindergartenbeitrages wird weiterhin nur mein Lohn einberechnet, dass meines Mannes bleibt unberührt.
 

midnightlady24

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AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

Mir ist aber trotzdem nicht klar, inwiefern eine Vorschrift, die bei der Gewährung von AlgII anzuwenden ist, bei der Festsetzung der Elternbeiträge helfen soll, die in der jeweiligen Satzung der Kommune geregelt ist - das sind doch zwei völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen :???:

...

ALG II sind Gelder die zur Hälfte aus der Sozialhilfekasse der Komunen bezahlt werden. VIELLEICHT hat man mit der Argumentation doch Glück.

Aber ich weiß auch nicht wieso du jetzt auf meiner Aussage so rumreitest.

Sie hat um Tipps und Erfahrungen gebeten.
Ich habe ein mögliches Argument für Verhandlungen genannt, dass man ausprobieren KANN. Vielleicht WÜRDE es ja helfen.
Das ist vergleichbar mit "sag doch mal lieb Bitte... vielleicht klapptes ja".....
Tipps gesucht.... Tipps bekommen .... alle Angaben ohne Gewähr ....

Es kann ....muss aber nicht ;-)

Immerhin besser als gar kein Tipp.
 
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happyfrolic

Erklärbär
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

ALG II sind Gelder die zur Hälfte aus der Sozialhilfekasse der Komunen bezahlt werden. VIELLEICHT hat man mit der Argumentation doch Glück.

Aber ich weiß auch nicht wieso du jetzt auf meiner Aussage so rumreitest.

Sie hat um Tipps und Erfahrungen gebeten.
Ich habe ein mögliches Argument für Verhandlungen genannt, dass man ausprobieren KANN. Vielleicht WÜRDE es ja helfen.
Das ist vergleichbar mit "sag doch mal lieb Bitte... vielleicht klapptes ja".....
Tipps gesucht.... Tipps bekommen .... alle Angaben ohne Gewähr ....

Es kann ....muss aber nicht ;-)

Immerhin besser als gar kein Tipp.


Also, jetzt entschuldige mal bitte - ich reite nirgendwo drauf rum, sondern versuche lediglich, zu helfen, und zwar (falls Du meinen Beitrag gelesen hast), indem ich auf die gültige Satzung der Kommune verweise, in der geregelt sein dürfte, wonach sich der Beitrag bemisst und welches Einkommen zu dieser Bemessung herangezogen wird. Das war mein Tipp, ich hatte also durchaus was beizutragen. Und da ich mit beiden genannten Bereichen beruflich was zu tun habe und über Hintergrundwissen verfüge, denke ich auch, dass mein Beitrag zum Thema nicht völlig verfehlt war.
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: gilt man immer noch als alleinerziehend?

denke ich auch, dass mein Beitrag zum Thema nicht völlig verfehlt war.


Das behaupte ich doch auch nicht, aber du lässt eine Möglichkeit die ich aufzeigen möchte, die ja auch nicht weiß Gott wie abwägig ist, als "hat da nix mit zu tun" dar. Ich kenne schließlich nicht alle Komunalen Satzungen dieses Landes... es ist doch möglich, das sich eine nach diesen Richtlinien richtet.

Wieso also nicht mal fragen .... kostet ja bekanntlich nix.

Ich kann es nicht "belegen", Du aber auch nicht "Wiederlegen" ... also beide nicht 100%ig ... also ... wo ist das Problem???

Mittlerweile irgendwie unverständliche Grüße,
Monika
 
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