"Gerechtes Deutschland für Frauen"

P

Paulchen

Liebe Beate,

tja, das ist so, dass du es richtig gemacht hast. Denn du stehst vollzeit zur Verfügung. Ansonsten bekommst du die Hälfte von der Hälfte (ich habs direkt aus dem Mund meines Sachbearbeiters gehört ;-). Warum versteh ich auch nicht, macht ja keinen Sinn, weil man arbeitet ja die Hälfte und nicht ein Viertel..... ???????

Und zu Fall zwei. Es ist zwei Jahre her, dass ich in Teilzeit gegangen bin. Das ist ja die Crux an der Sache, dass, wenn du nicht arbeitest während der Elternzeit, das Gehalt von vorher genommen wird. Und wenn du arbeitest, das Gehalt des letzten Jahres, nur wenn du dich schlau gemacht hast wie ich und einen Antrag auf Berücksichtigung besonderer Härte stellst, dann wirst du eingestuft und der Berechnungszeitraum wird verlängert... aber die letzten zwei Jahre sind mit drin.....

Verrückt oder? Und vor allem nicht nachvollziehbar. Also ICH verstehs jedenfalls nicht, aber ich war ja noch nie ein logischer Mensch. :))))

Katja
 
B

Beate

Der Fall von Gretel klingt aber, als würde nach der Elternzeit eben nicht das alte Gehalt genommen, sondern wenn Du zwei Jahre lang nicht gearbeitet hast (= in Elternzeit warst), kriegst Du gar nichts mehr. :verdutz:

MIR hat die Sachbearbeiterin genau das Gegenteil gesagt wie Dir, nämlich: halbe Stelle gearbeitet, halbe Stelle verfügbar = ALG für halbe Stelle. Halbe Stelle gearbeitet, ganze Stelle verfügbar = das gleiche. Nur wenn ich noch weniger hätte arbeitet wollen, z.B. nur 15 Stunden, wäre das ALG entsprechend gekürzt worden. Kann es sein, dass die Sachbearbeiter selbst nicht durchsehen? :verdutz:

Komische Sache das alles.

Liebe Grüße
 
G

gretel

nein beate, da war das ein bisschen anders. ich habe extra noch mal nachgeschaut.

also: sie wurde erst nach der erziehungszeit für ihr 1.kind arbeitslos. insofern erstmal kein problem. es kamen ja direkt kind 2 und 3. mit den entspr. erziehungszeiten. keiner geht davon aus, dass sich an der gesamtsituation was ändert.
Was aber keiner wusste: ein Gesetz aus dem Jahre 1998 begrenzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach spätestens vier Jahre ist er erloschen. Erziehungszeiten spielen dabei keine Rolle. und diese frist ist einfach nicht bekannt gewesen. wie auch.
das dumme daran: durch den verlust dieses anspruch geht es ja weiter. es betraf damit auch den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, auf Wiedereingliederungsmaßnahmen, auf Umschulung, Weiterbildung.

du wirst automatisch zum sozialfall gemacht. sie sollte zum sozialamt. punkt. es gibt vorschriften und die sind nunmal so. obwohl das arbeitsamt das problem dabei sah.

wie gesagt, sie wollte eigentlich bis zum Bundessozialgericht gehen, um ihr
Recht einzuklagen. was neues weiß ich noch nicht.
 
B

Beate

gretel hat gesagt.:
also: sie wurde erst nach der erziehungszeit für ihr 1.kind arbeitslos. insofern erstmal kein problem. es kamen ja direkt kind 2 und 3. mit den entspr. erziehungszeiten. keiner geht davon aus, dass sich an der gesamtsituation was ändert.
Was aber keiner wusste: ein Gesetz aus dem Jahre 1998 begrenzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach spätestens vier Jahre ist er erloschen. Erziehungszeiten spielen dabei keine Rolle. und diese frist ist einfach nicht bekannt gewesen. wie auch.
:lichtan: Aha. Dann sind es 4 Jahre. Dass es so eine Frist gibt, hatte ich auch im Kopf.

gretel hat gesagt.:
das dumme daran: durch den verlust dieses anspruch geht es ja weiter. es betraf damit auch den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, auf Wiedereingliederungsmaßnahmen, auf Umschulung, Weiterbildung.
Oja, das weiß ich ganz genau. :cry: Das betrifft z.B. auch Leute mit Stipendien, die ganz genau die gleiche Arbeit machen wie andere auf Stelle - die einen sind hinterher arbeitslos, die anderen haben Null Anspruch, sie haben ja "nie gearbeitet". Gilt auch für Leute, die ein paar Jahre im Ausland gearbeitet haben. Und bis vor einiger Zeit alle, die (offiziell) weniger als 15? Stunden gearbeitet hatten. Ich hatte z.B. während meiner Promotion eine 1/4-Stelle (war natürlich trotzdem ca. 50 Stunden pro Woche da) und hatte damit Pech gehabt.

Liebe Grüße
 
G

gretel

ja, mit solchen verträgen wird überall gearbeitet. z.b. bei lehrern. bekommen heute nach dem studium oft nur einen stundenvertrag. und plupp, das kann es dann schon gewesen sein.


und so bekommt man dann eine ahnung davon, wie die zahlen eigentlich wirklich sind..... :-?
 
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