"Gerechtes Deutschland für Frauen"

P

Paulchen

@elfchen:

Ja genau das ist der Paragraph, der seit Anfang dieses Jahres weggefallen ist ;-). Schön weggekürzt und damit viele Euros gespart.

@gretel:

das ist ja der Hammer. Aber genauso funktioniert das System. Und ich finde es einfach zum K...... dass dabei in der Regel die Frauen benachteiligt werden. Gleichzeitig werden wir die Generation "Altersarmut" sein. Ich hab noch keinen Bescheid und warte mit trommelndem Finger.

Ich werde versuchen, noch Leute zu finden, die Lust haben mitzumachen und eine Sammelklage anstreben. Eine Freundin beim Arbeitsamt kann vielleicht herausfinden, ob es noch weitere Leute gibt, die eine Eingabe gemacht haben.

Bin seeeeeehr gespannt auf die Entscheidung der Revisionsabteilung *grrr*

katja
 
G

gretel

hälst du uns auf dem laufenden????


vielleicht finden ja auch über google jetzt noch ein paar betroffene zu deinem thema. sammelklage wäre super. presse, gerade tv freut sich auch immer bei sowas.
und best. anwälte machen sowas auch gerne. ;-)
 

Schäfchen

Copilotin
Ute hat gesagt.:
Wie war das mit der Meinung bestimmter Politiker den Frauen gehören die 3 Kas ... Kinder, Küche, Kirche (und dort spätestens das unbezahlte Ehrenamt).

Das scheint das neue Konzept der SPD auch zu unterstützen. Im Wahlprogramm gibts es den Passus, dass das Erziehungsgeld abhängig vom vorhergehenden Gehalt gezahlt wird, also berechnet wie das AloGeld. ist natürlich reizvoll ... aber die Finanzierung bleibt mir unklar. Nur: Egal ob Putzfrau oder qualifizierte Fachfrau, es finden sich immer mehr Chefs, denen Kinder ein Dorn im Auge sind und die zusehen, dass sie ihre frischgebackenen Mütter loswerden. Wenn diese Klausel realisiert werden kann, dann mag das für gutbezahlte Frauen ein Anreiz sein zu Hause zu bleiben, aber wenn die nicht in den Job zurückkommen, dann gibts noch mehr Arbeitslose :(

Oder seh ich das zu schwarz?

Ich für meinen Teil hab eigentlich keine Wahl, ich muss mein Studium jetzt durchziehen. Auf dem Arbeitsmarkt mit abgebrochenem Studium wegen krebskrankem Kind krieg ich vielleicht mitleidige Blicke aber keinen Job.
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
hallöchen,

ich hab da noch ein paar "Nettigkeiten", was teilzeitarbeitenden Müttern während der Elternzeti so passieren kann... ich leg' mal los:

1. ich war vor meiner Elternzeit privat krankenversichert. Das erste halbe Jahr der Elternzeit habe ich gar nicht nicht gearbeitet, hatte also NULL Einkommen, habe aber meine private Krankenversicherung in Höhe von 300 Euro im Monat alleine bezahlt (Arbeitgeberanteil gab's ja nicht). Dann fing ich an, in Teilzeit zu arbeiten (20 Std/Woche), und da hieß es ich müsse mich wieder pflichtversichern, weil mein Einkommen ja unterhalb der Einkommensgrenze läge. Wie nett! Noch viel netter finde ich es aber, dass ich jetzt für die Pflichtkasse mehr bezahle im Monat als für die private :bissig: (und mein AG somit auch). Ist doch super, oder?

2. Ich bekam zu Beginn meiner Elternzeit einen Rentenbescheid, in dem stand, dass mir die 3 Jahre Erziehungszeit auf die Rente angerechnet werden, angepasst an mein Einkommen. Ich sollte also 3 Jahre lang den Höchstsatz angerechnet bekommen (was ja prima ist). Nur - jetzt arbeite ich in Teilzeit und zahle jeden Monat brav Beiträge zur Rentenversicherung. Und die sind natürlich niedriger (da um ca die Hälfte reduziert) - wieder Geld "verloren" :verdutz:

3. Ich habe vertraglich vereinbart in meinem Arbeitsvertrag einen Jahresbonus (leistungsbezogen), der nicht gering ist. Letztes Jahr bekam ich den nicht ausgezahlt (was mir irgendwie gar nicht aufgefallen war :oops: ) - dieses Jahr bekam ich auch nix, im Gegensatz zu den Kollegen. Nachfrage bei der Personalabteilung ergab: Mitarbeiter in Elternzeit sind bei der Gratifikation nicht vorgesehen, egal ob sie arbeiten oder nicht :umfall: das ganze geht aber jetzt zum Betriebsrat bzw danach auch zu meinem Anwalt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das rechtens ist :bissig:

4. Sollte mein Arbeitgeber mir nach der Elternzeit kündigen, würde auch für mein Arbeitslosengeld die in den letzten Jahren gezahlte Arbeitslosenversicherung zur Grundlage genommen werden - also ca die Hälfte von dem früheren Gehalt. Und zwar egal, ob ich dem Arbeitsmarkt Vollzeit oder Teilzeit wieder zur Verfügung stehe. Hätte ich nicht gearbeitet sähe das anders aus.

Langsam glaube ich, der Gesetzgeber tut alles, um die Frauen wieder zurück zu Küche und Kindern zu führen, leise und heimlich natürlich (darf man ja nicht laut sagen, sowas) - denn das würde doch zumindest einen Teil der Arbeitslosenproblematik lösen :nix:

Liebe Grüße

Alex
 
P

Paulchen

4. Sollte mein Arbeitgeber mir nach der Elternzeit kündigen, würde auch für mein Arbeitslosengeld die in den letzten Jahren gezahlte Arbeitslosenversicherung zur Grundlage genommen werden - also ca die Hälfte von dem früheren Gehalt. Und zwar egal, ob ich dem Arbeitsmarkt Vollzeit oder Teilzeit wieder zur Verfügung stehe. Hätte ich nicht gearbeitet sähe das anders aus.



tja, das ist sogar noch schlimmer. Denn wenn du dem Arbeitsmarkt nur Teilzeit zur Verfügung stehst, halbieren sie dein fiktiv errechnetes Alosengeld auch noch. Und zwar unanbhängig davon, ob du auch nur teilzeit gearbeitet hast. Das habe ich gerade mit dem Arbeitsamt durchdiskutiert. Natürlich stehe ICH vollzeit zur Verfügung!

:-( das mit der Rentenversicherung hatte ich noch gar nicht geschnallt. Ist bei mir auch so. Bin ich eigentlich total verblödet gewesen, weiter zu arbeiten, das Mobbing zu ertragen statt mit meiner Mama ihre letzten Monate in "Saus und Braus" zu verleben *kopfschüttel*.

Katja
 
G

gretel

mir fehlen echt die worte. verdammt nochmal, warum halten wir da eigentlich still?????


es ist eine unverschämtheit. und keiner kriegt es wirklich mit. noch nicht mal wir selber. :-?

oh, ich könnte ja jetzt, wenn mich einer ließe.... aber was???? :-?

katja: ja, ich kann verstehen, dass dir das richtig leid tut. mann, das ist echt ein mist.
 
B

Beate

Paulchen hat gesagt.:
tja, das ist sogar noch schlimmer. Denn wenn du dem Arbeitsmarkt nur Teilzeit zur Verfügung stehst, halbieren sie dein fiktiv errechnetes Alosengeld auch noch. Und zwar unanbhängig davon, ob du auch nur teilzeit gearbeitet hast. Das habe ich gerade mit dem Arbeitsamt durchdiskutiert. Natürlich stehe ICH vollzeit zur Verfügung!
Katja, bist Du sicher? Ich bin ja auch aus Teilzeit ins ALG gegangen, und mir haben sie gesagt, ich würde bei Teilzeit-Verfügbarkeit das gleiche kriegen, da ich ja auch nur Teilzeit gearbeitet hatte.

Ich habe allerdings Vollzeit-Stelle-gesucht angegeben, es also nicht ausprobiert.

:winke:
 
B

Beate

Paulchen hat gesagt.:
Ich habe direkt nach dem Mutterschutz wieder 20 Stunden die Woche gearbeitet. Die Rechtslage (ich hatte mich kundig gemacht wegen Mobbing meines Arbeitgebers) sagte in 2003, dass im Falle einer Kündigung das Alosengeld vom Gehalt VOR der Muschuzeit angerechnet würde
Sag mal, wenn die Elternzeit nicht als "aufschiebend" gilt (siehe der von Gretel beschriebene Fall), würdest Du doch gar kein ALG bekommen, wenn Du nicht TZ gearbeitet hättest? Oder ist die VZ-Arbeit weniger als 2 Jahre her?

Oder habe ich das jetzt total falsch verstanden? :verdutz:

LG
 
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