AW: Gehaltsmahnung
Ich frag mich immerwieder was die AG sich bei sowas denken. Denen ist nicht bewusst das sie Existenzen zerstören. Hauptsache die haben Ihre "Schäfchen" im trocknen.
hab ich gefunden zum Thema Zeugnis. Quelle (123-recht.net)
Ihr Arbeitgeber muß Ihnen, wenn Sie es angefordert haben, ein Zeugnis ausstellen. Er darf es Ihnen nicht vorenthalten, egal welche Gründe er vorgibt.
Sie haben nach §109 der Gewerbeordnung Anspruch darauf(früher §630 BGB).
Wenn Sie nicht schriftlich haben, dass Ihr AG Ihnen kein Zeugnis ausstellen will, sollten Sie ihn per Anschreiben mit Fristsetzung auffordern, Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Wenn er darauf nicht reagiert, können Sie beim Arbeitsgericht klagen.