Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

LauraMama

Gehört zum Inventar
Eine Frage an die ebay-Erfahrenen unter Euch..
Hat man bei einem über ebay ersteigerten Artikel Garantieansprüche?
Wir haben letzten Oktober ein Gartentrampolin ersteigert. Heuer Ostern steht es nun draußen. Vor Wochen schon hatte die Randabdeckung den ersten kleinen Riß, der immer größer wurde und jetzt hängen die Fetzen runter.
Ich hab bereits über ebay dem Verkäufer geschrieben. Erhielt aber keine Antwort. Dann hab ich eine email an die Adresse auf der Rechnung geschrieben. Wieder nix!

Mich ärgert das maßlos!! Ich find das absolut nicht okay, dass der Typ nicht reagiert. Noch dazu wo er nach wie vor fleißig im ebay versteigert!
Gibt es eine Möglichkeit für uns, an den Verkäufer ran zu kommen?

Vielen Dank schon mal!
 

LauraMama

Gehört zum Inventar
AW: Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

das trampolin war neu.
woher weiß ich ob es ein privatverkäufer ist *dummguck*?
 

Kitty

you can never have enough
AW: Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

Steht oben rechts

Angemeldet als Privater oder Gewerblicher Verkäufer.

:)
 

LauraMama

Gehört zum Inventar
AW: Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

ich denke mal, dass es ein gewerblicher verkäufer ist/war. ich hab mir die ware bei ihm abgeholt. war eine angemietete halle auf einem bauernhof. ist aber leider kein katzensprung von mir, sonst wär ich da schon mal hingefahren.
 

Kitty

you can never have enough
AW: Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

Hmmm soweit ich weiss ist bei Gewerblichen Verkäufern Garanteie :???:
 

LauraMama

Gehört zum Inventar
AW: Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

ich hab es jetzt nochmal bi der angegebenen tel.nr. probiert und endlich Glück gehabt. hatte den vater des verkäufers an der strippe. er sagte mir eine ersatzlieferung in den nächsten tagen zu. ich hoffe mal, dass das jetzt klappt.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Garantieanspruch bei ebay-Kauf??

Bei gewerblichen Verkäufern gilt die Garantie. Du müsstest die Garantiebedingungen/Geschäftsbedingungen bei ihm auf der Seite finden, wenn er noch verkauft. Gesetzliche Garantie sind 2 Jahre, allerdings mit unterschiedlicher Nachweispflicht. Etwas problematisch ist, dass das erste halbe Jahr verstrichen ist, also jetzt Ihr den Fehler nachweisen müsst. Das müsste aber gehen, wenn nicht mechanische Einwirkungen die Abdeckung (Schutzabdeckung?) zerstört haben bzw. Ihr das Trampolin ordnungsgemäß genutzt habt. (Darf es zb draußen ungeschützt stehen bleiben oder muss es abgedeckt werden? Wurde es immer abgedeckt usw.)
Wenn Händler nicht reagiert, hilft nur das Einschreiben als Nachweis Eurer Garantiefallanmeldung. In den Geschäftsbedingungen müsste stehen, wie Ihr Euch im Garantiefall verhalten sollt...
 
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