Für jeden einen Kindergartenplatz?

C

contessa1978

Hallo,

ich gehe jetzt mit Jean-Luc zu Besucherstunden in den KiGa, weil ich noch keinen festen Platz erhalten habe, damit er sich schon daran gewöhnen kann. Als ich mir den KiGa angeschaut habe, hat die Leiterin zu mir gesagt, dass ab 01/2006 ein neues KiGa-Gesetz rauskäme nachdem allen, egal ob arbeitslos oder nicht ein Platz zustände.
Wisst ihr was davon? Und wenn ja, wohin muss ich mich dann wenden?

LG
Madlen
 

Antonia´s Mama

Mrs. Doolittle
AW: Für jeden einen Kindergartenplatz?

davon hab ich noch nichts gehört, aber interessant zu wissen.vielleicht weiss jemand mehr darüber.

gruss petra


p.s.wende dich doch einfach mal an die stadt oder den träger selbst und frag nach.
 
C

contessa1978

AW: Für jeden einen Kindergartenplatz?

Also es ist zwar ein neues Gesetz herausgekommen, aber das hat in der Hinsicht sich nicht geändert. Ein Rechtsanspruch besteht erst ab dem 3. LJ. Vorher nur dann wenn der Bedarf gegeben ist. Also wenn beide Partner arbeiten, oder einerAusbildung nachgehen.
Also abwarten und hoffen, dass zur Einschulung Plätze frei werden, die nicht in den dringenden Bedarf fallen.
Ich will ja noch eine Ausbildung anfangen, aber da ich die selbst tragen muss, werde ich noch etwas sparen müssen.

LG
Madlen
 

Kathi

Dino
AW: Für jeden einen Kindergartenplatz?

Hallo Madlen,

die Regelung, wer wann einen Kita-Platz erhält, ist meines Wissens abhängig vom entsprechenden Bundesland. Bei uns in Sachsen-Anhalt hat jedes Kind ab 1 Jahr einen Anspruch auf einen Platz. Anspruch auf einen vollen Platz haben nur die Kinder, bei denen beide Eltern berufstätig sind, ansonsten dürfen die Kinder nur 5 Stunden am Tag in einer Kita betreut werden (es sei denn, die Gebühren werden von den Eltern getragen ;-) ).

Frag doch mal bei deinem zuständigen Jugendamt nach, die müssten doch wissen, wie die Sachlage bei euch ist.

:winke:
 
C

contessa1978

AW: Für jeden einen Kindergartenplatz?

@ Kathi

da sieht man mal die Unterschiede. Bei uns, wie oben schon gesagt: erst ab dem 3.LJ und wenn beide Eltern zu Hause sind 4,5 Std., wenn einer arbeitet 6Std.

LG
Madlen
 
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